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Abgelehnte Asylbewerber
Rückkehr in Würde

Nicht alle, die nach Deutschland kommen, wollen oder dürfen hierbleiben. Manche gehen freiwillig zurück, andere werden abgeschoben - gegen ihren Willen. Und einige wollen zurück in ihre Heimat, dürfen aber nicht. In diesem Jahr will die Bundesregierung finanzielle Hilfen für Rückkehrer massiv aufstocken: 1.200 Euro soll es für Asylbewerber geben, die ihren Antrag zurückziehen.

Von Klaus Martin Höfer | 06.01.2017
    Abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo gehen am 27.11.2015 auf dem Kassel-Airport in Calden (Hessen) zum Flieger. Die sogenannte freiwillige Ausreise führt sie zurück nach Pristina (Kosovo) und Tirana (Albanien). Foto: Uwe Zucchi /dpa (zu lhe-Reportage "Einmal Traum und zurück - Wenn Asylsuchende per Flieger zurückreisen" vom 02.12.2015) | Verwendung weltweit
    Abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo gehen auf dem Kassel-Airport in Calden (Hessen) zum Flieger. (picture alliance / dpa / Uwe Zucchi)
    Essen, ein Wohngebiet nahe der Universität. In einer Seitenstraße befindet sich das Büro von Martina Lüdecke. Die Diplompädagogin arbeitet bei der Caritas; sie berät Rückkehrer – Menschen, die vor Krieg und Unterdrückung oder auch vor wirtschaftlicher Not geflohen sind, und die jetzt wieder aus Deutschland weg wollen. Oder müssen.
    "Zu uns kommen also Personen, die in Deutschland als Asylbewerber sind, das heißt Personen, die auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Wir haben durchaus auch Personen, die hier anerkannt sind, die aber aus persönlichen Gründen ihren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr fortsetzen wollen, sondern die in ihr Heimatland zurück möchten."
    Die Motive für die Rückkehr sind unterschiedlich, meist sehr privat. Manchmal geht es darum, dass Familienangehörige in der Heimat erkrankt sind. Oft haben die Betroffenen gedacht, sie könnten schneller in Deutschland Fuß fassen, würden bald eine Arbeit finden und ihre Familie nachholen können. Dass die Asylverfahren sich so lange hinziehen, und dass es selbst bei einer Anerkennung als Asylbewerber unter Umständen noch immer nicht klar ist, ob und wann ihre Frauen und Kinder nach Deutschland kommen können, verkraften viele nicht.

    "Ich habe schon den Eindruck, dass die Leute mit der Hoffnung gekommen sind, dass sie möglichst schnell ihre Familie nachholen können. Man sieht das schon in den Gesichtern, wie enttäuscht sie sind, wenn wir ihnen mitteilen, dass das so einfach eben nicht geht."
    Flüchtlinge und ihre Kinder gehen über das Gelände der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (Brandenburg).
    Flüchtlinge auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (Brandenburg): Die Motive für die Rückkehr sind unterschiedlich, meist sehr privat. (picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Niemand soll zur Heimreise gedrängt werden
    Wer sich von Rückkehrerberaterinnen wie Martina Lüdecke informieren lässt, welche organisatorische und finanzielle Unterstützung es für eine Heimkehr gibt, kommt oft häufiger in die Sprechstunden. Die Entscheidung ist nicht leicht. Schließlich haben die Geflüchteten meist sehr viel Mühe auf sich genommen, haben Schlepper bezahlt, hatten Pläne, wie es hier weitergehen sollte.
    Zur Rückkehr gedrängt werden soll allerdings niemand - auch, wenn die Bundesregierung es gern sieht, dass jemand freiwillig ausreist, vor allem, wenn dadurch der hohe Aufwand für eine zwangsweise Rückführung, eine Abschiebung, vermieden kann.
    "Wir sind eine Beratungsstelle, wir beraten hier ergebnisoffen. Wir werden den Klienten auch nicht zwingen auszureisen. Im Endeffekt ist das seine Entscheidung, ob er ausreist oder nicht. Wenn er das nicht möchte, werden wir auch keinen Antrag stellen."
