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Anti-Doping-Gesetz
Beschlossen - aber nach wie vor umstritten

In Berlin hat das Anti-Doping-Gesetz die entscheidende Hürde genommen: Der Bundestag hat beschlossen, dass Athleten künftig bestraft werden sollen, wenn man sie dabei erwischt, dass sie hierzulande gedopt an Wettkämpfen teilnehmen. Die Kritik an dem Gesetz ist nach wie vor laut.

Von Daniel Bouhs | 13.11.2015
    Ein Tropfen an der Nadel einer Spritze
    Der Bundestag hat dem neuen Anti-Doping-Gesetz bereits zugestimmt - nun steht noch die Abstimmung im Bundesrat aus. (dpa / picture-alliance / Patrick Seeger)
    Das nun vom Bundestag beschlossene Anti-Doping-Gesetz ist ein Eingriff in die über Jahrzehnte gelebte Autonomie des Sports - nötig, weil der es bis heute nicht schafft, Betrug im eigenen System wirkungsvoll zu bekämpfen. Das machte Justizminister Heiko Maas, SPD, vor der Abstimmung deutlich.
    "Es hat sich gezeigt, dass bei allen Überlegungen, die der Sport bereits in die Wege geleitet hat: Der Sport und seine Verbände brauchen Unterstützung. Und die kriegen sie jetzt und zwar mit diesem Anti-Doping-Gesetz."
    Bis zu drei Jahre Knast
    Das droht überführten Dopern mit Strafe: Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Geht es nach Innen-Staatssekretär Günter Krings, CDU, dann soll das Gesetz in der Praxis aber ohnehin nur selten herangezogen werden.
    "Sportorganisationen fehlen die Aufklärungsmöglichkeiten wie sie eben staatlichen Ermittlungsstellen zur Verfügung stehen und deshalb brauchen wir beides: Sportgerichtsbarkeit und für die wirklich schweren Fälle als Ultima Ratio auch das Strafrecht."
    Kritik von Opposition und Sportorganisationen
    Die Opposition hat ihre Zustimmung versagt. Das Gesetz bestrafe nur Athleten, tue aber nichts gegen kriminelle Systeme. So fehle ein wirkungsvoller Schutz von Whistleblowern, kritisierte der sportpolitische Sprecher der Linken, André Hahn.
    "Im Gesetzentwurf findet sich auch keine Kennzeichnungspflicht für Medikamente, die Dopingsubstanzen enthalten, keine klare Regelung zum Approbationsentzug für Ärzte, die Doping-Anwendungen unterstützen - obwohl dies gerade von Seiten der Sportler auch in der Anhörung gefordert worden war."
    Der Deutsche Olympische Sportbund hat bis zuletzt gegen das Gesetz gearbeitet, das in letzter Minute in einem wesentlichen Punkt abgeschwächt wurde: Anders als ursprünglich geplant wird nicht der reine Besitz von Doping-Mitteln bestraft. Ermittler müssen Athleten nun nachweisen, dass sie damit auch wirklich dopen wollten.
    Nächste Hürde: Bundesrat
    Das Anti-Doping-Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, soll Betrüger im Leistungssport abschrecken. Grünen-Politikerin Renate Künast findet: Dafür sollte eigentlich das Milliarden-Geschäft Sport selbst sorgen.
    "Ich mache mir langsam sorge um unser Rechtssystem, das mit immer mehr Aufgaben belastet wird, wo es dem Staat übergeholfen wird, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, dem Steuerzahler, was ein hoch potenter Wirtschaftsbereich bitte selber leisten sollte."