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Bauern verlangen Milliardenhilfe
Wie schlimm werden die Dürreschäden wirklich?

Erneut kommen heute Experten aus Bund und Ländern im Landwirtschaftsministerium zusammen, um über die Bewältigung der Dürreschäden zu beraten. Der Bauernverband fordert Hilfen von mindestens einer Milliarde Euro, um Ernteausfälle und Einbußen bei Nutztieren zu kompensieren. In den Ländern wird noch gerechnet.

Von Theo Geers | 13.08.2018
    Fast vertrocknet und viel zu klein sind Maispflanzen am 08.08.2015 auf einem Feld nahe Frankfurt (Oder) (Brandenburg). Die anhaltende Trockenheit macht besonders der Landwirtschaft zu schaffen. 25 Liter Regen pro Quadratmeter sind in Teilen der Region in den Monaten März bis Anfang Juni gefallen, benötigt werden von den Bauern aber etwa 120-150 Liter. Foto: Patrick Pleul/dpa
    Schlecht für Ernte und Nutztiere: Extreme Trockenheit macht den Landwirten zu schaffen (picture-alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Wie teuer die Dürre die Steuerzahler am Ende zu stehen kommt, wird auch heute, beim zweiten Krisentreffen im Bundeslandwirtschaftsministerium, noch offen bleiben. Aber erste Zahlen aus fünf Bundesländern deuten darauf hin, dass die Dürre des Jahres 2018 wesentlich teurer werden dürfte als die des Jahres 2003. Damals unterstützten Bund und Länder die Bauern mit 72 Millionen Euro, heute wäre dies nur ein Tropfen auf heiße Ackerböden und vertrocknete Wiesen. Auf 1,3 Milliarden Euro summieren sich allein die Schäden aus den ersten fünf Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz.
    Regionale Unterschiede
    Auch in Niedersachsen ist die Lage dramatisch, sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast am Morgen in der ARD, allerdings nicht überall. "Es gibt Regionen in Niedersachsen, da ist es höchst dramatisch, da war das Getreide kniehoch, die Grünlandnarbe ist schlicht verbrannt, vertrocknet, und der Mais hat noch nicht einmal Kolben angesetzt. In anderen Regionen Niedersachsens, wo die Beregnung möglich war, sieht es anders aus, die Lage ist unterschiedlich, aber auch total angespannt."
    Wegen der akuten Futterknappheit sollen Landwirte nun auch Grünfutter dort machen können, wo es normalerweise verboten ist. Ökologische Ausgleichsflächen, wo das Gras und Wildkräuter normalerweise ungestört sprießen und stehen bleiben dürfen, sollen ausnahmsweise herangezogen werden können. Ansonsten wird noch gerechnet – in Nordrhein-Westfallen, wo die Kartoffelernte um die Hälfte schrumpfen dürfte, oder auch in Niedersachen.
    Katastrophe nationalen Ausmaßes?
    Dort warnt Agrarministerin Otte-Kinast vor zu hohen Erwartungen: "Wir haben die ersten Zahlen der Betriebe uns liefern lassen, wir warten jetzt ab, ob es ein nationales Ausmaß ist, ob es wirklich eine Katastrophe bundesweit ist, und wissen Sie: Wir gehen hier mit Steuermitteln um und wir sind deshalb klug beraten, Ergebnisse abzuwarten und zu gucken, wie viel Geld müssen wir für die Betriebe in die Hand nehmen."
    Klug beraten beim Abwarten sind Niedersachen und die anderen Länder auch deshalb, weil Hilfen für die Bauern zunächst Ländersache sind. Erst bei einer Katastrophe von nationalem Ausmaß würden die Dürreschäden wahrscheinlich im Verhältnis 50 zu 50 mit dem Bund geteilt, für die Länder würde es also billiger.
    Höhe und Kostenträger noch unklar
    Doch auch der Bund gerät zunehmend in die Kritik wegen der Pachtpreise, die die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, kurz BVVG, erhebt. Über die BVVG besitzt der Bund noch mehr als 125.000 Hektar Land – ausschließlich ehemals volkseigene Flächen aus Zeiten der DDR im besonders dürregeschädigten Ostdeutschland.
    Und dort beklagen Pächter, dass die BVVG ihnen in ihrer Notlage viel zu wenig entgegen komme. Pachtzahlungen würden allenfalls gestundet, wofür dann aber zusätzliche Zinsen erhoben würden. Und bei weitergehenden Zugeständnissen spielten die BVVG und das aufsichtführende Bundesfinanzministerium bislang Schwarzer Peter: Solchen Hilfen bei den Pachten müsse das Finanzministerium zustimmen, erkläre die BVVG. Entscheidungen zu Pachtfragen gehörten zum operativen Geschäft der BVVG und können dort auch entschieden werden – heiße es dagegen aus dem Finanzministerium.