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Altersbezüge
Für wen sich die neue Rentenreform lohnt

Die jüngste Rentenreform begünstigt in erster Linie drei Gruppen: Zunächst sind das diejenigen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben. Daneben zählen mehr als neun Millionen Mütter zu den Gewinnerinnen. Und auch jeder, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, profitiert von der Reform.

Von Constanze Elter | 30.10.2014
    Jeder, der mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf sich mit 63 Jahren in den Ruhestand verabschieden. Zu den Zeiten für die verfrühte abschlagsfreie Rente wird nicht nur die eigentliche Zeit im Job gerechnet. Auch Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen oder Zeiten mit Insolvenzgeld werden mitgezählt. Profitieren dürften hier vor allem die Männer unter den künftigen Ruheständlern. Denn sie bekommen häufiger als Frauen die notwendigen 45 Versicherungsjahre zusammen.
    Allerdings kommen nur bestimmte Jahrgänge in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63. Das liegt daran, dass sich der frühestmögliche Rentenbeginn schrittweise erhöht. Daher können alle Versicherten, die ab 1964 geboren wurden, sich erst mit 65 Jahren auf einen Ruhestand ohne finanzielle Einbußen freuen.
    Die Mütterrente
    Erziehungszeiten werden in der Rente künftig bessergestellt. Die jüngste Rentenreform will die Erziehungsarbeit von Müttern, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, stärker honorieren. Daher bekommen diese Frauen seit dem 1. Juli einen Zuschlag auf ihre Rente. In Euro und Cent bedeutet das für betroffene Mütter im Westen eine Erhöhung um knapp 29 Euro. Im Osten gibt es gut 26 Euro Aufschlag auf die bisherige Rente.
    Da die Kindererziehungszeiten neu berechnet werden, können einige Mütter nun erstmals Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse beanspruchen.
    Mehr Erwerbsminderungsrente
    Manchmal droht schon weit vor dem Rentenalter das berufliche Aus – etwa dann, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt. Wer erkrankt und deswegen nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält künftig eine höhere Erwerbsminderungsrente. Die Betroffenen sollen so gestellt werden, als ob sie mit ihrem früheren Durchschnittseinkommen bis zu einem Alter von 62 in die Rentenkassen eingezahlt hätten. Im Vergleich zur bisherigen Regelung wird die Grenze für diese sogenannte Zurechnungszeit damit um zwei Jahre angehoben. Mit positiven Auswirkungen für die Versicherten, die auf diese Weise bis zu 40 Euro mehr Rente erhalten dürften.