    Ein Ausländer sitzt mit seiner Sachbearbeiterin am 16.07.2013 in Hamburg in einer Beratungsstelle für Wohnungssuchende. 
    Die Caritas in Essen ist eine von vielen Rückkehrer-Beratungsstellen. Rund 160 solcher Einrichtungen gibt es in Deutschland. (picture alliance / dpa / Markus Scholz)
    Die Caritas in Essen ist eine von vielen Rückkehrer-Beratungsstellen in Deutschland. Rund 160 solcher Einrichtungen gibt es, von der Diakonie, von anderen Sozialverbänden, von kommunalen Trägern, und auch zwei direkt von der IOM, der Internationalen Organisation für Migration, die ihren Hauptsitz in Genf hat. Die IOM ist zudem weltweit in 400 Büros, unter anderem auch in Krisengebieten, vertreten.
    300 bis 500 Euro für den Neuanfang in der alten Heimat
    Die IOM koordiniert mit ihren Förderprogrammen für freiwillige Rückkehrer die Arbeit dieser Beratungsstellen, wenn es um finanzielle Anreize für eine Rückwanderung geht. Sind die Antragsteller mittellos, erhalten sie Geld, das Bund und Länder bereit- stellen. "REAG/GARP" heißt dieses Programm, oder ausgesprochen: "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers / Government Assisted Repatriation Programme". Sabine Schneider von IOM Deutschland:
    "Die finanzielle Unterstützung, die jemand mit dem REAG/GARP-Programm bekommen kann, enthält zum einen die Übernahme der Reisekosten. Das heißt, die IOM bucht den Flug oder bezahlt das Busticket für jemanden, der freiwillig zurückkehrt, zum anderen aber dann auch eine Reisebeihilfe von 200 Euro pro Person, für Kinder unter zwölf Jahren ist das die Hälfte, und zusätzlich dazu eine Starthilfe in der Höhe 500 oder 300 Euro in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit."
    Berater wie Martina Lüdecke füllen zusammen mit den Rückkehrern die Formulare aus, schicken sie an die IOM, die wiederum das Geld und die Tickets bereitstellt. Wer zum Beispiel in den Irak zurückreist, erhält den höheren Betrag von 500 Euro für den Neuanfang. Weniger Geld, nämlich den geringeren Satz von 300 Euro Starthilfe für eine freiwillige Rückkehr, erhalten zum Beispiel Tunesier, Marokkaner oder Staatsangehörige aus Kenia, dem Senegal oder Sierra Leone.
    Programme zielen auf eine Rückkehr in Würde
    Finanziert werden diese Zuschüsse vom deutschen Staat. Er ist einer der 136 Mitglieder der IOM und zahlt jährlich rund 18 Millionen Euro für Rückkehrer-Programme, aber auch für Auffang- und Start-Programme von Rückkehrern in ihren Heimatländern. Dabei geht es zum Beispiel um Hilfe beim Aufbau von kleinen Handwerksbetrieben oder Unternehmen, von denen nicht nur die Rückkehrer, sondern auch die dort gebliebenen Bewohner profitieren. IOM-Sprecherin Sabine Schneider:
    "Bei der freiwilligen Rückkehr geht es um eine Rückkehr in Würde. Das heißt, für Rückkehrer ist es besonders immer wichtig, nicht mit leeren Händen zurückzukehren und deswegen vor Ort eine entsprechende Unterstützung zu bekommen."
    Die Rückkehrer sollen nicht als Gescheiterte in ihre Heimat zurückkommen, und damit sie dies nicht so empfinden, würde die IOM gerne weitere solche Unterstützungen anbieten. Auch die Bundesregierung will die bisherigen Hilfen aus dem Etat des Entwicklungshilfeministeriums in diesem Jahr um weitere 40 Millionen Euro aufstocken.
