Dienstag, 19. März 2024

Archiv


Ausgeschlachtet

Kundenkarten, Gewinnspiele, soziale Netzwerke: Viele Verbraucher gehen relativ sorglos mit ihren personenbezogenen Daten um. Ein Umstand, an den der"Europäische Tag des Datenschutzes" am 28. Januar erinnert.

Von Christoph Prössl | 28.01.2011
    Die Datenschutzregeln der Europäischen Union bestehen seit 1995 – und da auch Richtlinien altern, möchte Justizkommissarin Viviane Reding im Sommer Änderungen vorschlagen. Nach einer Anhörung von Verbänden, Datenschutzbeauftragten und Unternehmen liegen der Kommission 350 Vorschläge vor. Die prüft Reding nun:

    "Mit der Globalisierung und immer neuer Technik ist es höchste Zeit, ein Gesetz anzunehmen, um den neuen Herausforderungen zu genügen – vor allem im Internet."

    Die derzeit wohl größte Herausforderung: Wie kann der Gesetzgeber global arbeitende Internet-Riesen dazu bringen, sich an europäisches oder deutsches Gesetz zu halten. Denn derzeit argumentiert beispielsweise facebook, der Konzern habe seinen Sitz in den USA, also wende er auch amerikanisches Recht an. Das gilt als weniger restriktiv und lässt eher die kommerzielle Verwertung von Daten zu. Die Datenschutzbeauftragten der deutschen Bundesländer empfehlen der Kommission in einer gemeinsamen Stellungnahme, nun die Grundlage dafür zu schaffen, dass EU-Recht gelten muss. Die juristische Argumentation: Die Unternehmen würden ja Angebote speziell für die europäischen Länder bereit stellen.

    Die Datenschutzbeauftragten empfehlen beispielsweise auch, dass der Nutzer jederzeit die Löschung seines Profils oder seiner Daten verlangen darf – und diese Angaben dann auch bei Dritten gelöscht werden müssen.

    Aber nicht nur die Neufassung der Richtlinie von 1995 beschäftigt derzeit die Politik in Brüssel: Nachdem der Europäische Rat ein Abkommen über den Austausch für Bankdaten mit den USA geschlossen hat, bemüht sich das EU-Parlament nun um ein Rahmenabkommen für alle zukünftigen transatlantischen Vereinbarungen.

    "Das Wichtigste, was rauskommen sollte, ist die Möglichkeit, die Europäische Bürger in Europa haben auch in den USA durchsetzen zu können, zum Beispiel Rechtsansprüche, wie die Berichtigung von Daten, der Löschungsanspruch, aber auch die Informationspflicht, welche Daten haben US-Behörden gespeichert und es muss dann natürlich wechselseitig gelten."

    Nach Möglichkeit sollten diese Standards auch schon für ein weiteres Abkommen gelten, über das derzeit Vertreter der USA und der EU verhandeln: Dabei geht es um die Weitergabe von Fluggastdaten, also Name, Kreditkartennummer, Flugroute und so weiter. Die USA argumentieren, die Daten seien wichtig, um Terroranschläge zu verhindern. Dafür werden die Angaben auch länger gespeichert, sagt Mary Ellen Callahan, die Datenschutzbeauftragte im amerikanischen Heimatschutzministerium.

    "Dem noch gültigen Abkommen nach dürfen US-Behörden die Angaben sieben Jahre lang speichern."

    Für Europäer ist das eine halbe Ewigkeit. Die Debatte um Speicherfristen läuft noch – doch hier variieren die Vorschläge zwischen sechs Monaten und sieben Tagen.