Freitag, 19. April 2024

Archiv


Absichtlich schlechte Leistung nicht strafbar

Der Sumpf von Manipulationen und Betrug sollte trockengelegt werden. So klang es vor 15 Monaten, als die Bochumer Ermittler erstmals Einblicke in den bisher größten Wettskandal im europäischen Fußball gaben. Die Rede war von mehr als 300 manipulierten Spielen. Inzwischen bezweifeln Prozessbeobachter, dass der Sumpf trockengelegt werden kann.

Benjamin Best im Gespräch mit Jessica Sturmberg | 22.01.2011
    Spieler können für absichtlich schlechte Leistungen nicht belangt, Manipulationen können kaum nachgewiesen werden. Es fehlt ein Straftatbestand "Sportbetrug". Zur Verantwortung gezogen werden in erste Linie die Wettpaten. Warum die juristische Aufarbeitung darüber hinaus viel bringt, erläutert Journalist Benjamin Best im Gespräch mit Jessica Sturmberg.