    Unterstützung nicht für jedes Land
    Das funktioniert allerdings nicht in Ländern wie Syrien: Dort ist Krieg, deswegen wird in dieses Land niemand abgeschoben, es wird aber auch niemand finanziell unterstützt, der dort freiwillig wieder hin möchte. Dass es solche Fälle gibt, weiß Rückkehrer-Beraterin Martina Lüdecke aus ihren Gesprächen bei der Caritas in Essen:
    "Ich hatte hier wirklich auch mal den dramatischen Fall eines minderjährigen syrischen Jugendlichen, der wieder nach Hause wollte zu seinen Eltern, aber nach Syrien dürfen wir halt nicht buchen, weil es ein Kriegsgebiet ist. Der Jugendliche hat hier jämmerlich geweint, weil er einfach nach Hause wollte und weil wir ihm da keinen Weg ebnen konnten."
    Auch vielen syrischen Familienvätern kann Martina Lüdecke nicht helfen, wenn die nämlich in die Türkei oder in den Libanon wollen, wo ihre Frauen und Kindern in Flüchtlingslagern leben.
    "Weil es auch de facto gar keine Rückkehr ist, sondern es ist eine Weiterwanderung. Weil es für diese Personen ein Drittland ist, das heißt diese Personen sind auch visapflichtig, und ein Visum bekommen sie nicht, weder von den türkischen Konsulaten noch von der libanesischen Botschaft. Sie kommen aus einem Land zurück, in dem sie Schutz vor Verfolgung gefunden haben, das sie im Moment auch nicht abschiebt. Wir müssen den Leuten mitteilen, dass sie in diesen Fällen dann hier in einer Sackgasse sitzen."
    Busse vor dem zerstörten Ostteil der syrischen Stadt Aleppo
    Busse vor dem zerstörten Ostteil der syrischen Stadt Aleppo. Für die Rückkehr in das kriegsverzehrte Land gibt es derzeit keine finanzielle Unterstützung. (AFP / George Ourfalian )
    Schleuser für die Flucht - und die Rückkehr
    Möglich ist durchaus, dass sie sich auf eigene Faust in das Land durchschlagen, in denen ihre Frauen und Kinder jetzt leben. Eine paradoxe Situation: Mit ziemlicher Sicherheit haben sie vorher einen Schleuser bezahlt, der sie nach Deutschland gebracht hat. Jetzt brauchen sie wieder jemanden, der sie zurückbringt in ein Land, in dem sie nur illegal bei ihren Familien leben können. Martina Lüdecke hat für solche Probleme keine Lösungen.
    "Ich muss ganz ehrlich sagen, mir fällt da leider auf der praktischen Ebene nichts ein, weil im Endeffekt müssen sich die Länder bewegen, dass sie die Familien wieder zusammenkommen lassen."
    Selbst wenn die Familien nicht in einem türkischen oder libanesischen Flüchtlingscamp lebten, sondern in Syrien geblieben wären, hätten sie nach Einführung des Asylpaketes II im Frühjahr 2016 wenig Chancen, schnell zu den Vätern nach Deutschland zu kommen. Syrer erhalten immer öfter nur den so genannten subsidiären Schutz als Kriegsflüchtlinge. Nach der Neuregelung dürfen sie dann frühestens 2018 ihre Familien nachholen. Anders sähe es aus, wenn sie politisch oder aus anderen Gründen verfolgt wären, dann hätten Familien sehr schnell nachkommen können.
    Wartezeiten zwischen einigen Wochen und zwei Jahren
    Syrer erhalten überwiegend eine dieser Einstufungen. Anders sieht es bei Asylbewerbern aus den Westbalkan-Ländern aus: Ihre Asylanträge werden überwiegend abgelehnt, und zwar als "offensichtlich unbegründet", weil ihre Länder als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft worden sind. Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl:
    "Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten werden, wenn sie nicht klarmachen können, dass sie im Unterschied zu dem was wir, was der Gesetzgeber annehmen, doch irgendwie verfolgt werden, sind – solche Fälle gibt's – wenn sie das nicht glaubhaft machen können, werden sie als offensichtlich unbegründet abgelehnt, haben kürzere Rechtsmittelfristen.
    Und sie haben das Problem, der erste Anschein steht gegen sie. Es ist also so etwas wie eine Beweislastumkehr. Sie müssen sehr viel auf den Tisch legen an Konkretem, um diese Hürde zu erreichen. Es kann also sein, dass sie relativ schnell wieder außer Landes sind."
