Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Ausbreitung der Vogelgrippe
Bundesländer erlassen Stallpflicht für Geflügel

Erst Schleswig-Holstein, jetzt Nordrhein-Westfalen: Die Vogelgrippe hat mittlerweile auch den Westen Deutschlands erreicht. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, haben einige Bundesländer mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht erlassen. Der Naturschutzbund Deutschland vermutet jedoch, dass nicht nur Wildvögel für die Verbreitung des Virus verantwortlich sind.

Von Thomas Wagner | 18.11.2016
    Weihnachtsgänse aus Sachsen
    Geflügel muss in vielen Bundesländern ab sofort im Stall bleiben. (picture alliance / ZB / Jan Woitas)
    Martinsgans oder nicht Martinsgans in Zeiten der Vogelgrippe?
    "Ich habe letzte Woche eine gegessen. Und ich werde nächste Woche auch wieder eine essen, trotz des Virus."
    Baden-Württembergs CDU-Agrarminister Peter Hauck lässt sich trotz aller Schreckensmeldungen, den Appetit an der Martinsgans nicht vermiesen. Das hat auch damit zu tun, dass er sich über die Beschaffenheit des Erregers informiert hat.
    "Dieses Vogelgrippe-Virus hat die Eigenschaft, dass es warme Temperaturen nicht mag und ab 23 Grad abstirbt. Deshalb kann man Geflügel unbedenklich essen. Also da brauch man keine Sorgen haben."
    Bisher keine Gefahr für Menschen
    Geflügel, gebraten, gegrillt oder gekocht, stelle damit ebenso wenig eine Gefahr dar wie abgekochte Eier. Hinzu kommt: Im Gegensatz zu jenem vor zehn Jahren aufgetauchten H5N1-Virus können sich Menschen nach derzeitigem Kenntnisstand mit dem neuen H5N8-Virus nicht infizieren. Allerdings: Wenn es um die Übertragung auf andere Vögel geht, dann ist der aktuelle H5N8-Virus deutlich aggressiver, so der Biologe Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell am Bodensee:
    "Wir sehen wirklich eine sichtbare Sterblichkeit. Das war 2006 nicht so. Es gibt mehr tote Vögel als sonst. Und die Rate derjenigen, die dann positiv ist, ist erheblich höher, um den Faktor 100 höher als das 2006 der Fall war."
    Grund genug also, um Maßnahmen zu ergreifen, die eine Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Baden-Württemberg hat deshalb mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht erlassen, ebenso die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Das heißt: Die Tiere dürfen, zunächst bis Ende Januar, landesweit nicht mehr aus dem Stall heraus. Das ist einfacher angeordnet als in der Praxis umgesetzt, weiß auch Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauck:
    "Was die Stallpflicht angeht, gibt es Tiere, die sich ungern in Ställen halten lassen. Das sind Wasservögel, das sind Enten zum Beispiel – aber die müssen halt durch. Das ist vielleicht nicht besonders artgerecht. Aber: Wenn es ums Überleben geht – und es geht ums Überleben – dann muss man mit ungewöhnlichen Maßnahmen rechnen und muss die auch umsetzen."
    Trotz Stallpflicht übrigens werden dennoch Eier von angeblich freilaufenden Hühnern in den Supermarktregalen ausliegen – obwohl die Hühner erst mal keinen freien Auslauf haben. Das ist aber nur beim ersten Hinsehen ein Widerspruch, erklärt Landwirtschaftsminister Peter Hauck. Denn wird, wie in seinem Bundesland, die Stallpflicht verfügt,
    "…dann dürfen die Produkte noch zwölf Wochen lang unter dem Produkt, unter dem sie angepriesen werden, weiter verkauft werden. Sie müssen nicht umetikettiert werden. Also das Freilandei darf ein Freilandei bleiben, auch wenn die Hühner eingesperrt sind in dieser Zeit. Aber noch zwölf Wochen ist Schluss. Und dann müssen sie wieder raus."
    Besondere Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter
    Erst wenn die Stallpflicht länger als zwölf Wochen bestehen bleibt, müsste demnach der Schriftzug "von freilaufenden Hühnern" auf der Verpackung der Eier gestrichen werden. Zusätzlich zur Stallpflicht in manchen Bundesländern hat das Bundeslandwirtschaftsministerium so genannte "Bio-Sicherheitsmaßnahmen" angeordnet, die alle Geflügelhalter beachten müssen, "dass man also keine Futterangebote im Freien und keine Wasserangebote im Freien machen darf. Dass nur mit besonderen Schutzvorkehrungen in die Ställe hineingegangen werden soll und so weiter. Das gilt jetzt für alle, für kleine und für große Bestände, und zwar bundesweit. Wir müssen alles dazu tun, dass die Ausbreitungswege des Virus begrenzt bleiben."
    Dazu zählt in Baden-Württemberg auch die Stallpflicht in jedem Zoo und das Verbot großer, überregionaler Geflügelschauen. Doch wird wirklich alles getan, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern? Der Naturschutzbund Deutschland hegt daran Zweifel, mahnt vor allem eine breitere Ursachenforschung an. Bislang gingen die Experten überwiegend davon aus, dass das H5N8-Virus fast ausschließlich über Wildvögel auf Geflügelbestände übertragen werde. Daneben, heißt es vom NABU-Bundesverband, gerate aber in Vergessenheit, dass das HFN8-Virus gerade in jenen Geflügelfarmen im Ausland entstanden sein könnte, in denen die Tiere immer noch sehr dicht gedrängt gehalten werden. In diesem Fall wäre der Erreger ein Produkt extremer Massentierhaltung und könnte nicht über Wildvögel, sondern über den weltweiten Geflügelhandel nach Deutschland gelangt sein. Biologe Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell hegt eine ähnliche Vermutung:
    "Grundsätzlich muss man eigentlich fragen: Warum werden einzelne, dieser an sich harmlosen und zur Natur gehörenden Vogelgrippeviren plötzlich so gefährlich wie H5N1 oder jetzt H5N8? Was ist da für eine Geschichte dahinter? Haben damit vielleicht die Massengeflügelhaltungen in Asien zu tun? An dieser Stelle sind wir eigentlich in den letzten zehn Jahren nicht viel weitergekommen. Und ich glaube, dass ist ein Punkt, wo man ganz extrem dran arbeiten muss."