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Abstimmung in der Schweiz
Droht die automatische Abschiebung?

Geht es nach der rechtsnationalen SVP, könnten bald alle straffälligen Ausländer auch nach Bagatelldelikten aus der Schweiz abgeschoben werden. Darüber will die Partei am 28. Februar per Volksentscheid abstimmen lassen. Gegner der Initiative sehen damit die Rechtsstaatlichkeit der Schweiz massiv gefährdet und machen gegen die Abstimmung mobil.

Von Stefanie Müller-Frank | 26.02.2016
    Ein Mann geht am Hauptbahnhof von Basel an einem Plakat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorbei, auf dem die Ausweisung (Ausschaffung) krimineller Ausländer gefordert wird.
    Ein Mann geht am Hauptbahnhof von Basel an einem Plakat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorbei, auf dem die Ausweisung (Ausschaffung) krimineller Ausländer gefordert wird. (picture alliance / dpa / Thomas Burmeister)
    Es dürfte knapp, sehr knapp werden: Noch Anfang Januar war eine Mehrheit der Schweizer für eine Annahme der sogenannten "Durchsetzungsinitiative" der rechtsnationalen SVP. Für ein Sonderstrafecht für Ausländer. Für eine automatische Abschiebung jedes Straffälligen ohne Schweizer Pass. Für ein Aushebeln der Europäischen Menschenrechtskonvention-Stimmen aus dem Basler Feierabendverkehr.
    "Ich werde sie natürlich nicht abnehmen. Ich finde es gefährlich. Es ist nicht umsetzbar, es ist nicht human, reicht das? Ich finde es einfach nicht menschlich." - "Ich werde sicher nein sagen. Weil ich finde das überflüssig. Das ist so gegen die Ausländer, das finde ich nicht gut." - "Sicher mit ja. Die Schweiz ist nicht so groß. Wegen dem." - "Sonst haben wir zufiele Leute hier. Und das kostet auch alles viel Geld."
    Angst vor steigenden Kosten
    Die Schweiz habe nicht genug Platz, und kriminelle Ausländer kosteten den Staat viel Geld – das sind zwei der Argumente, mit denen die SVP schon im Jahr 2010 die Mehrheit gewann. 52,3 Prozent stimmten damals für die sogenannte "Ausschaffungsinitiative" – also die Abschiebung krimineller Ausländer. Gemeint sind damit alle, die keinen Schweizer Pass besitzen, auch wenn sie seit der Geburt hier leben.
    "Die 'Neue Luzerner Zeitung' hat aufgeführt, dass uns der Strafvollzug eine Milliarde Franken pro Jahr kostet, und da sitzen 73 Prozent ohne Schweizer Pass. Da ist es klar, dass man zumindest diese Kosten sparen möchte. Die Straftäter, die man ausschaffen kann, auch grundsätzlich ausschafft ohne Wenn und Aber."
    Yvette Estermann ist SVP-Nationalrätin und Mitglied des Initiativkomitees. Sie beklagt, dass die "Ausschaffungsinitiative" vom Parlament nicht weitgehend genug umgesetzt wurde – weshalb es jetzt eine "Durchsetzungsinitiative" brauche.
    "Das hat sich auch gezeigt, dass die vorherige Initiative vom Parlament ganz anders umgesetzt worden ist, als das, worüber die Bevölkerung abgestimmt hat. Die Härtefallklausel zum Beispiel wurde vom Volk nicht angenommen. Das heißt, man soll die Initiative so umsetzen, wie die Mehrheit der Stimmberechtigten entschieden hat."
    Streit um Härtefall-Klausel
    Nun ist es – trotz direkter Demokratie – auch in der Schweiz so üblich, dass das Parlament darüber berät, in welcher Form eine vom Volk angenommene Initiative zum Gesetz werden soll. Und die Initiative auch nur so weit umsetzt, wie sie mit dem Rechtsstaat vereinbar ist, also zum Beispiel eine "Härtefallklausel" einbaut.
    Das will die SVP mit ihrer neuen Initiative jetzt ändern. Andreas Groß, ehemaliger SP[Mic2] -Nationalrat, hält sie deshalb für verfassungswidrig.
    "Ich bekämpfe diese Verschärfungsinitiative aufs Schärfste. Als Parlamentarier habe ich beantragt, dass man sie für ungültig erklärt, weil sie Menschenrechte, Verfassungsgrundsätze der Schweiz völlig missachtet und Menschen unmenschlich behandelt."
    Jetzt gibt es in der Schweiz allerdings kein Verfassungsgericht – und auch sonst keine Instanz, die die Verfassung schützt. Und die Politik muss eine Initiative auch dann zulassen, wenn sie gegen Grundrechte oder internationale Verträge verstößt, erklärt Astrid Epiney, Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Universität Fribourg.
    "Es gibt keinen Ungültigkeitsgrund in der Verfassung, der etwa lautet: Wenn eine Initiative gegen fundamentale Grundsätze des Verfassungsrechts verstößt, muss sie für ungültig erklärt werden. Sondern ausschließlich das zwingende Völkerrecht."
    Was viele Schweizer gar nicht wissen. Noch bis vor ein paar Wochen war vielen auch die Folgenschwere dieser Abstimmung nicht klar. Dann aber begann plötzlich eine Mobilisierung, wie es sie in der Schweiz noch nicht gegeben hat – vor allem über die sozialen Medien: Professoren starteten einen Aufruf, Künstler meldeten sich zu Wort, viele Privatpersonen druckten auf eigene Faust Plakate und Buttons zum Anstecken.
    Außergewöhnlich hohe Stimmbeteiligung erwartet
    Erwartet wird eine außergewöhnliche hohe Stimmbeteiligung, die letzte Umfrage ergab eine knappe Mehrheit gegen die Initiative. Offenbar hat das "Ja" fürdie sogenannte "Masseneinwanderungsinitiative" die Menschen aufgeweckt.
    Wegen Kleinstvergehen würden die Leute, die hier geboren sind, aber noch nicht den Schweizer Pass haben, ausgeschafft werden. Das wäre gegen die Bürgerrechte, das wäre auch gar nicht mehr verhältnismäßig.
    "Ich find es ganz entsetzlich, ganz schlimm. Erstens mal wird ein Großteil der Bevölkerung anders beurteilt als andere. Das ist das eine und – Ach, das reicht ja eigentlich, diese Ungerechtigkeit. Ich finde das ganz schlimm."