    Ein Flüchtlingskind blickt am 13.09.2015 am Bahnhof von Uelzen (Niedersachsen) aus einem ankommenden Zug. Foto: Philipp Schulze/dpa |
    Ein Flüchtlingskind blickt am Bahnhof von Uelzen (Niedersachsen) aus einem ankommenden Zug. (picture alliance / dpa / Philipp Schulze)
    Relativ schnell kann bedeuten, einige Wochen oder auch zwei Jahre. Nach der Erfahrung von Caritas-Beraterin Martina Lüdecke kommen viele erst, wenn die Abschiebung kurz bevorsteht.
    "Wir haben überwiegend Personen aus den Westbalkanländern, Bosnien, Mazedonien, die unter sehr hohem Ausreisedruck stehen, weil sie keine Chance auf Asyl haben und weil sie auch schon eine Frist von der Ausländerbehörde genannt bekommen haben. In der Regel haben wir das auch noch immer hinbekommen, dass wir eine freiwillige Ausreise anstelle einer Abschiebung machen konnten, aber dann ist die Frist dann auch nicht mehr wahnsinnig lang."
    Das IOM-Programm sieht allerdings keine Reisebeihilfen für Menschen aus dem Westbalkan vor, lediglich die Fahrtkosten werden übernommen. Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen noch 50 Euro vom Land. Einige andere Bundesländer fördern Rückkehrer aus bestimmten Ländern ebenfalls noch zusätzlich, zum Teil auch mit EU-Geld. In Berlin und Brandenburg zum Beispiel erhalten Rückkehrer nach Kenia und Vietnam bis zu 2.000 Euro für die Reintegration in ihrem Heimatland. Kein Vergleich zu den geringen Beträgen für Menschen, die in den Westbalkan zurück sollen, zumal die wirtschaftliche Zukunft dort oft äußerst prekär ist.
    50.000 Visa durch neu gestartetes Gastarbeiterprogramm
    Martina Lüdecke kann deshalb nur argumentieren, dass eine freiwillige Ausreise würdevoller ist als eine Abschiebung. Außerdem wäre eine erneute, aber legale Einreise leichter möglich als nach einer Abschiebung, wenn zum Beispiel jemand das Anfang 2016 gestartete Gastarbeiterprogramm der Bundesagentur für Arbeit nutzen will. 50.000 Arbeitsvisa sind dabei erteilt worden, im Jahr davor waren es lediglich 16.500.
    Bis November 2016 sind 55.000 Menschen freiwillig zurückgekehrt, die meisten in die Westbalkan-Staaten; alleine 15 000 nach Albanien. Trotzdem lassen es viele darauf ankommen und warten, bis die Polizei vor der Tür steht, um sie zwangsweise rückzuführen. Dies ist eine Erfahrung, die auch der Bundespolizeibeamte Norbert Hillenbrand gemacht hat. Er begleitet seit 18 Jahren vom Flughafen Düsseldorf aus Abschiebungen, zuletzt immer als Einsatzleiter. Pristina, Belgrad, Skopje, Tirana – das ist die typische Route eines Abschiebefluges in den Balkan, erzählt er.
    "Es gibt Menschen, die über 20 Jahre seit dem Balkankrieg I in Deutschland gelebt haben, die Kinder haben, die die Heimat noch gar nicht gesehen haben; wo die Kinder in Deutschland geboren wurden. Auf dem gleichen Flug können aber auch Menschen sein, die nur vier Wochen in Deutschland gewesen sind. Insbesondere handelt es sich dabei meistens um junge Männer, die teilweise durch Schleuser nach Deutschland gekommen sind, teilweise unter völlig falschen Vorstellungen, denen man versprochen hat, dass sie in Deutschland sofort eine Arbeit bekommen und sehr viel Geld verdienen."
