Samstag, 20. April 2024

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50 Jahre Verfassungsschutz

Im Mittelpunkt dieser Sendung steht das Jubiläum einer umstrittenen Einrichtung, des Verfassungsschutzes nämlich, der in der vergangenen Woche 50 Jahre alt wurde. Gleich mehrere Bücher befassen sich aus diesem Anlaß mit dem Thema Innere Sicherheit. Außerdem wird es um den Prozeß gegen den Holocaust-Leugner David Irving gehen und um den bemerkenswerten Umstand, dass der hochrangige Nazi Alois Brunner bis heute von der Justiz unbehelligt bleiben konnte. Zum Schluss widmen wir uns Leben und Werk des französischen Philosophen Maurice Merleau-Ponty. In der vergangenen Woche ließ sich der Verfassungsschutz in seinem Kölner Bundesamt feiern. Dieser Inlandsgeheimdienst, zur Abwehr extremistischer Gefahren vor 50 Jahren gegründet, war von Anbeginn an umstritten. Er wurde schnell zum Instrument des Kalten Krieges, der ideologische Anti-Kommunismus war sein Glaubensbekenntnis. Auf dem rechten Auge bis nach dem Fall der Mauer notorisch schwächlich, sammelte man eifrig auf der Linken Informationen und Gerüchte, die sich von der Politik im restaurativen Nachkriegsklima trefflich instrumentalisieren ließen. Mitte der 50er Jahre gipfelte diese Strategie im Verbot der Kommunistischen Partei und der recht hemmungslosen Verfolgung ihrer Unterstützer, eine in Europa beispiellose Politik, nicht wenige haben diese Ereignisse an die McCarthy-Hetze in den USA erinnert. 20 Jahre später, die Methoden hatten sich nur wenig verfeinert, konnte man in der von den politischen Parteien inszenierten Kampagne gegen angebliche Sympathisanten der RAF erneut die verheerenden Auswirkungen einer innerstaatlichen Feinderklärung besichtigen. Auch hier hatte der Verfassungschutz hervorragenden Anteil. Die Einführung der sog. Kontaktschuld schuf ein Klima hysterischer Berührungsfurcht. Jede radikale Opposition sollte als Subversion erscheinen und entsprechend als verfassungsfeindlich sanktioniert werden. In dieser Zeit entstand der schwammige Begriff der 'freiheitlich demokratischen Grundordnung', als hätte die Verfassung einschränkend neu interpretiert werden müssen. Ein Mann, der einst ganz eigene Erfahrungen als souveräner Strafverteidiger von RAF-Häftlingen mit der Einschränkung rechtsstaatlicher Prinzipien machte musste und dies auch kritisierte, gehört heute zu den Festrednern des Verfassungsschutz-Jubiläums: Innenminister Otto Schily. Ob der Verfassungsschutz Ausdruck einer 'wehrhaften Demokratie' ist oder eine Gefahr für die Bürgerrechte darstellt, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Horst Meier hat vier Publikationen, die gerade erst zum Thema erschienen sind, für uns gelesen.

Horst Meier | 30.10.2000
    Geheimdienste provozieren von jeher abenteuerliche Phantasien - weil sie oft genug im Trüben fischen. Doch auch der Verfassungsschutz ist kein allmächtiger Apparat. Seine Beschränkung auf das Zusammentragen von Nachrichten, das auch heimlich geschehen kann, ergibt sich aus dem Grundgesetz, Art. 87 Abs. 1:

    Durch Bundesgesetz (kann) eine Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes ... eingerichtet werden.

    "Verfassungsschutz"? Der Name war damals nicht geläufig. 1948/49, als der Parlamentarische Rat das Grundgesetz diskutierte, tagten zugleich Expertengruppen der alliierten Besatzungsmächte. Zwei us-amerikanische Geheimdienstoffiziere waren auf die Idee gekommen, den westdeutschen Dienst "Verfassungsschutz" zu nennen. Schon sprachlich wollten sie jede Nähe zur Gestapo, dem innerstaatlichen Repressionsapparat des Nationalsozialismus, vermeiden. Damit die gerade erst notdürftig entnazifizierten Deutschen nicht schon wieder auf die schiefe Bahn gerieten, formulierten die westlichen Besatzungsmächte mit dem Datum vom 14. August 1949 einen sogenannten "Polizeibrief":

    Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben.

