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Atomklage
Kein Schadenersatz für EnBW

Rund 260 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs: Mit dieser Forderung ist der Energiekonzern EnBW vor das Bonner Landgericht gezogen - und gescheitert. Das Unternehmen hatte auf Entschädigung geklagt, aber nicht gegen die Abschaltung der Kraftwerke an sich. Damit hätte EnBW vermutlich mehr Erfolg gehabt.

06.04.2016
    Schienengleise sind am 10.04.2013 in Philippsburg (Baden-Württemberg) vor dem Atomkraftwerk zu sehen.
    Das Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)
    Die Klage von EnBW richtete sich gegen das sogenannte Atom-Moratorium. Unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die Bundesregierung entschieden, die sieben ältesten Kraftwerke und das AKW Krümmel drei Monate lang stillzulegen. Bei EnBW wurden die Kraftwerksblöcke Neckarwestheim I und Philipsburg I zwangsweise abgeschaltet.
    Genauso wie die anderen betroffenen Konzerne verlangt EnBW deshalb Schadenersatz - mit dem Argument, das Atomgesetz erlaube die Abschaltung nur bei akuter Gefahr. Der Tsunami in Japan habe an der Sicherheitslage in Deutschland aber nichts geändert. Der Konzern hatte allerdings erst spät gegen das Betriebsverbot geklagt - in den Augen des Richters zu spät. Im Urteil heißt es, der Versorger habe es "schuldhaft unterlassen, den Schaden durch die Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden". EnBW hatte in einer Pressemitteilung im April 2011 erklärt, dass das Unternehmen zwar an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen zweifle, dagegen aber nicht vorgehen wolle.
    RWE hatte mehr Erfolg
    Anders lief es beim Energiekonzern RWE. Hier hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Stilllegung des Kraftwerks Biblis für rechtswidrig erklärt. Laut Urteil war das Moratorium übereilt verhängt, das Unternehmen sei nicht ordnungsgemäß angehört worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil. Jetzt geht es vor dem Landgericht Essen um die Höhe des Schadenersatzes: RWE verlangt 235 Millionen Euro - der Vorsitzende Richter sprach bei einem Vergleichsvorschlag von 50 Millionen.
    Noch offen ist ein weiterer Fall: Der Energiekonzern E.ON klagt ebenfalls wegen des Moratiums auf Schadenersatz. Die Verhandlung vor dem Landgericht Hannover startet am 28. April. Genauso wie EnBW hatte auch E.ON erst geklagt, nachdem RWE seinen Prozess gewonnen hatte. Die Aussichten für E.ON dürften durch das Urteil heute jedenfalls nicht besser geworden sein.
    Grundsätzliche Einigung möglich
    Möglich ist auch, dass sich diese und mögliche weitere Atomklagen in Luft auflösen. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Streitigkeiten um den Atomausstieg beigelegt werden könnten, wenn sich die Betreiber mit der Bundesregierung auf eine Atomstiftung einigen würden.
    In den nächsten Monaten dürfte es Gespräche dazu geben, wie der Abriss der Meiler und die Müllentsorgung geregelt und finanziert werden könnten. Zu den Atomklagen gehören auch weitere milliardenschwere Schadenersatzforderungen von E.ON, RWE und Vattenfall - wegen des 2011 beschlossenen endgültigen Atomausstiegs. Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte März darüber verhandelt. Ein Urteil wird hier in einigen Monaten erwartet.