    Bei Rückführungsflügen kommt es selten zur Gewalttat
    Für die Flüge werden reguläre Passagierflugzeuge gebucht, mitsamt der üblichen Crew. Für Polizeiführer Hillenbrand beginnt eine solche Abschiebung meist drei Wochen vorher, wenn ihm die Personendaten vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam übermittelt wurden. Er recherchiert, ob möglicherweise Straftäter mit an Bord sein könnten, ob damit zu rechnen ist, dass jemand rabiat wird. Hillenbrand setzt dann seine mitfliegenden Kollegen, die alle speziell ausgebildet sind, neben die potenziellen Gewalttäter. Es wird erwogen, ob eventuell sogar Handschellen angelegt werden müssen.
    "Gerade wenn wir aber Familien an Bord haben, versuche ich immer, wenn es im Extremfall erforderlich ist, eine Person zu fesseln, diese Bilder von den Kindern fernzuhalten. Wir wollen da bewusst Pufferzonen im Flugzeug haben. Wir sind auch stets bemüht Straftäter von Nichtstraftätern zu trennen und insbesondere von Familien mit Kindern. Hier haben wir auch eine Fürsorgepflicht, die wir dadurch gewährleisten."
    Gewalttätige Ausfälle sind jedoch selten, etwa bei einem von 15 Flügen – eine Einschätzung, die auch Pro Asyl teilt. Landespolizei und Ausländerbehörde holen die abzuschiebenden Personen mittlerweile oft unvermittelt ab, am frühen Morgen. Dann werden sie zum Flughafen gebracht. Ähnlich war es auch bei dem ersten Abschiebe-Flug nach Afghanistan seit Jahren, bei dem Mitte Dezember 2016 34 Männer, darunter auch Straftäter, abgeschoben wurden. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren solche Flüge, weil sie das Land als nicht sicher erachten. Bernd Mesovic:
    "In 31 von 34 Provinzen finden Kampfhandlungen statt. Die Zahl der im Lande selbst vertriebenen Flüchtlinge, also die das Land gar nicht verlassen können, ist größer denn je. Und in einem Land dann sichere Gebiete zu suchen, ist absurd."
    Bereits mehrere Charterflüge mit abgelehnten Asylbewerbern gingen zurück nach Afghanistan 
    Bereits mehrere Charterflüge mit abgelehnten Asylbewerbern gingen zurück nach Afghanistan (dpa / Boris Roessler)
    Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hält jedoch dagegen, argumentiert, dass es ein Krieg der Taliban gegen den Staat sei.
    "Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt natürlich insgesamt nicht einfach, sie ist kompliziert. Aber sie weißt deutliche regionale Unterschiede aus. In verschiedenen Gebieten ist die Sicherheitslage für die afghanische Zivilbevölkerung hinreichend sicher. Die von den Taliban verübten Anschläge richten sich gezielt auf Angehörige der internationalen Gemeinschaft und auf afghanische Sicherheitskräfte und gerade nicht auf die Zivilbevölkerung."
    Weitere Abschiebe-Flüge sollen folgen. Ungeachtet dessen könnten Flüchtlinge auch freiwillig nach Afghanistan ausreisen. Im Gegensatz zur Rückkehr nach Syrien gibt es dafür auch Geld von der IOM. Erwachsene Afghanen erhalten zum Beispiel 500 Euro als Starthilfe, für Kinder unter zwölf Jahren gibt es 250 Euro. Zudem würden die Flugkosten übernommen. Dazu gäbe es 200 Euro Reisebeihilfe. 3.300 Afghanen haben zwischen Januar und November 2016 von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
    Neue Anreize sollen noch mehr Menschen zur Rückkehr bewegen
    Mit weiteren Anreizen will die Bundesregierung in diesem Jahr mehr Geflüchtete dazu bewegen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren. Mit dem "Starthilfe Plus"-Programm sollen Rückkehrer zusätzlich zu den IOM-Mitteln Geld erhalten: 1.200 Euro soll es für Asylbewerber geben, die ihren Antrag zurückziehen, 600 Euro pro Kind. Größere Familien erhalten zusätzlich 500 Euro. Aus EU-Mitteln gibt es ebenfalls Hilfen für Rückkehrer in bestimmte Länder, darunter auch Afghanistan und Pakistan: Wer freiwillig geht, erhält bis zu 2.700 Euro auch zum Aufbau einer neuen Existenz. Wer abgeschoben wird, erhält immerhin noch 700 Euro. Außerdem übernimmt eine Organisation vor Ort eine Art Eingliederungshilfe.
