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Anfang und Ende der Grundversorgung

Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen neuen Rahmen für die öffentlichen-rechtlichen Onlineangebote verständigt. Der neue Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ausschließlich ein "sendungsbezogenes" Internetangebot zur Verfügung stellen dürfen. Dieser Kompromiss soll einerseits die Entwicklungschancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet garantieren, andererseits dieser Entwicklung Grenzen setzen, um die private Konkurrenz nicht zu behindern.

Von Brigitte Baetz | 22.10.2008
    "Wir werden in einem halben Jahr einen Staatsvertrag haben, mit dem dann alle unzufrieden sind. Wenn alle gleichermaßen unzufrieden sind, ist er gut."

    Wenn es nach dem geht, was Günter Oettinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg und führender CDU-Medienpolitiker, vor einigen Monaten prognostiziert hat, scheint der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein guter Vertrag zu werden. Nach monatelangem Tauziehen soll in dieser Woche ein juristischer Kompromiss auf den Weg gebracht werden, der zweierlei will: einerseits Entwicklungschancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch im Online-Bereich garantieren, andererseits dieser Entwicklung Grenzen setzen, um die private Konkurrenz, vor allem die Zeitungsverleger, nicht zu behindern. Ob das gelungen ist, bleibt bei den betroffenen Parteien umstritten.

    Richtig ernst wird es, als der "Verband Privater Rundfunk und Telemedien VPRT", die Interessengemeinschaft der kommerziellen Anbieter, 2003 Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel einlegt. Die Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet und die Vermehrung ihrer Sender auf digitalen Plattformen, so die Argumentation, seien kein Teil der "Grundversorgung". Ihre Finanzierung durch Gebührengelder stelle deshalb eine unzulässige staatliche Beihilfe dar, eine Quersubventionierung, die den Wettbewerb zulasten der privaten Anbieter verzerre.

    Die EU-Kommission leitet ein Verfahren ein, in dem das System der Gebührenfinanzierung in Deutschland insgesamt auf den Prüfstand kommt. Die Bundesländer, die laut Grundgesetz über den Rundfunk zu bestimmen haben, wehren sich jedoch gegen die europäische Einmischung in ihre Zuständigkeit. Ministerpräsident Edmund Stoiber und Kurt Beck, also eine große Koalition der Landesrundfunkpolitiker, konnten im vergangenen Jahr zunächst einmal den Brüsseler Plan verhindern. Allerdings verpflichteten sich die Deutschen im Gegenzug, näher zu bestimmen, was eigentlich genau der öffentliche Auftrag von ARD und ZDF sei.

    Die Online-Aktivitäten sollten auf journalistisch-redaktionelle Angebote beschränkt werden. Ein dreistufiges Verfahren sollte entwickelt werden, das neue Angebote danach bewertet, ob sie für den öffentlich-rechtlichen Auftrag notwendig sind oder ob sie den Markt verzerren. Und Brüssel setzt einen Zeitrahmen: bis Ende April 2009 soll der Rundfunkstaatsvertrag erneuert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bernd Neumann, Bundesbeauftragter für Kultur und Medien:

    "Nach schwierigen Verhandlungen hat die Kommission auf der Grundlage dieses Kompromisses das Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingestellt. Wichtigstes Ziel ist daher für Bund und Länder, dass die Kommission die Umsetzung des Kompromisses im zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag akzeptiert und dieser Punkt damit abgeschlossen wird."

    Damit der Vertrag, wie von Brüssel gefordert, Ende April nächsten Jahres in Kraft treten kann, müssen sich die Politiker sputen. Denn nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten müssen auch die Länderparlamente das Ergebnis noch absegnen. Viele Interessen sind unter einen Hut zu bringen.

    Konstantin Neven DuMont, Geschäftsführer des Verlages DuMont-Schauberg moderiert auf dem Internetportal des "Kölner Stadt-Anzeigers" eine politische Talkshow. In großem Stil investieren die Verlage in ihr Online-Geschäft. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" beispielsweise generiert zur Zeit zehn Prozent seiner Umsätze mit digitalen Angeboten. Das gesteckte Ziel: 25 Prozent.

    Seine Journalisten bedienen schon lange nicht nur die Printausgabe ihrer Zeitung. Sie stellen Texte online und nehmen auch schon mal eine Videokamera mit, um parallel zur Berichterstattung in der Zeitung auch Reportagen für das Internet zu drehen.

    Die deutschen Tageszeitungen verlieren pro Jahr zwei Prozent ihrer Leser. Vor allem junge Leute nehmen die Zeitung nicht mehr als erste Informationsquelle an. "Enthabitualisierung" nennen das die Kulturwissenschaftler, wenn zum Frühstück eben keine Zeitung mehr auf dem Küchentisch liegt. Und längst hat Spiegel-Online das Mutterblatt, den "Spiegel", als meinungsbildendes Medium Nummer eins der Republik ersetzt. Was auf Spiegel-Online berichtet wird, verbreitet sich in Windeseile im ganzen Netz wie in den Redaktionsstuben anderer Medien.

