Donnerstag, 25. April 2024

Corona-Pandemie
Die meisten bundesweiten Maßnahmen sind weggefallen

In den meisten Bundesländern gehen zahlreiche Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu Ende. Mit Ablauf einer Übergangsfrist entfallen ab dem 3. April Vorgaben wie die Maskenpflicht in Supermärkten und Schulen oder beschränkte Zugangsregeln. Nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bilden Ausnahmen.

02.04.2022
    "Ende Maskenpflicht" steht auf einem Schild in der Altstadt von Stralsund
    Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht auch das Ende der allgemeinen Maskenpflicht vor (dpa/Stefan Sauer)
    Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und dem Ablauf einer kurzen Übergangsfrist dürfen in den meisten Bundesländern beispielsweise die Masken fallen – u.a. in Supermärkten und Schulen. Die Bundesregierung begründet den gelockerten Kurs damit, dass es trotz hoher Infektionszahlen bundesweit keine Überlastung des Gesundheitssystems gebe.
    Dennoch mehren sich zugleich die Stimmen, die zum freiwilligen Tragen von Schutzmasken in Innenräumen raten - entsprechende Aufrufe kamen etwa von Bundesgesundheitsminister Karls Lauterbach (SPD) oder Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
    Auch Bildungsgewerkschaften und Lehrerverbände kritisieren das Ende der Maskenpflicht an den meisten Schulen. Dieser Schritt sei völlig verfrüht, hieß es. Damit werde der einfachste Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Kinder und Jugendliche sowie Eltern beendet.

    Was ändert sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz?

    Eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen ist nicht mehr vorgesehen. Nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Flugzeugen müssen zukünftig bundesweit noch Masken getragen werden. Die Bundesländer können zudem für Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie in Arztpraxen und Rettungsdiensten Maskenpflichten anordnen.
    Auch eine Testpflicht können die Länder für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünfte sowie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Abschiebehafteinrichtungen und im Maßregelvollzug anordnen. Das gilt ebenso für für Einrichtungen mit "freiheitsentziehenden Unterbringungen" - insbesondere in psychiatrischen Krankenhäusern.

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    Die Verantwortung für die Eindämmung künftiger Corona-Wellen soll fortan stärker auf Landesebene liegen. Die Landesparlamente erhalten über die genannten Regelungen hinaus die Möglichkeit, per Mehrheitsbeschluss sogenannte Hotspots auszurufen. Als Hotspots werden Gebiete bezeichnet, in denen "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht". Das trifft zu, wenn sich eine gefährliche Virusvariante in dem Gebiet verbreitet oder die Infektionszahlen steigen und sich zugleich die Situation an den Krankenhäusern verschärft.

    Nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nutzen Hotspot-Regelung

    Hotspots können Stadtteile oder ganze Bundesländer sein, in denen dann wieder strengere Corona-Maßnahmen wie eine weitgehendere Maskenpflicht, Abstandsgebot, 2G- und 3G-Regeln oder Hygienekonzepte gelten können. Kontaktbeschränkungen sind nach dem neuen Gesetz aber nicht mehr möglich.
    Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes nutzen einzig Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Hotspot-Regelung. Die anderen Bundesländer erachten sie für nicht rechtssicher und verzichten, obwohl auch sie weiter mehr Schutz für nötig halten. In Berlin sind viele bisherige Beschränkungen bereits am 1. April weggefallen, z. B. die Maskenpflicht in Geschäften und Schulen.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP, links) bei der gemeinsame Pressekonferenz zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP, links) geben eine gemeinsame Pressekonferenz zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes IFSG (Imago/photothek/ThomasxTrutschel)

    Wie begründet die Regierung die lockeren Maßnahmen?

