Dienstag, 19. März 2024

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Angriff auf heutige Kölner Oberbürgermeisterin
14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Für das Attentat auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht 14 Jahre Haft verhängt. Das Gericht sprach den 45 Jahre alten Attentäter am Freitag wegen versuchten Mordes schuldig.

01.07.2016
    Die Vorsitzende Richterin im Prozess um den versuchten Mord an der damaligen Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Reker, Barbara Havliza, steht am 01.07.2016 in einen Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen).
    Die Vorsitzende Richterin im Prozess um den versuchten Mord an der damaligen Kölner Oberbürgermeister-Kandidatin Reker, Barbara Havliza. (picture alliance/dpa - Rolf Vennenbernd)
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete den Messerangriff des 45-jährigen Angeklagte Frank S. als versuchten Mord, wie die Vorsitzende Richterin des Staatsschutzsenats, Barbara Havliza sagte. Zusätzlich habe sich der Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, als er weitere Passanten angegriffen habe. Er hatte das offenkundig aus fremdenfeindlichen Motiven begangene Attentat gestanden, zugleich bestritt er aber, dass er Kölns damalige Sozialdezernentin töten wollte.
    Tat als Signal gegen die Flüchtlingspolitik
    "Er wollte ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen", sagte Havliza in ihrer Urteilsbegründung. Damit habe er ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen wollen. Reker war als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für die Flüchtlingsbetreuung der Stadt.
    Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als heimtückischen versuchten Mord bezeichnet und in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zwar eine Persönlichkeitsstörung bei Frank S. diagnostiziert, den Mann aber dennoch für voll schuldfähig eingestuft.
    In einer Stellungnahme schrieb die heutige Oberbürgermeisterin, sie hoffe, dass das Urteil auch für ihre Unterstützerinnen und Unterstützer, die beim Messerangriff verletzt wurden, ein Schlusstrich sein kann. Dem Attentäter wünsche sie, dass er zur Einsicht komme, dass Hass und Gewalt keine Lösung sind.
    Reker war in akuter Lebensgefahr
    Der Attentäter hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und vier weitere Menschen verletzt. Reker schwebte in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Tag im künstlichen Koma. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, der Verteidiger höchstens 15 Jahre Gefängnis beantragt. Reker selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
    Attentäter Frank S. hatte in Bonn der rechten Szene angehört und wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. Das Attentat hatte er zwar gestanden, im Prozess aber eine Tötungsabsicht bestritten. Nach dem Urteil kündigte Frank S. an, in die Revision zu gehen, also das Urteil beim Bundesgerichtshof anzufechten.
    (vic/tzi)