    Bei dieser Aufgabenbeschreibung ist es geblieben. Heute zählt das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz - bei einem Etat von 224 Millionen Mark - rund 2.100 Mitarbeiter. In den Bundesländern arbeiten zusammengenommen ungefähr noch einmal so viele Verfassungsschützer; in den neuen Ländern wurden ab 1990 zusätzliche Landesämter aufgebaut. Derzeit sind im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS Daten von mehr als 900.000 Personen gespeichert. Das Geflecht der Sicherheitsbehörden ist für Laien unübersichtlich. Wer fundierte Informationen zur Geschichte des Verfassungsschutzes und über sein Verhältnis zu anderen einschlägigen Behörden, insbesondere der Polizei, sucht, findet in dem von Hans-Jürgen Lange herausgegebenen Band "Staat, Demokratie und innere Sicherheit" eine gute Orientierung. Zwei der politikwissenschaftlichen Aufsätze befassen sich eingehend mit den deutschen Nachrichtendiensten und dem unentwegten Versuch, diese einer rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Auch anderswo betreiben Nachrichtendienste "Inlandsaufklärung". Und doch ist der Verfassungsschutz kein Inlandsdienst wie andere auch: Denn mit seiner wichtigsten Aufgabe, sogenannte "extremistische" Bestrebungen zu beobachten, bekam er Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte unbescholtener Bürger, die ihresgleichen suchen.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden.

    So steht es im Gesetz. Diese "nachrichtendienstlichen Mittel" dürfen nicht erst gegen mutmaßliche Straftäter angewendet werden, sondern bereits dann, wenn legale Oppositionsgruppen der Verfassungsfeindschaft nur verdächtigt werden:

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen ... mit den (nachrichtendienstlichen) Mitteln erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen (gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung) ... gewonnen werden können.

    Die juristischen Spitzfindigkeiten lassen sich leicht überhören, und genau davon lebt der Verfassungsschutz: Denn hinter der Annahme, dass irgendwelche "Tatsachen" den Verdacht rechtfertigen, es seien "Bestrebungen" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Gange, hinter dieser Annahme steckt nicht mehr als eine vage politische Vermutung. Die amtliche Neugier der Verfassungsschützer galt jahrzehntelang kleinen Parteien und Gruppen der Linken. Die Kommunistenverfolgung der fünfziger Jahre, Teil des Kalten Krieges, ging mit dem Verbot der KPD und der massiven Verfolgung ihrer Mitglieder und Unterstützer einher. In den siebziger Jahren machte man gegen sogenannte 'Radikale' im öffentlichen Dienst mobil: Mit Hilfe einer routinemäßigen Anfrage beim Verfassungsschutz wurde der Geheimdienst faktisch zur Einstellungsbehörde. Nach 1989, als die Frontstellung gegen links obsolet erschien, begab man sich auf die Suche nach einem neuen Feindbild - und wurde nicht nur bei islamischen Fundamentalisten und der Scientologen-Sekte fündig, sondern auch rechts von der CSU: bei den Stammtischrepublikanern Schönhubers oder der feinen "Deutschen Volksunion", bei rechtsradikalen und neonazistischen Gruppen und Zirkeln. Den Vorgaben der Politiker folgend lautet nun die Parole: Kampf dem Rechtsextremismus! Einstige Kritiker des Verfassungsschutzes haben deshalb Frieden mit dem Dienst geschlossen - ihnen ist jedes Mittel recht, wenn es nur die "Richtigen" trifft. Dabei gibt es schon seit langem eine grundsätzliche, auf die Frage demokratischer Grundrechte zielende Kritik. Das zeigt etwa der von Peter Brückner, Diethelm Damm und Jürgen Seifert 1976 herausgegebene Band "1984 schon heute oder wer hat Angst vorm Verfassungsschutz?" Eine in diesem Buch begründete Forderung ist bis heute nicht eingelöst: nämlich die Abschaffung jeglicher staatlicher Gesinnungskontrolle. Die neuen Akzente bei der innerstaatlichen Feinderklärung haben die alten Fronten verkehrt: Kritik am Verfassungsschutz wird neuerdings vor allem von rechts formuliert. Exemplarisch dafür ist der von Hans-Helmuth Knütter und Stefan Winckler herausgegebene Sammelband "Der Verfassungsschutz". Herausgeber und Autoren haben ein eher schlichtes Problem: Sie stören sich vor allem daran, dass der "erhabene Gedanke des Verfassungsschutzes" gegen die falschen Leute, das heißt gegen rechts, "missbraucht" werde.

    Große Verdienste in Vergangenheit und Gegenwart dürfen uns nicht den Blick auf besorgniserregende Tendenzen verstellen. In den letzten Jahren mehrten sich Zeichen eines Wandels beim Verfassungsschutz - eines Wandels zum Schlechteren. Mochten die Verfassungsschutzberichte lange Zeit ... dazu dienen, der Öffentlichkeit ... objektiv feststellbare Staatsschutzvergehen kompetent und ohne Übertreibung vor Augen zu führen, so können (diese) ebenso zu "Gesinnungsprüfungen" gegen eine politische Opposition missbraucht werden ... Diesen Mißbrauch gilt es jetzt zu kritisieren, damit nicht im Zuge einer weiteren Linksverschiebung des politischen Spektrums der Konservatismus und die demokratische Rechte zu Verfassungsfeinden gemacht werden.