    Zwar ist die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz rückläufig (1.532 am 2. April), am Tag der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes lag sie jedoch bei 1706 und damit auf Rekordniveau. Trotz der noch immer hohen Infektionszahlen ist das Gesundheitssystem aber nicht bundesweit überlastet, laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei das für die rechtlichen Möglichkeiten entscheidend.
    Harte Maßnahmen seien nur dort möglich, wo die Gesundheitsversorgung bedroht sei - und das sei nur regional der Fall, daher die Hotspot-Regelung. Grund für die vergleichsweise niedrige Belastung sei die Omikron-Variante, die deutliche weniger schwere Verläufe als vorherige Mutanten hervorrufe.
    Lauterbach betonte aber auch, dass Bürger sich weiter selbst schützen könnten und sollten, etwa durch eine Impfung und das Tragen einer Maske. Und er appellierte an die Länder, von den Möglichkeiten des geänderten Infektionsschutzgesetzes Gebrauch zu machen.
    FDP-Politiker Andrew Ullmann bezeichnete die umfangreichen Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Dlf am 15. März als vertretbar. In der Pandemie beginne nun eine Phase der Eigenverantwortung sowie des Schutzes der vulnerablen Gruppen, sagte der Obmann im Gesundheitsausschuss. Zudem sei im Gesundheitssystem keine Überlastung zu beobachten. 
    Ähnlich verteidigte FDP-Chef Christian Linder die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes und sprach von verantwortbaren Schritten zurück zur Normalität. „Die Pandemie ist nicht überwunden, aber sie hat ihren Charakter verändert, also muss sich auch der Charakter der Bekämpfung der Pandemie verändern“, sagte Lindner nach Beratungen mit dem FDP-Vorstand.

    Was sagen Kritiker dazu?

    Selbst in den Reihen der Koalitionsparteien und innerhalb des Bundeskabinetts gab es vor der Abstimmung im Bundestag viel Kritik an dem Gesetzesentwurf. So hatten sich unter anderen Grünen-Co-Chefin Ricarda Lang und Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker der Grünen-Bundestagsfraktion, für die Beibehaltung der Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme und die Nachbesserung des Gesetzentwurfes ausgesprochen. Die Grünen-Politikerin Lang betonte die Wirksamkeit von Masken und die verhältnismäßig einfache Umsetzbarkeit dieser Maßnahme, da Masken relativ wenig in den Alltag der Menschen eingriffen.
    Auch kommunale Spitzenverbände übten deutliche Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz. Die Anwendung der sogenannten Hotspot-Regelung halten viele Länder und Kommunen für kaum umsetzbar und juristisch fragwürdig. Die Länder können weitergehende Beschränkungen, wie eine Maskenpflicht und Zugangsregeln für regionale Hotspots nur verhängen, wenn das Landesparlament eine kritische Lage im gesamten Bundesland feststellt.
    Auch für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ist es schwer verständlich, warum eine Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen und im Nahverkehr gelten soll, aber nicht im Einzelhandel oder der Gastronomie.
    Aus der Unionsbundestagsfraktion und auf Länderebene wurden unter anderem die uneindeutigen Kriterien zur Definiton der Hotspots bemängelt. Der Gesetzentwurf weist keine einheitlichen Grenzwerte aus, ab wann eine ganze Stadt oder ein ganzes Bundesland unter die neue Regelung fällt. Der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), bezeichnete deswegen die Regelung als "heiße Luft" und befürchtet, dass mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ein "Flickenteppich regionaler Regeln" entstehen würde. CSU-Chef Markus Söder hält das neue Infektionsschutzgesetz nicht für zustimmungsfähig.
    Melanie Brinkmann, Virologin am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, spricht in einer Bundespressekonferenz.
    „Aktuell haben wir ein sehr hohes Infektionsgeschehen in der Bevölkerung", sagte die Virologin Melanie Brinkmann. (picture alliance/dpa/POOL AP | Michael Sohn)
    Die Virologin Melanie Brinkmann verwies im Dlf-Interview am 19. März auf das aktuell hohe Infektionsgeschehen. Durch den damit einhergehenden hohen Personalausfall - auch im Gesundheitssektor - könne eine optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung so nicht mehr gewährleistet werden. Die Regierung habe Warnungen von Experten ignoriert.
    (Quellen: dpa, AFP, pto)