Freitag, 19. April 2024

Der Tag
Endlich wiedersehen

Familiennachzug wird wieder möglich. Ab dem 1. August können subsidiär geschützte Flüchtlinge ihre Kernfamilie nachholen. Das Verfahren dafür ist allerdings sehr kompliziert. Außerdem: Deutschlands koloniale Vergangenheit. Die Aufarbeitung des Völkermords an den Herero und Nama.

Von Ann-Kathrin Büüsker | 31.07.2018
    Ein syrisches Mädchen lehnt am 25.Oktober 2017 an einem Zaun im Ash'ari Camp in Ost-Ghouta bei Damaskus.
    Jahrelang mussten sie warten - jetzt wird Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge wieder möglich (AFP/Amer Almohibany)
    Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus dürfen seit einigen Jahren ihre Familie nicht mehr nach Deutschland holen. Die Bundesregierung hatte dies so beschlossen, um die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen. Nun wird der Familiennachzug ab dem 1. August wieder möglich sein, allerdings eingeschränkt: Es gibt ein Kontingent von maximal 1000 Personen pro Monat. Außerdem ist das Verfahren so komplex, dass viele Hilfsorganisationen es kritisieren. Gudula Geuther aus unserem Hauptstadtstudio erklärt, was alles nötig ist und nach welchen Kritierien die Flüchtlinge ausgewählt werden.
    Deutschlands koloniale Vergangenheit
    Anfang des 20. Jahrhunderts haben deutsche Soldaten im heutigen Namibia Mitglieder der Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama systematisch abgeschlachtet. Historiker*innen sprechen inzwischen von einem Völkermord. Seit Jahrzehnten gibt es Gespräche darüber, wie dies wieder gutzumachen ist. Parallal dazu verklagen einige Herero und Name den deutschen Staat auf Reparationszahlungen - vor einem Gericht in New York. Unsere Kultur-Korrespondentin Christiane Habermalz erklärt die schwierige Gemengelage.