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Altena im Sauerland
Haftbefehl nach Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft

Das Landgericht Hagen hat gegen zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren wegen versuchten Mordes in sieben Fällen Haftbefehl erlassen. Die beiden hatten vor vier Monaten einen Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft für Flüchtlinge in Altena im Sauerland verübt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Männer daraufhin wegen Brandstiftung anklagen wollen - das war dem Landgericht zu wenig.

16.02.2016
    Polizeifahrzeuge vor dem Haus in Altena (NRW), auf das der Brandanschlag verübt worden war.
    Polizeifahrzeuge vor dem Haus in Altena (NRW), auf das der Brandanschlag verübt worden war. (dpa / picture-alliance / Polizei Hagen)
    Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung nicht für ausreichend gehalten. "Die Kammer geht nach bisheriger Würdigung des derzeitigen Standes der Sach- und Rechtslage davon aus, dass die beiden Beschuldigten des versuchten Mordes dringend verdächtig sind", schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung.
    Die beiden Angeklagten wurden am Dienstag festgenommen und sitzen nun in Untersuchungshaft. Die Männer seien dringend des versuchten Mordes in sieben Fällen verdächtig, teilte das Landgericht mit. Wegen erheblicher Fluchtgefahr, die sich aus der drohenden Strafe ergebe, sei Haftbefehl erlassen worden. Ein Termin für den Prozess gibt es noch nicht.
    Staatsanwaltschaft: Tat nicht rechtsradikal motiviert
    Einen rechtsradikalen Hintergrund hatte die Staatsanwaltschaft im Oktober 2015 nach der Tat ausgeschlossen. "Hintergrund ist eine persönliche Überzeugung, keine politische. Eine rechtsradikale Einstellung besteht aus mehr als Fremdenhass", sagte der zuständige Staatsanwalt Bernd Maas damals.
    Diese Einschätzung war von zahlreichen Politikern kritisiert worden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour beispielsweise sagte: "Wenn die Staatsanwaltschaft solche Taten verharmlost, dann findet sich bald für jede Schandtat irgendwie eine 'Erklärung'." Später sagte Maas, er sei falsch interpretiert worden. "Sie hatten zweifelsfrei ein fremdenfeindliches Motiv. Das ist rechtsradikales Gedankengut." Er habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass die Täter keiner rechtsradikalen Gruppierung angehört hätten.
    Landgericht: Tod der Flüchtlinge in Kauf genommen
    Bei dem Brandanschlag im Oktober 2015 war es zu einem Schwelbrand im Dachstuhl eines Hauses gekommen, in dem zu diesem Zeitpunkt syrische Flüchtlinge untergebracht waren. Der Brand wurde von der Feuerwehr schnell gelöscht. Verletzt wurde niemand. Die Kammer kam nach der Prüfung eines Gutachtens zu dem Schluss, dass die Männer den Tod der sieben Bewohner in Kauf genommen hätten.
    Die beiden Beschuldigten hatten nach Angaben der Polizei Hagen bei ihren Vernehmungen die Tat in vollem Umfang gestanden. Der mutmaßliche Haupttäter ist den Angaben zufolge von Beruf Feuerwehrmann, der zweite Täter soll während der Brandstiftung "Schmiere" gestanden haben. Tatmotiv ist nach Polizeiangaben offenbar, dass die Männer verärgert darüber waren, dass Flüchtlinge in das Haus in ihrer direkten Nachbarschaft eingezogen waren.
    Prozess in Salzhemmendorf läuft bereits
    Anfang Februar hatte vor dem Landgericht Hannover ebenfalls ein Prozess nach einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft begonnen. Bei dem Anschlag entkamen eine Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder dem Feuer nur knapp, ein Urteil steht noch nicht fest.
    (nch/tzi)