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Asylrecht
Bundestag hält Westbalkan für sicher

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verschärfung des Asylrechts mit den Stimmen von Union und SPD zugestimmt. Die neuen Regelungen stufen unter anderem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer ein. Außerdem wird die doppelte Staatsangehörigkeit erweitert.

03.07.2014
    Roma-Familie im mazedonischen Skopje.
    Auf dem Westbalkan sind Roma immer noch Verfolgungen und Diskriminierungen ausgesetzt. (dpa / Georgi Licovski)
    Das Asylrecht für Migranten aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina wird abgeschafft. So sollen Verfahren verkürzt und Kosten für Sozialleistungen eingedämmt werden. Denn Asylanträge von Anwärtern aus diesen Staaten haben schon jetzt kaum Chancen auf Anerkennung, werden aber trotzdem gestellt - und müssen dementsprechend bearbeitet werden.
    In Zukunft müssen Bewerber vom Westbalkan nachweisen, dass sie ein Recht auf Asyl haben könnten. Eine dringend notwendige Umkehr der Beweislast sei damit eingeführt, argumentieren Union und SPD.
    Regelung enthalte Pauschalurteil
    Die neue Regelung enthalte ein fragwürdiges Pauschalurteil, kritisierte die Opposition. Vor allem Roma würden in den drei Ländern weiter verfolgt und diskriminiert. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, warf hauptsächlich den SPD-Koalitionären vor, "Flüchtlingsrechte auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert" zu haben. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz.
    Das neue Asylrecht bringt aber auch einige Erleichterungen mit sich: Asylbewerber und geduldete Ausländer sollen fortan nach bereits drei Monaten in Deutschland arbeiten dürfen, bislang mussten sie dreimal so lange warten. Dem neuen Asylrecht muss noch der Bundesrat zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Dessen Zustimmung gilt als ungewiss. Im Bundesrat haben die Länder eine Mehrheit, in deren Regierungen ein Koalitionspartner gegen das Gesetz ist. Dazu zählen die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen sowie das rot-rot regierte Brandenburg.
    Doppelpass wird erweitert
    Der Bundestag hat auch das "Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" passieren lassen. Es sieht nun vor, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Einwanderern sich nicht mehr bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden müssen. Der Wegfall der sogenannten Optionspflicht benötigt nicht die Zustimmung der Länderkammer.
    (tzi/dk)