    Politiker, Verbände und Unternehmen reagieren sofort. Spiegel-Online, Marktführer unter den Informationsangeboten im Netz, stellt auch Reportagen ein:

    Im Internet wachsen die verschiedensten Medien zusammen. Zeitungen und Zeitschriften haben ihre eigenen Online-Ableger. Sie versuchen, ihre eigene Marke, ihren mühsam im Printbereich erworbenen Ruf, ins Internet hinüber zu retten. Wer heute nicht im Netz präsent ist, wer bei der Schlagwortsuche über Google keine relevanten Treffer für sich verbuchen kann, der ist in der Medienwelt einfach nicht vorhanden.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu den Rundfunkgebühren noch 2007 die Entwicklungs- und Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für das Internet betont. Nur ein funktionsfähiges öffentlich-rechtliches Online-Angebot könne die verfassungsrechtlich geforderte Rundfunkfreiheit im Internet sicher stellen.

    Schon seit einigen Jahren verfolgt das Vorbild allen Qualitätsrundfunks, die britische BBC, eine Digital- und Internetoffensive. Mit Erfolg. Die Dachmarke BBC ist die Nummer eins aller Informationsportale in Großbritannien. Auch weltweit gilt sie mit ihren Radio-, Fernseh- und Internetangeboten als eines der glaubwürdigsten Multimediahäuser. Für den Generaldirektor der BBC, Mark Thompson, ist die Zeit, in der Radio, Zeitung und Fernsehen getrennt agieren, längst vorbei. Wer den öffentlichen Rundfunk, insbesondere das Fernsehen schützen wolle, dürfe ihm keine technischen Beschränkungen auferlegen.

    "Ich glaube, langfristig würde das Fernsehen dadurch überflüssig und würde sterben. Nehmen Sie zum Beispiel die Nachrichten. Leute wollen nicht nur Nachrichten zur vollen Stunde, sondern sie wollen eine Art Nachrichtenumwelt, in die sie stets Zugang bekommen, zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs, mit allem, was ihnen zur Verfügung steht. Mit einem Blackberry oder einem Radio. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist dafür da, die Öffentlichkeit zu bilden, zu unterrichten und mit Nachrichten zu versorgen und er muss investieren in Kultur, Unterhaltung und Dokumentation. Die Mittel ändern sich, doch ich glaube, die Aufgabe bleibt dieselbe und ist so wichtig wie eh und je. Deshalb sage ich, es muss eine ordentliche Kontrolle geben, aber ich hielte es für einen Fehler, das öffentlich-rechtliche Fernsehen in einen Kasten zu stecken, damit es bleibt wie vor zehn oder zwanzig Jahren."

    Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist seit mehr als zehn Jahren im Internet präsent. Das DeutschlandRadio hat sich mit seinen Podcasts, also mit der Möglichkeit, Sendungen herunterzuladen, einen zusätzlichen Namen gemacht. Fast alle ARD-Programme sind über Live-Stream im Internet zu hören. Beiträge lassen sich nachlesen und verlinken. Vorbei die Zeiten, als die Rundfunkredakteure sagen konnten, wenn ihnen ein Lapsus unterlaufen war: "Das versendet sich".

    Der Hörfunk macht Zeitungen und Zeitschriften Konkurrenz. Auch die Fernsehsender setzen auf Präsenz im Internet, unter anderem mit ihrem führenden Portal Tagesschau.de, das Film-Berichte mit weiteren Hintergrundartikeln verbindet oder über das Internettagebuch der Chefredakteure Einblick gibt in die Auswahlkriterien der wichtigsten deutschen Nachrichtensendung. Für den Medienexperten Horst Röper liegt in der eingeführten Macht der Marken ARD und ZDF der Grund, warum die Zeitungsverleger mit intensiver Lobbyarbeit gegen die Online-Pläne der Öffentlich-Rechtlichen versucht haben, deren Internetpräsenz so stark wie möglich zu beschränken.

    "Die Verleger befürchten: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk all seine Möglichkeiten nutzt, also seine Redaktionspower nutzt, um groß im Internet eben vorhanden zu sein, dann werden ihre eigenen Angebote eben nicht mehr genutzt, haben diese Angebote dann nur noch wenige Nutzer, können sie von der werbenden Wirtschaft weniger verlangen. Die Internetangebote der Verlage finanzieren sich ja über diese Werbung und insofern brauchen sie eben große Reichweiten, um diese großen Reichweiten dann teuer an die werbende Wirtschaft verkaufen zu können und deshalb wollen sie diesen Konkurrenten öffentlich-rechtlicher Rundfunk loswerden."

    Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger:

    "Unsere Position ist dabei nur die, dass wir sagen: Dieser Wettbewerb muss auch in wesentlichen Teilen unter Berücksichtigung der finanziellen Wettbewerbsbedingungen gesehen werden. Da geht es eben nicht an, dass ein gebührenfinanziertes System alle Felder, die marktwirtschaftlich organisiert sind, und für die insbesondere die Verlage auch diese Marktperspektiven brauchen, dass die beliebig gestört werden."

    Die Pressekonzentration in Deutschland schreitet immer weiter voran, es gibt kaum noch Kreise in Deutschland mit mehr als einer Tageszeitung. Umso unverständlicher sei es, so der Zeitungswissenschaftler Horst Röper, dass die Medienpolitik auch noch den letzten Mitbewerbern und damit der Meinungsvielfalt Grenzen ziehe.

    "Für die Verlage ist es wichtig, im Internet aufzufallen, also mit eigenen Leistungen da zu sein. Für die Zeitungsverleger in Deutschland heißt das natürlich vor allem eben mit lokalem, mit regionalem Geschäft, da haben sie die erste Sorge, dass eben die ARD-Anstalten, die Landesrundfunkanstalten regional, vielleicht sogar lokal berichten. Das wäre dann eine harte Konkurrenz zu diesen Zeitungen. Andererseits lässt sich aber nur durch diesen Konkurrenten eine Vielfalt erzielen. Wir haben ja in großen Teilen nur noch ein Angebot, auch im Internet, lokal regional hier noch eine Alternative zu bieten, sind die Landesrundfunkanstalten, aber denen soll es nur noch in Grenzen erlaubt sein."

    Die Befürchtungen der Verleger treffen sich mit der Maßgabe aus Brüssel: ARD und ZDF sollten den privaten Sendern und Verlagen keinen unfairen, eben durch Gebühren finanzierten Wettbewerb machen dürfen. Daher werden den Öffentlich-Rechtlichen in dem zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Grenzen gesetzt: Danach dürfen die Rundfunkanstalten keine presseähnlichen Angebote ins Netz stellen, es sei denn, diese sind - wie es ausgedrückt wird - "sendungsbezogen". Eine Einschränkung, die der ARD-Vorsitzende Fritz Raff keineswegs für sinnvoll hält.

    "Internet ist nicht die Fortschreibung von Presse, das Internet ist etwas Neues. Wir treffen uns dort, das ist richtig, im publizistischen Wettbewerb, aber nicht in ähnlichen Geschäftsmodellen. Wir werden dort nicht werben, wir werden dort kein Sponsoring machen. Wir bieten unsere Inhalte an und wir halten es für ausgesprochen problematisch, dass wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag lediglich nur mit sendungsbezogenen Auftritten wirken können."

    Eine Einschränkung, die, so der Jurist Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut, ohnehin bald nicht mehr zeitgemäß sein wird. Denn ein Text der auf einem Nachrichtenportal wie Tagesschau.de eingestellt ist, werde immer auch sendungsbezogen sein.

    "Das wird man in einigen Jahren vermutlich nicht mehr unterscheiden können, so dass das nicht sehr vorwärtsgewandt ist, wenn man solche Abgrenzungen versucht. Dass die Ministerpräsidenten und die Länder überhaupt daran denken wegen des Drucks der Presse und auch der Probleme, die die Presse objektiv hat, da auch Fuß zu fassen im Online-Bereich, ist eher nachvollziehbar."

    Immerhin können die sendereigenen Gremien stets nachbessern. Wenn die abstrakten EU-Kriterien "Finanzierbarkeit", "publizistischer Mehrwert", "vertretbare Marktauswirkungen" erfüllt sind, können presseähnliche Angebote im Netz bleiben. Ähnlich sieht es mit der Zeitvorgabe aus. Nach dem Entwurf des Staatsvertrags sollen alle Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nach sieben Tagen wieder verschwinden - bis auf bestimmte Sportereignisse, für die eine noch kürzere Frist gilt.

    Eine besonders harte Beschränkung, meint der Medienjournalist Volker Lilienthal.

    " Das ist ein Widerspruch zu allen heute üblichen Informationsgewohnheiten der Bürger dieses Landes. In Deutschland sind über 65 Prozent ganz selbstverständlicherweise ständig täglich online. Sie sind es gewohnt, sich aus dem Internet zu informieren und dazu gehört ein Begriff, der heißt Nachhaltigkeit. Wenn ich etwas bei der flüchtigen Fernsehausstrahlung nicht verstanden habe, dann muss ich das Recht haben, mich am nächsten Morgen oder erst nach zehn Tagen darüber zu informieren."

