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Bankenabwicklung
Einigung nach Marathonsitzung

Durchbruch im Dauerstreit: Die Unterhändler von Europaparlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission haben sich auf einen Kompromiss zur Abwicklung maroder Banken geeinigt. Die Steuerzahler sollen künftig bei Bankpleiten weniger kräftig zur Kasse gebeten werden.

20.03.2014
    Das Frankfurter Bankenviertel
    Die EU legt den Streit über die Abwicklung maroder Banken bei. (dpa / picture-alliance / Arne Dedert)
    Der Streit um die künftige Abwicklung von Krisenbanken in Europa ist beendet. Den Kompromiss erzielten die Unterhändler nach einer 16-stündigen Marathonsitzung. Wie Parlamentarier berichteten, waren die Beratungen zwischen den drei EU-Institutionen die längsten, die es je gegeben hat. Das erklärte Ziel ist, dass künftig statt der Steuerzahler zunächst die Aktionäre und Gläubiger bei Bankenpleiten stärker zur Kasse gebeten werden.
    Der Abwicklungsfonds soll innerhalb von acht Jahren von den Finanzinstituten aufgebaut werden. Das gelte sowohl für die Einzahlung als auch für die Vergemeinschaftung der Gelder, heißt es in dem Kompromisspapier. Bis dahin bliebe ein Risiko, wie Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Bundestag, im Deutschlandfunk einräumte.
    Einzelheiten müssen noch von der EU-Kommission und den EU-Finanzministern ausgehandelt werden. "Wir haben einen fairen Kompromiss erreicht", sagte EU-Parlaments-Präsident Martin Schulz (SPD) in Brüssel. "Die Fraktionsvorsitzenden werden den Fraktionen empfehlen, diesen Kompromiss anzunehmen."
    Die EU-Finanzminister hatten bereits im Dezember nach mühsamen Verhandlungen einen Mechanismus und einen Fonds zur Abwicklung von Krisenbanken beschlossen. Das Europaparlament lehnte diesen Beschluss jedoch in mehreren Punkten ab.
    EZB-Aufsicht soll Entscheidung anstoßen
    Streit hatte es vor allem darüber gegeben, wer die Entscheidung darüber trifft, dass eine Bank die Pforten schließen muss. Laut dem nun gefundenen Kompromiss soll ein solcher Prozess in erster Linie von der EZB-Aufsicht angestoßen werden. Anschließend soll sich das Steuerungsgremium des Fonds, das sogenannte Board, mit dem Fall befassen. Die EU-Kommission kann das Votum des Boards billigen oder zurückweisen und soll zudem den Ministerrat informieren.
    Die Abwicklung einer solchen Pleitebank soll innerhalb von 24 Stunden eingeleitet werden, sofern von der EU-Kommission und den Mitgliedsländern kein Einspruch erhoben wird. Kritikern waren die früheren Vorschläge zu kompliziert gewesen. Sie hatten moniert, dass damit im Krisenfall kein rascher, tragfähiger Beschluss gefasst werden könnte.
    Die Bankenabwicklung ist einer der drei Pfeiler, auf den sich die europäische Bankenunion stützt, um die Finanzbranche künftig besser vor Krisen zu schützen. Die beiden weiteren sind die zentrale Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank und die Einlagensicherung.