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Ausländische Politiker
Auftritte vor Wahlen sind unerwünscht

Die Absage an den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan und die Folgen: Die Bundesregierung hat die öffentlichen Auftritte ausländischer Politiker in Deutschland ganz neu geregelt. Von nun an dürfen solche Auftritte drei Monate vor Wahlen nicht mehr genehmigt werden.

Von Klaus Remme | 30.06.2017
    Auftritt des türkischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan im Tempodrom in Berlin. Der Premier sprach 2014 vor tausenden Anhängern auf der von den European Turkish Democrats (UETD) organisierten Veranstaltung.
    Auftritt des türkischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan im Tempodrom in Berlin 2014. (imago - Christian Mang)
    Das ging schnell. Erst gestern wurde das Ansinnen des türkischen Präsidenten, am Rande des G20 Gipfels vor Anhängern sprechen zu wollen, abschlägig beschieden. Heute wurde die gesamte Problematik rund um öffentliche Auftritte ausländischer Amtsträger vor Wahlberechtigten ihres Heimatstaats grundsätzlich geregelt. Durch eine sogenannte Rundnote an alle in Deutschland akkreditierten Botschaften wird der Sachverhalt in zwölf Zeilen beschrieben. Dabei gilt zunächst: Auftritte ausländischer Regierungsvertreter bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung der Bundesregierung.
    Innenpolitische Konflikte nicht nach Deutschland tragen
    Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, fügte hinzu: "Grundsätzlich wird eine solche Genehmigung nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt, weil wir einfach glauben, dass mit dieser Regelung sicher gestellt ist, dass innenpolitische Konflikte, die sich aus Anlass von Wahlen oder Referenda in bestimmten Ländern ergeben können, eben nicht nach Deutschland hereingetragen dürfen."
    Die neue Regelung ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, erfolgt also nach Absprache mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenministerium. Sie ist das Ergebnis der Erfahrungen im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums im April. Ganz allgemein wird in der kurz gefassten Note von "Wahlen und Abstimmungen" gesprochen. Welche sind gemeint?
    Mitgliedsstaaten der EU sind ausgenommen
    "Es geht um Wahlen in den Ländern, aus denen die ausländischen Regierungsvertreter zu uns kommen."
    Diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Frage, ab wann sie gilt, weckte Erinnerungen beim Sprecher des Außenministers: "Bei Fragen der sofortigen Wirksamkeit bei bestimmten Ereignissen muss man in Berlin vorsichtig sein, ich bin mir aber hinreichend sicher, dass das sofort gilt."
    Die türkische Regierung hatte mit Empörung auf die Absage aus Berlin reagiert. Zur Möglichkeit, als Auftrittsort auf die eigenen Botschaft oder ein eigenes Konsulat auszuweichen, hieß es heute vom Auswärtigen Amt:
    Gilt auch für diplomatische oder konsularische Vertretungen
    Wenn die Bundesregierung die Entscheidung trifft, dass eine bestimmte politische Veranstaltung nicht stattfinden soll, dann gilt das auch auf dem Grund und Boden und in den Räumlichkeiten einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
    Mit Blick auf den G20 Gipfel stellte Regierungssprecher Steffen Seibert heute klar, dass Präsident Erdogan aus Sicht Deutschlands ein wichtiger Gast für das Treffen in Hamburg sei.