Freitag, 19. April 2024

Archiv

Athletenvollversammlung
Athletenvereinbarung auf dem Prüfstand

Bei der Athleten-Vollversammlung in Köln kam es zu regen Diskussionen. Zentrales Thema: Die Athletenvereinbarung, mit der sich die Sportler, insbesondere bei Dopingfällen, den Sportschiedsgerichten unterwerfen und auf den Gang vor ein ordentliches Gericht verzichten. Viele Sportler fühlen sich dadurch gegängelt.

Von Heinz Peter Kreuzer | 24.11.2013
    Lena Schöneborn, Olympiasiegerin im Modernen Fünfkampf, aufgenommen am 21.01.2011 während der Aufzeichnung der RBB-Talksendung "Dickes B" in Berlin. Die Sendung wurde am 22.01.2011 ausgestrahlt
    Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB arbeitet derzeit an einer Mustervereinbarung. Zum einen geht es bei diesem Vertrag um die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport und den Verzicht auf staatliche Gerichte, vor allem bei Dopingfällen. Für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben ist dies zwingend notwendig, ansonsten dürfen sie nicht starten. Die stellvertretende DOSB-Athletensprecherin Silke Kassner sieht da eine Lösung:
    "Zum Beispiel die Unterwerfung im Welt-Anti-Doping-Code. Oder vielmehr die Implementierung des Codes. Damit ist eben auch das Verhältnis geregelt. Man muss das eben nicht immer im Kleinen machen, sondern regelt es tatsächlich in einer allgemeinen Vereinbarung."
    In der Vergangenheit haben die Sportler immer unterschrieben, keiner hat auf einen Karrierehöhepunkt wie beispielsweise die Olympischen Spiele verzichtet. Lena Schöneborn, Olympiasiegerin im Modernen Fünfkampf, beschreibt diese Zwickmühle.
    "Ein Wider ist natürlich, dass ich mich zu dem Zeitpunkt, wo ich mich qualifiziere und emotional dahinterstehe, nicht entscheiden möchte, ob ich diese Vereinbarung unterschreibe und zu dem Höhepunkt meiner Karriere fahre, oder sage, es gibt einen Punkt, über den bin ich mir unsicher bin, und deshalb beschließe, nicht zu den Olympischen Spielen zu fahren."
    Diese Zwickmühle der Sportler würde der Kölner Professor für Sportrecht, Martin Nolte, gesetzlich lösen. In einem möglichen Anti-Doping-Gesetz könnte die Unterwerfung des Sportlers unter das Regelsystem des Sports als freiwillig und zulässig eingestuft werden.
    "Wenn wir eine gesetzliche Maßnahme haben darüber, würde die private Anti-Dopingbekämpfung verstärkt. Und das ist ein Aspekt, der jetzt zum Beispiel in der Diskussion über ein Anti-Dopinggesetz noch überhaupt keine Rolle spielt, aber meines Erachtens eine sinnhafte Unterstützung wäre, die auch nichts kosten würde. Wo man aber Rechtssicherheit auch für das System des Sports durch eine flankierende Maßnahme dass die Unterwerfung als zulässig angesehen würde, treffen könnte."
    Ein anderer Aspekt bei der Modifizierung der Athletenvereinbarung ist die Vermarktung der Sportler. Die müssen oft hinter den Interessen ihrer Verbände zurückstehen. Laut Silke Kassener will die Athletenkommission in einer Mustervereinbarung ein Regelwerk entwickeln, um die Rechte der Sportler zu stärken:
    "Wenn es insbesondere um Thema Werberichtlinien geht, müssen die Athleten auf den Verband zugehen, und sagen, wir müssen das so und so regeln. Bestimmte Werbeflächen müssen dann beschrieben und konzentriert werden, die Möglichkeiten müssen den Athleten eingeräumt werden, und nicht davon auszugehen, dass die Sportler wirklich alles hergeben."
    Besonders bei Olympia müssen die Sportler zurückstecken, beschreibt Lena Schöneborn:
    "Und natürlich ist es hart für den Sportler einer olympischen Sportart, die nur alle vier Jahre ihren Höhepunkt hat, dann zu unterschreiben, dass er seine privaten Sponsoren für diesen Zeitraum der Öffentlichkeit entziehe und dass er die Sponsorenlogos auf seiner Homepage für diesen Zeitraum entfernen muss."