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Ausbildungsförderung
Regierung beschließt mehr Bafög

Die Bundesregierung hat einer Reform der Ausbildungsförderung Bafög zugestimmt. Für Schüler und Studenten kann es damit ab Herbst 2016 mehr Geld geben - die erste Erhöhung seit sechs Jahren. Laut Regierung steigen die Beitragssätze um sieben Prozent. Je nach Rechnungsart kann der Anstieg jedoch weit geringer sein.

20.08.2014
    793 Studenten sitzen bei der Erstsemesterbegrüßung am Campus Koblenz der Universität Koblenz-Landau in Koblenz-Rheinland-Pfalz im großen Hörsaal.
    Die staatliche finanzielle Hilfe für Studenten und Schüler soll ab Herbst 2016 erhöht werden. (dpa / picture alliance / Thomas Frey)
    Der Förderhöchstsatz steigt nach Angaben von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) von derzeit 670 auf 735 Euro monatlich. Dieser Beitrag setzt sich aus unterschiedlichen Einzelbeiträgen zusammen, die bisher stark differieren. Wankas Gesetzentwurf sehen unter anderem vor:
    • Wohnzuschlag: Künftig einheitlich 250 Euro für Bafög-Bezieher, die nicht bei ihren Eltern leben. Bisher schwankt diese Zahl zwischen 152 und 249 Euro je nach Ausbildungsart. Diese Anhebung soll auch die steigenden Mieten in vielen Hochschulstädten abfedern.
    • Kinderbetreuungszuschlag: Studierende oder Schüler mit Kind bekommen einheitlich 130 Euro statt gestaffelt 113 Euro für das erste und 80 Euro für jedes weitere Kind.
    • Einkommensfreibeträge der Eltern: Sie sollen um sieben Prozent angehoben werden. Dadurch könnten künftig 110.000 Schüler und Studenten mehr einen Anspruch auf Bafög-Leistungen haben. Derzeit profitieren rund 300.000 Schüler und 630.000 Studenten von der Ausbildungsförderung.
    • Freibetrag für eigenes Vermögen: Er wird künftig 7500 Euro statt 5200 Euro jährlich betragen.
    • Hinzuverdienst: Anrechnungsfrei bleibt demnach künftig auch ein Minijob mit einem Verdienst bis 450 Euro statt bisher 400 Euro monatlich.
    Für die Verbesserungen sind im Bundeshaushalt 500 Millionen Euro jährlich eingeplant. Die Bundesregierung spricht von einer spürbaren Reform. Die Erhöhungen sollen ab dem Schuljahr 2016 beziehungsweise Wintersemester 2016/17 gelten.
    Schnellere Hilfe für ausländische Studenten
    Zuletzt neu aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf noch eine Verbesserung für Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Wer aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis hat oder geduldet ist, kann künftig schon nach 15 Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland einen Bafög-Antrag stellen. Bisher galt eine Frist von vier Jahren. Mit dem Gesetzentwurf verpflichtet sich die Bundesregierung zudem, die Kosten für das Bafög ab dem kommenden Jahr komplett zu übernehmen. Das war bis zuletzt ein Streitpunkt.
    Die Länder sollen damit um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Der Bund knüpft seine Finanzzusage an das Versprechen der Länder, das eingesparte Geld auch für die Bildung an Schulen und Hochschulen und nicht für das Stopfen anderer Löcher zu verwenden. Doch beispielsweise Niedersachsen will das eingesparte Geld für den Kita-Bereich verwenden. Im Gesetz ist jedoch eine festgehalten, dass die Mittel an Schulen und Hochschulen fließen sollen.
    Bundesrat
    Über die Bafög-Reform muss noch im Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden. (AP)
    Der Bafög-Reform müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
    Kritik vom Studentenwerk
    Kritik kam vom Deutschen Studentenwerk. Die Erhöhung sei angesichts der Preis- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre zu gering und komme zu spät. "Wir fordern deshalb eine regelmäßige, dynamische Erhöhung des Bafög", erklärte Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde in der "Rheinischen Post".
    (sdö/swe)