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Arbeitsrecht
DGB will Schutz für Whistleblower in Unternehmen

Was den Schutz von Whistleblowern in Unternehmen angeht, hinkt Deutschland internationalen Rechtsvorgaben weit hinterher. Das hat ein Gutachten ergeben, das vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben wurde. Der DGB fordert, dass Hinweisgeber, die zum Beispiel Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen, gesetzlich besser vor beruflichen Sanktionen bewahrt werden.

Christiane Habermalz | 19.11.2015
    Der Schatten einer Hand ist über einer Computer-Tastatur zu sehen.
    Bringt ein Beschäftigter ein Detail an die Öffentlichkeit, das der Gesellschaft schadet, loben ihn meist viele dafür. Von der eigenen Firma aber drohen oft Repressionen oder gar die Kündigung. (picture alliance /dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Wäre der Skandal um die Abgasmanipulation bei VW früher ans Licht gekommen, wenn es einen besseren Schutz für Hinweisgeber aus dem eigenen Betrieb gegeben hätte? Der Deutsche Gewerkschaftsbund glaubt: Ja - und hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das belegt, dass die Bundesregierung in Sachen Whistleblowerschutz internationalen Rechtsvorgaben weit hinterherhinkt. Die deutsche Untätigkeit auf diesem Gebiet werde auch von der OECD schon lange bemängelt. Mitarbeiter, die Unregelmäßigkeiten im eigenen Betrieb aufdecken, gehen daher in Deutschland oft hohe berufliche Risiken ein, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
    "Wenn es ihnen nämlich gelingt, Missstände ans Tageslicht zu bringen und Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, dann werden diese Menschen in der Öffentlichkeit gefeiert und gelobt, in ihrem beruflichen Umfeld werden sie aber fast immer gemobbt und in der Regel gekündigt."
    Laut Arbeitsrecht hat zwar schon jetzt jeder Mitarbeiter ein Beschwerderecht und darf deswegen nicht benachteiligt werden. Doch wenn Arbeitgeber später einen Anlass finden, um Boni zu kürzen oder das Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt es kaum eine Handhabe dagegen. Der DGB fordert daher von der Koalition, Whistleblower rechtlich besser vor Benachteiligung zu schützen.
    "Werden Arbeitnehmer wegen Whistleblowing gekündigt, haben sie oft Schwierigkeiten, den konkreten Zusammenhang zwischen dem Whistleblowing und der Kündigung zu belegen. Und deshalb muss es hier genügen, dass Hinweisgeber Indizien für das Vorliegen einer Benachteiligung glaubhaft machen können. Da braucht es im Verhältnis zu den heutigen Zuständen also eine Beweislasterleichterung."
    "Eine Gefahr für Meinungsfreiheit und Whistleblowing"
    Die Antikorruptions-Konvention der Vereinten Nationen fordert sogar eine Beweislastumkehr in arbeitsrechtlichen Prozessen und mehr rechtlichen Schutz vor Repressalien. Deutschland hat die Konvention – mit reichlich Verspätung – im Jahr 2013 unterschrieben. Doch umgesetzt wurde sie laut Gutachten, wie auch andere internationale Rechtsvorgaben, bislang nicht. Stattdessen gebe die Koalition unternehmensinternen Compliance-Regeln den Vorrang, kritisiert Rechtsgutachter Andreas Fischer-Lescano.
    "Die Unternehmen haben es im Grunde derzeit in der Hand, durch ineffektive eigene Compliance-Systeme die Meinungsfreiheit dadurch einzuschränken, dass man sagt, ihr müsst euch zuerst an unser ineffektives System, das euch auch keinen Schutz garantieren kann, wenden. Wenn es schlecht läuft, es gibt ja auch gute Praktiken. Aber weil der Gesetzgeber hier keinerlei Vorgaben macht, ist das eine Gefahr für Meinungsfreiheit und Whistleblowing.
    Fischer-Lescano verweist darauf, dass Whistleblowing eine wichtige gesamtgesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Bedeutung habe, weil es langfristig Schaden von den Unternehmen abwende. Daran müssten auch die Betriebe ein Interesse haben. Doch einer Umfrage zufolge, die vor kurzem vom Internet-Dienstleister "Recommind" unter 1.000 Arbeitnehmern durchgeführt wurde, hat jeder vierte von dem Thema "Compliance" im eigenen Betrieb noch nie gehört. Wenn die Missstände von der Führungsebene ausgehen oder von ihr geduldet werden, so der DGB, habe sich zudem herausgestellt, dass interne Meldesysteme nutzlos seien.