    Aus dem Topf des Entwicklungshilfeministeriums will die Bundesregierung weitere 150 Millionen Euro für die Re-Integration von Flüchtlingen und zum Existenzaufbau zur Verfügung stellen.
    Allerdings soll auch weiterhin abgeschoben werden. Und es soll schneller gehen. Dazu ist ein neues Rückführungszentrum geplant unter der Leitung des Bundesinnenministers, mit Vertretern der Länder, anderer Bundesministerien und Bundesbehörden. Auch bislang unterstützt die Bundespolizei die Abschiebung schon logistisch; die Bundesländer legen jeweils fest, wer wann abgeschoben wird. Bundesinnenminister de Maiziere:
    "Das funktioniert mit den Bundesländern unterschiedlich. Die Organisation in den Bundesländern ist unterschiedlich. Es gibt Bundesländer, in denen sind Abschiebungen zentral organisiert, in einer oder mehreren Stellen, in anderen Bundesländern machen es die Landkreise, die dafür zuständigen Landkreise alleine, und das ist nicht effektiv genug."
    "Wir werden wiederkommen"
    Bislang waren es auch politische Entscheidungen der einzelnen Bundesländer, ob jemand zum Beispiel nach Afghanistan abgeschoben wird. Ein anderes Beispiel: Brandenburg hat als erstes Bundesland verfügt, dass Opfer von rechter Gewalt nicht abgeschoben werden, auch wenn sie eigentlich ausreisepflichtig wären. Solche Entscheidungskompetenzen der Länder will de Maiziere nicht antasten, mit einer Ausnahme: Sogenannte "Gefährder" oder besonders auffällig gewordene Straftäter will der Bund in Eigenregie abschieben.
    Für den operativen Teil sieht zumindest Bundespolizist Hillenbrand keine Änderung durch die neuen Regelungen. Und dass er bei Abschiebungen im Flugzeug dann schon mal auf alte Bekannte trifft, ist auch weiterhin wahrscheinlich:
    "Das hat man des Häufigeren. Das sehen wir aber vollkommen emotionslos. Man hat das sehr häufig, dass die Rückzuführenden sich mit den Worten verabschieden: Wir werden wiederkommen. Und ich habe es auch schon erlebt, dass ich Flüge mit Rückzuführenden gehabt habe, die schon zwei-, dreimal abgeschoben worden sind.
    Pro-Asyl fordert mehr Investitionen in Eingliederung
    Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl sehen solche Entwicklungen wie den Ausbau von Hilfen und neue Abschiebe-Regelungen zwiespältig. Auf der einen Seite kritisieren sie die Einstufung von Ländern wie Afghanistan als sicher. Auf der anderen Seite begrüßen sie schnelle Entscheidungen, um Statusfragen zu klären, genauso wie die Unterstützung von freiwilligen Rückkehrern. Eigentlich wünschen sie sich aber in der gegenwärtigen Lage eine schnelle Eingliederung von Flüchtlingen. Bernd Mesovic von Pro Asyl:
    "Ich glaube, es ist wirklich wichtig, im Kopf zu haben, auch bei den Flüchtlingen, die schon anerkannt sind: Flüchtling zu sein, ist kein Dauerzustand, entweder ist eine Rückkehr möglich, in Würde, hoffentlich auf freiwilliger Basis ins Herkunftsland, zum Beispiel, wenn sich die Verhältnisse dort gebessert haben, oder ein anderer Staat nimmt sie auf.
    Da haben wir im Moment zu wenig Plätze dafür in dieser Welt. Also es wird zu wenig angeboten, auch in den klassischen Einwanderungsländern. Und das dritte ist: wir ziehen die Konsequenz, Flüchtling sein ist deswegen nichts, was man ewig ist: Flüchtlinge gehören voll in diese Gesellschaft bis zur Einbürgerung."