Donnerstag, 28. März 2024

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BAföG Erhöhung
"Die Studierenden sollten jetzt zügig Anträge stellen"

Die Studierenden werden jetzt zum ersten Mal seit sechs Jahren erheblich mehr Geld kriegen, sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, im DLF. Auch solche, die schon studieren, seien möglicherweise doch förderberechtigt. In acht Bundesländern könne man die Anträge sogar schon elektronisch stellen.

Achim Meyer auf der Heyde im Gespräch mit Michael Böddeker | 01.08.2016
    Formular für den Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Die Erhöhungen beim BAföG sei für die Studierenden ein gutes Signal, sagte Achim Meyer auf der Heyde im DLF. (dpa/picture alliance/Jan-Peter Kasper)
    Michael Böddeker: Ab heute gibt es mehrere Änderungen beim BAföG, und zum ersten Mal seit immerhin sechs Jahren auch eine Erhöhung. Ab jetzt können Studierende mit eigener Wohnung bis zu 735 Euro monatlich erhalten, das ist ein Plus von knapp zehn Prozent. Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern erhöhen sich, dadurch können jetzt insgesamt ungefähr 110.000 Studierende und Schüler mehr BAföG erhalten.
    Und: BAföG-Empfänger können jetzt dauerhaft einen Minijob mit bis zu 450 Euro monatlich ausüben, ohne dass das auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird. Über die Änderungen beim BAföG habe ich mit Achim Meyer auf der Heyde gesprochen. Er ist Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, und ihn habe ich gefragt, ob er denn zufrieden ist mit diesen Änderungen.
    Achim Meyer auf der Heyde: Also wir sind natürlich zufrieden, weil die Studierenden jetzt seit sechs Jahren doch erheblich mehr Geld kriegen. Kritisch merken wir allerdings an, dass die Erhöhung schon in 2014 beschlossen wurde und damit wieder zwei Jahre ins Land gegangen sind, wo eigentlich eine Anpassung der Einkommens- und Preisentwicklung erfolgen müsste, aber für die Studierenden ist das ein gutes Signal.
    Insofern sagen wir auch, die Studierenden sollten jetzt zügig Anträge stellen, so sollten auch die, die schon studieren, prüfen, ob sie doch nicht möglicherweise jetzt BAföG-förderberechtigt sind und damit auch in den Genuss einer Förderung kommen.
    Weitere Verbesserungen
    Böddeker: Außerdem gibt es Änderungen bei der Förderung der beruflichen Ausbildung – anstelle des bisherigen Meister-BAföG gibt es jetzt das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Was ändert sich da, was ist das Neue?
    Meyer auf der Heyde: Der maximale Maßnahmebeitrag für Lehrgangsprüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro, das ist etwa die maximale Unterhaltsleistung auch für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Und es ist auch möglich, dass Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen eine AFBG oder Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleiche Fortbildung besuchen. Das sind natürlich Verbesserungen, die dann zugutekommen.
    Böddeker: Dann noch kurz zum Stichwort eBAföG: Ab heute sollte es eigentlich bundesweit möglich sein, den BAföG-Antrag auch digital zu stellen statt wie bisher auf Papier. Wie ist denn da der Stand?
    "BAföG-Antrag in acht Bundesländern elektronisch möglich"
    Meyer auf der Heyde: Ja, bisher haben das auch noch in der letzten Woche acht Länder umgesetzt, und wir hoffen natürlich, dass die anderen Bundesländer jetzt folgen. Zum einen ist das ja eine lange Forderung des Normenkontrollrates aus 2010 und dann noch mal wiederholt 2012, und zum anderen ist es so, dass die Anträge, die eben in Papierform gestellt werden oder sogenannte Onlineanträge, aber nicht eAnträge sind, dann oft fehlerhaft waren, und zwar mit doch erheblichen Quoten, und damit hat sich die Antragsbewilligung immer erheblich verzögert.
    Das ist schon eine Erleichterung, wenn die Studierenden mit der Personal-ID oder mit einer De-Mail die vollständigen Antragsunterlagen versenden können und diese dann auch noch einer Plausibilitätsprüfung unterlegen waren und damit keine Fehler mehr in sich beinhalten.
    "Die anderen Bundesländer folgen jetzt auch in den nächsten Wochen"
    Böddeker: Allerdings, acht von 16 Bundesländern ist immerhin die Hälfte, also man könnte sagen, das Glas ist halb voll, aber es ist auch zugleich halb leer – also wann wird es denn bundesweit möglich sein, das eBAföG zu beantragen?
    Meyer auf der Heyde: Sie haben völlig recht, ich würde auch eher noch von einem halb leeren Glas sprechen, nicht von einem Halbvollen. Es sollte ja schon zum 01.08. umgesetzt sein, aber dadurch, wie es sich bei den anderen Ländern gezeigt hat, gehe ich davon aus, dass jetzt in den nächsten Wochen die anderen Bundesländer auch folgen.
    Es gibt ja technische Möglichkeiten, wie sich zeigt. Wenn acht Bundesländer das umsetzen konnten oder in acht Bundesländern das möglich war, dann müssten natürlich die restlichen acht jetzt auch folgen können und können auch diese technische Möglichkeit nutzen. Ich gehe davon aus, dass der Druck auf die Länder doch jetzt so groß ist, dass sie das schnell umsetzen werden.
    Böddeker: Soweit Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, zu den Änderungen beim BAföG, die heute in Kraft treten.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.