Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Bayerisches Psychiatriegesetz
"Psychisch Kranke werden behandelt wie Straftäter"

Arno Deister, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, hat das geplante Bayerische Psychiatriegesetz kritisiert. Eine psychische Erkrankung allein sei keine Gefährung, sagte er im Dlf. Der Gesetzesentwurf sieht vor, persönliche Daten von Menschen, die unfreiwillig in eine Nervenklinik eingewiesen wurden, zu speichern.

Arno Deister im Gespräch mit Carsten Schroeder | 24.04.2018
    Ein Schild mit der Aufschrift "Psychiatrie" ist am Dienstag (01.03.2011) an einem Gebäude im Bezirksklinikum in Regensburg (Oberpfalz) angebracht. Mit einem großen Forschungsprojekt wollen Wissenschaftler genaue Daten über sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland sammeln um Präventionsmöglichkeiten zu entwickeln
    Deister sieht bei dem neuen Gesetz eine Gefahr der Vermischung mit forensischer Psychiatrie. (picture alliance / dpa / Armin Weigel)
    "Wir wissen, dass eine psychische Erkrankung von sich aus keine Gefährdung darstellt", sagte Arno Deister, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es gäbe auch Krankheiten, die mit einem erhöhten Gewaltrisiko verbunden seien. "Die Menschen, die psychisch krank sind, müssen behandelt werden." In dem bayerischen Gesetz würden sie nun aber wie Straftäter behandelt und in einer "Gefährderdatei" gespeichert.
    Das bayerische Psychiatriegesetzt sieht eine sogenannte Unterbringungsdatei vor. Darin sollen die Daten für mindestens fünf Jahre, von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen gespeichert werden - darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung.
    Gefahr der Vermischung mit forensischer Psychiatrie
    Deister kritisiert, dass jeder auf diese Daten zugreifen könne. "Man muss sich das so vorstellen: Man kommt in eine Verkehrskontrolle, es werden Daten abgefragt, und dann erscheint dort ein Hinweis, dass man gefährlich ist, weil man Jahre zuvor mal in einer psychiatrischen Klinik war. Das kann nicht sein", so Deister im Dlf.
    Er sieht auch die Gefahr, dass mit dem möglichen Gesetz, die Regeln der forensischen Psychiatrie auf die normale Psychiatrie übertragen werden. In der forensischen psychiatrischen Klinik gelten bereits strengere Regeln. "Dabei handele es sich um Menschen, die bereits eine Straftat begangen haben und nur deshalb nicht verurteilt werden, weil sie nicht steuerungsfähig waren", so Deister. Eine Vermischung der Gesetzeslage sei ein Tabubruch. "Die beide Bereiche haben nichts miteinander zu tun."
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.