Dienstag, 19. März 2024

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Amnesty-Bericht zu Jesidinnen
Verkauft, verschenkt, vergewaltigt

Unter dem Terror des "Islamischen Staats" leiden im Nordirak besonders jesidische Frauen und Mädchen. Laut Amnesty International wurden sie verkauft oder als "Geschenk" an IS-Kämpfer übergeben, zwangsverheiratet, gefoltert oder vergewaltigt.

23.12.2014
    Eine jesidische Frau stützt in einem Flüchtlingscamp im Nordirak den Kopf auf die Hand
    Eine vor den Dschihadisten geflohene Jesidin in einem Flüchtlingscamp im Nordirak (AFP / Ahmad Al-Rubaye)
    Die Studie der Menschenrechtsorganisation mit dem Titel "Der Hölle entkommen" beruht auf rund 40 Interviews mit Frauen und Mädchen der religiösen Minderheit, die nach eigenen Angaben aus der Gefangenschaft fliehen konnten. "Die Leben Hunderter jesidischer Frauen liegen in Scherben", heißt es in dem Report. "Viele von denen, die als Sexsklavinnen gehalten wurden, sind Kinder." Einige seien nicht älter als zehn oder zwölf Jahre.
    Die meisten Täter waren demnach Iraker oder Syrer; viele davon gehörten dem IS an, anderen gehörten zu deren Gefolge. Einige der befragten Jesidinnen hätten bei den Familien ihrer Peiniger, also mit deren Frauen und Kindern, gelebt. IS-Kämpfer benutzten Vergewaltigung in einem Ausmaß als Waffe, das man als "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bezeichnen müsse, so Amnesty. Der Horror traumatisiere die jungen Frauen derart, dass sich einige anschließend das Leben genommen hätten.
    Anstrengungen gefordert
    Amnesty fordert die kurdische Regionalregierung, die Vereinten Nationen und andere humanitäre Organisationen auf, ihre Anstrengungen zum Schutz und zur Versorgung der irakischen Minderheiten und der Terroropfer zu verstärken. Für Frauen seien auch "Maßnahmen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit" sowie Traumabehandlungen nötig.
    Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit unter den Kurden. Ihre Muttersprache ist das nordkurdische Kurmanji. Weltweit hat die Religionsgemeinschaft rund 800.000 Mitglieder.
    (bor/vic)