    Schließlich habe der Gebührenzahler für diese Angebote bezahlt - und besonders teuer für die Sportberichte, die sogar schon nach einem Tag aus dem Netz genommen werden sollen. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff:

    "Das ist ein Widerspruch zu allem, was man sonst von uns erwartet. Wenn ich an die EU denke, die von uns verlangt, dass wir Sportrechte optimal ausnutzen und verwerten, stattdessen wird uns nun aufgegeben, dass wir nach 24 Stunden zum Beispiel Olympische Spiele, Fußballweltmeisterschaften aus dem Netz nehmen."

    Unstrittig ist jedoch der sogenannte Drei-Stufen-Test, den alle Internetangebote und neuen digitalen Dienste in Zukunft durchlaufen müssen. Eine Maßnahme, so meint der Medienrechtler Wolfgang Schulz, die durchaus auch Gutes böte. ARD und ZDF könnten sich so noch stärker als bisher in den Köpfen der Bürger als Qualitätsmedien verankern.

    "Wenn öffentlich-rechtlicher Rundfunk ein neues Angebot plant, ein neues Online-Portal plant, dann müssen sie zum Ersten nachweisen, dass sie damit etwas tun, was zu ihrem besonderen Auftrag gehört, also zur Meinungsbildung in der Gesellschaft beitragen. Zum Zweiten sind sie verpflichtet, die Wettbewerbssituation zu analysieren und zu gucken: Wer bietet in diesem Bereich denn schon was an und inwiefern ist es eine Bereicherung, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier auch ein Angebot macht und der dritte Teil des Textes ist, dass offengelegt werden muss: Was kostet das eigentlich? Und dann entscheiden die Gremien, die zuständigen der Rundfunkanstalten darüber, ob denn dieses Angebot, was der Intendant, die Intendantin sich ausgedacht hat, tatsächlich beauftragt wird und dann ist es Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags auch im europarechtlichen Sinn. Es ist natürlich im Prinzip richtig, dieses Material, diese Produktion, wenn es Eigenproduktionen sind, schon einmal bezahlt ist und deshalb der öffentlich-rechtliche Rundfunk reklamiert, dass er das den Gebührenzahlerinnen und -zahlern nun auch anbieten möchte. Auf der anderen Seite ist das auch eine neue Angebotsform und dementsprechend begründungspflichtig, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk das hier, vielleicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern auch tun möchte."

    Die Medienrechtler operieren nicht ohne Grund mit allgemeinen, durchaus auslegbaren Begriffen. Sie müssen einen Rahmen setzen, der durchaus flexibel ausgestaltet werden kann, um zukünftigen Entwicklungen keine unnötigen Grenzen zu setzen. Wie etwa im Bereich Telemedien.

    Telemedien sind solche Angebote im Internet, die nicht unter den Begriff "Rundfunk" fallen. Diese werden nicht live für die Zuschauer oder Zuhörer ausgestrahlt, sondern sind rund um die Uhr abrufbereit. Der Konsument entscheidet in diesem Fall, wann er was sieht - und muss nicht mit dem laufenden Programm eines Senders Vorlieb nehmen. Informationsdienste zum Wetter beispielweise, aber auch Aktionshäuser wie Ebay oder Händler wie Amazon sind Telemedien.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf auf seinen Internetseiten nur beschränkt Telemedien anbieten. Doch eine gesonderte Liste, die dem Entwurf zum Staatsvertrag anhängt, ist für den Juristen Wolfgang Schulz noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

    "Da kann man sich natürlich dann immer fragen: Was sind denn nun gerade Preisvergleichsportale oder Stellenbörsen oder Ratgeberportale? Wann wird ein Beitrag, der eine Ratgeberfunktion hat, zu einem Ratgeberportal?"

    Laut dieser Liste dürfen ARD und ZDF beispielsweise auch keine Spieleangebote ohne jeweiligen Sendungsbezug machen. Stellt sich die Frage: Inwieweit trifft das auf die Homepage der "Sendung mit der Maus" zu? Deren Spieleangebot bezieht sich nicht auf einzelne Folgen der beliebten Kindersendung.

    Für Interpretationen und Weiterentwicklungen lässt der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag also bewusst Raum. In Zukunft wird es verstärkt auf die Gremien der Sender ankommen, also auf die Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen in Deutschland. Sie werden in Einzelfällen festlegen müssen, in welchem Maße und in welcher Richtung sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Netz weiter entwickeln wird.

    Fest bei alledem steht jedoch eines: dass der nationale Hörfunk, das DeutschlandRadio also, ein drittes - digitales - Programm entwickeln und umsetzen werden darf: mit dem Schwerpunkt Bildung und Wissen.