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Abstimmung im Bundestag
Recht auf Brückenteilzeit - aber nicht für alle

Ab 2019 soll für Beschäftige in Teilzeit die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle leichter werden. Bei Unternehmen bis 200 Mitarbeitern greift allerdings eine Zumutbarkeitsgrenze: Hat eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern die Brückenteilzeit beantragt, kann sie bei weiteren Arbeitnehmern abgelehnt werden.

Von Katharina Hamberger | 18.10.2018
    Ein Frau spricht mit ihren Kindern.
    Die sogenannte Brückenteilzeit soll unter anderem Frauen helfen, die oft aus familiären Gründen eine Zeit lang weniger arbeiten, wieder eine volle Stelle zu bekommen (dpa / picture-alliance / Jan-Philipp Strobel)
    "Es ist ein guter Tag heute, wir schaffen es nach vielen Jahren von Debatten die Brückenteilzeit in Deutschland zu beschließen."
    Sagt Arbeitsminister Hubertus Heil gleich zu Beginn der Debatte.
    "Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass die Arbeit zum Leben besser passt und nicht umgekehrt."
    Brückenteilzeit für Unternehmen ab 45 Mitarbeitern
    Die sogenannte Brückenteilzeit soll es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen möglich machen, für eine bestimmte Zeit in Teilzeit zu gehen. Danach haben sie das Recht wieder an ihren Arbeitsplatz zurück zu kehren. Das gilt für Unternehmen ab 45 Mitarbeitern – auch muss jemand mindestens 6 Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Bei Unternehmen bis 200 Mitarbeitern soll es eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze geben, das heißt, hat schon eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern die Brückenteilzeit beantragt, kann sie bei weiteren Arbeitnehmern abgelehnt werden.
    Arbeitsminister Heil meint, die Koalition schaffe damit nun ein modernes Arbeitsrecht. Außerdem soll es einfacher werden für Menschen, die bereits in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit wieder zu verlängern, sie sollen bei gleicher Eignung den Vorzug für eine Stelle mit mehr Stunden bekommen. Zudem will die Koalition mehr Planbarkeit für diejenigen in Arbeit auf Abruf schaffen. Die AfD darf als größte Oppositionspartei direkt nach dem Minister reden. Jürgen Pohl bemängelt handwerkliche Fehler des Gesetzentwurfs und bezieht sich unter anderem auf einen Sachverständigen in der Ausschussanhörung. Dieser habe gesagt,
    "es ist nicht nachvollziehbar, warum wir die soziale Komponente nicht betonen in diesem Gesetz, wer Anspruch haben soll. Zur Zeit steht die Mutter mit Kind gleich dem der sein Golfhandicap in dieser Freistellungsszeit verbessern will."
    Nicht alle Facetten im Blick
    Die Union kontert dem. So sagte Wilfried Oellers, CDU, gerichtet an die Zuschauer im Plenarsaal:
    "Sie haben gerade wieder mal ein Beispiel erlebt, wie die AfD hier im deutschen Bundestag unterwegs ist und Sachverhalte einfach falsch darstellt und unvollständig darstellt."
    Der von Pohl angesprochene Sachverständige habe dies in dem Zusammenhang gesagt, dass man schauen müsse, inwieweit bestimmte Arbeitszeitreduzierungen möglich sein sollen,
    "ob eine Stunde reicht, um zum Beispiel das Golf Handicap zu verbessern oder gewisse Arbeitszeiten so platzieren zu können, wie einem das selber passt,"
    so Oellers. Die FDP kritisiert, dass in dem Gesetz aus ihrer Sicht nicht alle Facetten in den Blick genommen werden. Zwar sei es durchaus richtig, dass die Arbeit zum Leben passen muss, meint Till Mansmann, aber das sei nur die halbe Wahrheit. Denn die Arbeit müsse auch zum Betrieb passen,
    "das ist die andere Seite der gleichen Medaille, aber die Große Koalition hat sich entschieden, diese andere Seite kaum zu beachten."
    Hürde der Mitarbeiteranzahl zu hoch
    Die Linke kritisiert unter anderem, dass das Gesetz erst für Mitarbeiter von Unternehmen einer bestimmten Größe greifen soll und die Zumutbarkeitsgrenze, die Hälfte der Mitarbeiter schaue damit in die Röhre, meint Susanne Ferschl. Die Linke fordert das Recht auf Brückenteilzeit für alle Beschäftigten und außerdem ein Verbot von Arbeit auf Abruf. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung, denn das Gesetz sei zumindest ein erster Schritt, aber es verspreche viel und halte wenig, meint Beate Müller-Gemmeke. Außerdem kritisieren die Grünen, ebenso wie die Linke, die hohe Hürde der Mitarbeiteranzahl,
    "für viel zu viele Beschäftigte bleibt dann nur die Variante unbefristete Teilzeit mit all den bekannten negativen Folgen, Stichwort Teilzeitfalle"
    Die Grünen fordern unter anderem ein Herabsetzen der Mitarbeitergrenze auf 15 Beschäftigte und ein Recht auf Homeoffice.