Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Wohnungsmarkt
Investoren locken und Mieter schützen

Der Bundestag stimmt heute über die verschärfte Mietpreisbremse ab. Vermieter sollen Modernisierungskosten künftig nicht mehr so stark auf die Mieter umlegen können. Investoren sollen außerdem steuerliche Anreize für den Bau neuer Wohnungen erhalten. Kritik am Gesetzespaket kommt von der Linken.

Von Panajotis Gavrilis | 29.11.2018
    Verschiedenfarbige Wohnhäuser im Stadtteil "Altstadt Lehel" in München vor dem blauen Himmel mit leichten Wolken, aufgenommen 2015
    Die Linke kritisiert die verschärfte Mietpreisbremse (picture alliance/dpa/Matthias Balk)
    Investoren sollen mehr bauen und Mieter gleichzeitig gestärkt werden – so will die Bundesregierung bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Große Koalition hat dabei vor allem die Modernisierungskosten im Blick. Das Problem: Viele Mieterinnen und Mieter können sich nach einer Modernisierung ihre eigenen vier Wände nicht mehr leisten. Das soll sich ab nächstem Jahr ändern, so Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD:
    "Die Verbesserung ist, dass wenn in einem Bestand modernisiert wird, dass man dann deutlich weniger auf die Mieter umlegen kann als das bisher der Fall war. Also man muss nicht mehr so viel Angst haben vor einer Modernisierung der eigenen Wohnung."
    Anstatt wie bislang elf Prozent, dürfen Vermieter jährlich nur noch acht Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Das soll bundesweit gelten. Eine Begrenzung, wie lange die Kosten umgelegt werden dürfen, gibt es hingegen nicht. Dafür aber bei den konkreten Kosten: So darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen.
    Linke kritisieren Neuerungen als Augenwischerei
    Bei Mieten bis sieben Euro pro Quadratmeter liegt die Grenze bei zwei Euro. Das hört sich moderat an, kann aber mittelfristig zu Mietsteigerungen von monatlich beispielsweise 600 auf 800 Euro nettokalt führen.
    "Am Ende ist es gelungen, Mieter besser zu schützen. Das ist gut, das ist wichtig, das ist auch ein Ziel der Union. Und wir haben es aber vermocht, dass insbesondere die privaten Kleinvermieter eben auch etwas von dieser Regelung haben. Sie werden von Bürokratie entlastet und wir haben auch es geschafft, dass Modernisierungsmaßnahmen nicht abgewürgt werden. Insofern ist es unter dem Strich ein schmerzhafter und insofern guter Kompromiss", sagt der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak.
    Vermieter müssen zudem vor einem neuen Mietvertrag z.B. begründen, warum sie mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen, also die Mietpreisbremse nicht greift. Zum Beispiel, wenn sie schon vorher mehr genommen haben.
    Das sind Nachbesserungen im Promillebereich, kritisiert die mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay:
    "Wir haben ja auch nach wie vor die Situation, dass die Bestandsmieten – also die Altmietverträge, die werden gar nicht gedeckelt – das fasst das Gesetz gar nicht an. Das ist aber aus meiner Sicht das Entscheidende. So lange die Mietpreisbremse nur für Neuvertragsmieten gilt, also im Grunde für Leute, die umziehen, hat natürlich die Mehrzahl der Mieterinnen und Mieter überhaupt nichts von diesem Gesetz. Man weckt aber große Erwartungen, indem man sagt ‚Nachbesserungen der Mietpreisbremse‘ – also das ist wirklich Augenwischerei."
    Lay fordert, ähnlich wie der Deutsche Mieterbund auch, die Bestandsmieten zu deckeln und an die Inflationsrate zu koppeln. Eigentlich auch eine Forderung der SPD, die sich aber im Gesetz nicht wiederfindet.
    Steuerliche Anreize für Bau neuer Wohnungen
    In einem zweiten Gesetz will die Bundesregierung den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen fördern. Das soll über steuerliche Anreize funktionieren.
    Private Investoren können dann jährlich fünf Prozent ihrer Baukosten steuerlich geltend machen. Die sogenannte "Sonder-Absetzung für Abnutzung", kurz Sonder-AfA ist dabei bis 2021 befristet.
    Ob dadurch mehr bezahlbare Wohnungen entstehen? Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands "Haus und Grund", bezweifelt das:
    "Wir können heute keine Wohnungen mehr bauen, die billiger als zehn Euro pro Quadratmeter sind in den Ballungszentren. Wenn wir das nicht können, können wir durch steuerliche Abschreibungen auch keine günstigeren Wohnungen schaffen. Und damit lässt sich zumindest mit diesem Gesetz die Schaffung bezahlbaren Wohnraums nicht erreichen. Das zu behaupten ist das Problem, das die Politik hier hat."
    Bundesjustizministerin Barley will als nächstes ein Gesetz zum Mietspiegel erarbeiten. Dennoch, sagen Kritiker: Die Mietenpolitik bleibe auf absehbare Zeit ein Flickenteppich.