    Hans-Helmuth Knütter wähnt sich in einer "anderen Republik".

    Jede Lumpentat wird geadelt, wenn sie antifaschistisch maskiert und antirassistisch geschminkt auftritt. In Berlin-Kreuzberg und in der Hamburger Hafenstraße entstehen rechtsfreie Räume, in denen es - zeitweilig - keine funktionierende Staatsgewalt mehr gibt.

    Nur selten finden sich hier und da treffende Einwände, die konzeptionelle Probleme des Verfassungsschutzes berühren: Präventiver Verfassungsschutz ist durch diesen Dienst weit in den Meinungskampf vorverlegt und eignet sich deshalb vorzüglich dazu, von der jeweiligen Regierung parteipolitisch instrumentalisiert zu werden, nicht nur gegen die Republikaner, sondern auch gegen die PDS und - lange ist es noch nicht her - gegen die Grünen. Richtig erkannt wird in diesem Band zumindest, dass der Verfassungsschutz bis heute nicht in der Lage ist, die rechtsstaatlich gebotene Unterscheidung zwischen illegalen Handlungen und illegitimen Gesinnungen zu treffen: weil sein Begriff des "Extremismus" auf verfassungsfeindliche Ziele, nicht aber auf gewaltsame Aktionen abstellt. Daher ist dem gängigen Vorwurf, die Rechtsaußen-Szene 'intellektualisiere' sich, in der Tat die Frage entgegenzuhalten, ob denn bloßes Denken die Verfassung gefährden könne.

    In diesem Band finden sich allerdings auch schlimme Entgleisungen: jene etwa von Josef Schüßlburner, einem gleich mehrfach vertretenen Autor, der über "historische 'Vergasung'" schwadroniert und Adolf Hitler als Mann einer "gewissermaßen alternativen 'Mitte'" bezeichnet. Man muss sich allerdings nicht gleich in enger geistiger Nähe zu dieser Art der Geschichtsklitterung befinden, um das gesetzliche Verbot der sog. 'Auschwitzlüge' als Problem der Meinungsfreiheit zu diskutieren.

    Den Autoren dieses Buches fehlt nicht selten die für ein sinnvolles Urteil nötige Distanz zum Thema: Da schreibt Klaus Kunze, langjähriger Prozessvertreter der Partei "Die Republikaner", über deren Versuch, gerichtlich gegen ihre geheimdienstliche Überwachung vorzugehen. Da findet sich ein Beitrag von Manfred Brunner über den Rechtsstreit, den die Zeitschrift "Junge Freiheit" gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz anstrengte, weil sie sich nicht als "rechtsextremistisch" bezeichnen lassen mochte. Der Autor, Rechtsanwalt des rechten Blattes, hat zu dem Sammelband praktischerweise gleich einen umfänglichen Schriftsatz beigesteuert. Da schreibt, um ein letztes Beispiel zu nennen, Heinrich Lummer über V-Leute des Verfassungsschutzes. Der Autor, weiland als "Law and order"-Mann und CDU-Innensenator von Berlin selbst für das Treiben dieser traurigen Gestalten verantwortlich, kommt nach umständlicher Bratenwenderei zu dem Ergebnis:

    Die auf Selbstschutz achtende wehrhafte Demokratie (kann) auf den Einsatz von V-Leuten nicht verzichten.

    Soviel zu einer Kritik am Verfassungsschutz, die keine ist, weil sie in Wirklichkeit gar nichts gegen den Geheimdienst der "wehrhaften" Demokratie einzuwenden hat und dessen anti-liberale, diskriminierende Praxis vor allem in eigener Sache empörend findet. Die am Ende des Bandes vorgeschlagene sog. 'Grundgesetzpolizei' bleibt begrifflich unklar und ist keine überzeugende Alternative. Weitaus substantieller ist die Kritik an der potentiellen Beeinträchtigung der Bürgerrechte derer, die von der goldenen Mitte des herrschenden Parteienkartells abweichen: Der "Grundrechte-Report 2000" ist der neueste Jahresband einer Reihe, die seit 1997 von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav Heinemann-Initiative, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen herausgegeben wird. Wer wissen will, wie es um die Verfassung und ihre möglichen Feinde wirklich bestellt ist, findet hier eine Fülle brauchbarer Informationen: zur CDU-Spendenaffäre, zum Asylrecht, zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder über die Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr und über Möglichkeiten, sich gerichtlich gegen den Verfassungsschutz zu wehren.

