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Arbeit und Finanzen
Worauf sich die Koalitionäre geeinigt haben

Nach den tagelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Bekannt wurde schon, welche Partei das künftige Bundesfinanzministerium verantworten wird oder wie sich SPD und Union zur endlosen Kettenbefristung von Arbeitnehmern entschieden haben.

Theo Geers im Gespräch mit Ursula Mense | 07.02.2018
    Das Bundesfinanzministerium wird in der nächsten Legislaturperiode von der SPD verantwortet.
    Das Bundesfinanzministerium wird in der nächsten Legislaturperiode von der SPD verantwortet. (Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
    Die CDU gibt das Bundesfinanzministerium die kommende Legislaturperiode ab – an den Koalitionspartner SPD. Die Sozialdemokraten sichern sich damit ein Ministerium, mit dem sie das Budget der neuen Regierung verwaltet. Auf diese Weise – und zusammen mit dem ebenfalls SPD geführten Bundesjustizministerium - können sie innerhalb der Regierung Einfluss nehmen: Auf mehrere Ressorts und Gesetzesentwürfe. Das Bundesfinanzministerium könnte zum Gegenpol zum Bundeskanzleramt von Angela Merkel werden, erklärt Hauptstadtkorrespondent Theo Geers.
    Als Kandidat für das Amt des Bundesfinanzministers wird Olaf Scholz (SPD) gehandelt, derzeit erster Bürgermeister von Hamburg. Olaf Scholz gilt als ein politisches Gewicht unter den Koalitionspartnern: Für die Länder und die SPD hat Scholz den Länderfinanzausgleich ausgehandelt, auf Augenhöhe mit dem ehemaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
    Entscheidung zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen
    Die Koalitionäre haben sich zudem darauf geeinigt, dass endlose Kettenbefristungen abgeschafft werden sollen. Das heißt, befristete Arbeitsverhältnisse sollen dann nicht erlaubt sein, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder ein über mehrere Jahre befristetes Arbeitsverhältnis von fünf Jahren bestanden hat. Inbegriffen sind dabei bisher geleistete Arbeitszeiten in einem Unternehmen, beispielsweise auch von Leiharbeitern.
    Das Thema Gesundheit ist in Teilen noch nicht endgültig beschlossen: Es bleibt weiterhin offen, ob Arzthonorare für gesetzlich Versicherte denen für privat Versicherte angeglichen werden. Inwiefern diese Idee überhaupt realisierbar ist, das soll noch eine Kommission prüfen.