Donnerstag, 25. April 2024

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Auschwitz-Posting
Bahn zieht Kündigung gegen einen Mitarbeiter zurück

Ein Bahn-Angestellter postet auf Facebook ein Bild des KZ Auschwitz mit der Unterschrift, Polen sei bereit für die Flüchtlingsaufnahme. Die Bahn kündigt dem Mann daraufhin - der zieht vors Arbeitsgericht und betont, es habe sich um Satire gehandelt. Nun hat die Bahn ihre Entscheidung revidiert.

09.09.2016
    Computernutzer sitzt am Laptop mit dem Logo des sozialen Netzwerks Facebook
    Der Bahn-Mitarbeiter hatte sich für die "unüberlegte dumme Tat" entschuldigt und seinen Facebook-Post gelöscht. (Imago)
    Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters, der auf Facebook ein Auschwitz-Foto gepostet hatte, hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Damit akzeptierte sie nachträglich ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg, das die Kündigung im Februar für unwirksam erklärt hatte (Az. 19 Sa 3/16).
    Pikante Bildunterschrift
    Der 38-Jährige hatte dem Foto des deutschen Vernichtungslagers die Unterschrift hinzugefügt, Polen sei bereit für die Flüchtlingsaufnahme. Die Bahn hielt den Post für untragbar, da auch in ihren Zügen Flüchtlinge führen. Sie hatte bei der Verhandlung im Februar betont, dass es im Unternehmen klare Regeln gegen Rassismus gebe.
    Der Mitarbeiter hatte sich noch vor der Kündigung für die "unüberlegte dumme Tat" entschuldigt. Als gebürtiger Pole habe er einen anderen Bezug zum Thema Auschwitz. In der Verhandlung im Februar hatte die Richterin dem Bahn-Mitarbeiter geglaubt: Er habe sich keine Gedanken über die Folgen gemacht und ein Tabu überschritten. In dem Unternehmen sei der Mitarbeiter aber über 14 Jahre unauffällig gewesen und habe Reue gezeigt.
    Gericht: Post kein Grund für eine Kündigung
    Während der heutigen Verhandlung brach der Mann mit polnischen Wurzeln mehrfach in Tränen aus. Er betonte, der Post sei nicht aus rassistischen oder neonazistischen Motiven erfolgt, sondern er habe ihn satirisch gemeint. Er habe damit die polnische Regierung für ihre Flüchtlingspolitik kritisieren wollen. Das Foto stamme aus einer Satirezeitschrift.
    Die Anwältin der Bahn sagte dagegen, sie sehe in dem Post "keine Satire". Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht in Mannheim deutete heute aber an, dass ein solches Foto keine Rechtfertigung für die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters sei.
    (tj/mg)