    Dabei stellt man schnell fest, dass zwischen diesem Bericht "zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" und dem offiziellen, vom Bundesinnenminister jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzbericht Welten liegen: Hier eine aktuelle Bestandsaufnahme der Gefährdungen, die einzelnen Grundrechten durch den Staat selbst drohen, dort eine triste Buchhaltung über jene Kleinparteien und Politsekten, die amtlicherseits als "Extremisten" verdächtigt werden - nur weil sie von links Kapitalismuskritik üben oder von rechts die multikulturelle Gesellschaft als "Untergang des Deutschtums" geißeln. Im jüngsten Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der das Jahr 1999 bilanziert, werden gar die Jungdemokraten der FDP mit dem Verdacht überzogen, sie unterstützten Linksextremisten. Als Anlass genügte ein Leserbrief in einer linksalternativen Zeitschrift, dessen Autor von der Abschaffung des Staates träumte. Alle Proteste von Datenschützern oder von FDP-Politikern wie Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger konnten den einst grünen Bundestagsabgeordneten, heute sozialdemokratischen Innenminister Otto Schily nicht dazu bewegen, den Bericht zu korrigieren.

    Die Fragwürdigkeiten der amtlichen Extremistenfibel sind zahlreich: Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um ein Verbot der NPD. Der neueste Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz widmet der NPD, wie schon seit Jahren, ein kleines Kapitel in der Abteilung "Rechtsextremismus". Wer über zehn Druckseiten das Altbekannte las, mag an alles mögliche gedacht haben, nur an eines nicht: Dass einige Monate später das Verbot dieser Partei erörtert wird. Zwar war von Berührungspunkten mit Neonazis die Rede. Doch nicht einmal die zur Dramatisierung neigenden Verfassungsschützer stuften die NPD in ihrer Gesamttendenz als neonazistisch ein. Auch davon, dass die NPD eine Art "Schaltzentrale" der Gewalt von rechts geworden wäre, wie man jetzt nahelegt, war im April, als man den Bericht vorstellte, nichts zu lesen.

    Dass Verfassungsschutz auch im Kampf gegen rechts eine im Zwielicht operierende Institution bleibt, zeigt der jüngste Skandal aus dem Landesamt in Thüringen. Christoph Ellinghaus hat ihn im neuen Heft der Zeitschrift "Bürgerrechte & Polizei" beschrieben: In Thüringen nämlich wurde Thomas Dienel, ein exponierter Neonazi, jahrelang als V-Mann geführt. Ausgerechnet Thomas Dienel, gegen den die Regierung Kohl 1992 den (später fallengelassenen) Antrag stellte, das Verfassungsgericht möge die Verwirkung seiner Grundrechte aussprechen. Mit den 25.000 Mark, die ihm das Landesamt für seine Spitzeldienste zahlte, konnte Dienel einschlägige Hetzschriften finanzieren. Ein anderer V-Mann wirkte in Mecklenburg-Vorpommern und ließ sich auf Geheiß des Verfassungsschutzes zum Kreisvorsitzenden der NPD wählen. Er geriet seinen staatlichen Auftraggebern außer Kontrolle, als er beim Brandanschlag auf eine Pizzeria mitmachte.

    Die Bilanz nach 50 Jahren Verfassungsschutz ist ernüchternd: Was die deutsche Demokratie heute ist, wurde sie nicht wegen, sondern trotz dieses Inlandsgeheimdienstes. Ein Geheimdienst, der regelmäßig Skandale verursacht, der Bürgerrechte beeinträchtigt und bestenfalls keinen größeren Schaden anrichtet - ein solcher Geheimdienst ist schlicht überflüssig.

    Horst Meier besprach Veröffentlichungen zum Thema 50 Jahre Verfassungsschutz: Von Hans Jürgen Lange herausgegeben: Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, erschienen bei Leske und Budrich mit 436 Seiten für 64 Mark. Der Verfassungsschutz. Auf der Suche nach dem verlorenen Feind, herausgegeben im Universitas Verlag von Hans-Helmuth Knütter und Stefan Winckler. 441 Seiten für 49,90 DM. Außerdem der Grundrechtereport, herausgegeben von Müller-Heidelberg/Finkh/Grundmann/Steven, erschienen im Rowohlt Taschenbuch Verlag. Das Buch kostet 16,90 Mark und hat 252 Seiten. Die Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei wird herausgegeben vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit, es erscheint im Verlag CILIP, bei uns wurde aus dem Heft 2, dem neuesten Heft für das Jahr 2000, zitiert. Zuguterletzt der Hinweis auf den Verfassungsschutzbericht für 1999, man kann ihn kostenlos beim Innenministerium in Berlin beziehen und, wenn man hat, aus dem Internet auf die eigene Festplatte laden.