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Arbeitswelt
Surfen am Arbeitsplatz kann Job kosten

Mal kurz im Netz etwas privates suchen und das während der Arbeitszeit. Viele Betriebe sehen das gelassen, auch wenn das Gesetz klare Regeln vorgibt. Dennoch sind manche Handlungen tabu und können Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht nur die Kündigung.

Von Manfred Kloiber | 02.10.2014
    Grundschüler aus der Klasse 3 a der Nils-Holgersson-Grundschule in Schwerin tippen am Donnerstag (06.10.2011) englische Vokabeln in die Computertastatur. Surfen, chatten, twittern, skypen - Kinder und Jugendliche sind meist viel fixer mit dem Computer als ihre Lehrer und Eltern. Zum medialen Training sollte der PC normales Arbeitsmittel im Unterricht werden, fordern Schüler- und Elternvertreter.
    Während der Arbeit privat im Netz zu surfen wird toleriert, kann aber auch Konsequenzen nach sich ziehen. (picture alliance / ZB / Jens Büttner)
    Eigentlich ist die privaten Nutzung von Telefon und Internet am Arbeitsplatz klar geregelt, sagt Sebastian Rohbach:
    "Wenn nichts vereinbart ist, nichts gesagt worden ist, wenn insbesondere nichts im Arbeitsvertrag drin steht, ist es eigentlich untersagt, privat Telefon, Internet, und so weiter zu nutzen, weil es geht darum, die Arbeitsleistung da zu erbringen."
    Handhabung in der Praxis ist lockerer als Gesetz
    Doch, das weiß auch der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, an nur wenigen Arbeitsplätzen gilt tatsächlich ein striktes Verbot zum privaten Surfen oder Telefonieren.
    "Es ist oft so, dass solche Privatnutzung entweder geregelt ist in einer Betriebsvereinbarung, wenn es einen Betriebsrat gibt. Oder: Der Arbeitgeber duldet es. Das ist eigentlich der häufigste Fall, dass eben allgemein es im Betrieb üblich ist, dass in einem gewissen Umfang, privat genutzt werden darf. Das nennt man dann betriebliche Übung."
    Gerade wenn man neu in einem Unternehmen anfängt, sollte man sich also erkundigen, wie die Sache mit dem Internet und dem Telefonieren geregelt ist. Entweder indem man Kolleginnen und Kollegen fragt oder den Arbeitgeber, oder am besten beide. In größeren Firmen und Dienststellen, dort wo es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, da hat die Arbeitnehmervertretung meist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. So auch beim Westdeutschen Rundfunk, wo Heri Stratmann Personalratsvorsitzender ist:
    "Grundsätzlich ist es bei uns, dass auch für private Zwecke sowohl der Computer, der PC, als auch das Telefon benutzt werden darf. Es heißt aber immer, möglichst immer so, dass der Dienstbetrieb nicht gestört wird und in geringem Umfang."
    Bestimmte Seiten sind tabu
    Und außerdem, so Stratmann, dürften längst nicht alle Seiten angesurft werden. So sind privaten Geschäfte, etwa im Onlineshop, oder Seiten mit strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten tabu. Die Dienstvereinbarung regelt auch genau, wie das kontrolliert wird. So darf der Arbeitgeber die gesamte Internetnutzung im Unternehmen zu technischen Zwecken, etwa für Kapazitätsmessungen oder zur Absicherung gegen Cyberangriffe überwachen. Wenn dabei ein konkreter Verdacht auftaucht, kann auch das Kommunikationsverhalten einzelner Mitarbeiter untersucht werden. Dazu müssen allerdings in der Regel die Datenschutzbeauftragten und der Betriebs- oder Personalrat einbezogen werden.
    In Betrieben allerdings, in denen die private Nutzung komplett untersagt ist, sieht die Sache etwas anders aus. Dann darf der Arbeitgeber mehr, erläutert Arbeitsrecht-Fachanwalt Sebastian Rohrbach:
    "Wenn es eine dienstliche Nutzung ist, dann kann er eigentlich alles, was zum Beispiel E-Mail-Verkehr angeht, mitlesen. Weil man eben sagt, na ja gut, auch die normale Briefpost kann vom Arbeitgeber geöffnet werden, wenn nicht persönlich/vertraulich draufsteht. Also gilt das auch für E-Mails."
    Wer gegen ein ausdrückliches Verbot verstößt, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder die allgemein üblichen Regeln grob missachtet, dem droht im Fall des Falles eine Mahnung oder eine Kündigung. Und es könnte sogar noch schlimmer kommen:
    "Es gibt einen weiteren Aspekt, dass der Arbeitgeber unter Umständen auch Schadenersatz-Ansprüche geltend machen kann, wenn Schäden entstehen, vor allem dadurch dass eben der Computer mit Viren infiziert wird."