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"Bedingt urteilsfähig"

An über hundert Verhandlungstagen wurde in Hamburg zehn mutmaßlichen somalischen Piraten der Prozess gemacht. Im hierzulande ersten Piraten-Prozess seit 400 Jahren geriet die deutsche Justiz an ihre Grenzen. Und bislang steht nur eines fest: Über das Urteil wird noch heftig gestritten werden.

Von Axel Schröder | 18.10.2012
    Alles ging schnell an diesem 5. April 2010. Niederländische Spezialeinheiten seilen sich aus einem Helikopter auf die "Taipan" ab. Sie durchsuchen den Frachter, die Maschinengewehre im Anschlag. Wenige Stunden zuvor hatten somalische Piraten das Schiff der Hamburger Reederei Komrowski geentert, mit Kalaschnikows um sich geschossen und den Containerfrachter 500 Seemeilen vor der ostafrikanischen Küste unter ihre Kontrolle gebracht. Die Mannschaft von Kapitän Dierk Eggers jedoch konnte rechtzeitig in die sogenannte Zitadelle flüchten, einen Schutzraum tief unten im Schiff - und per Funk Hilfe rufen. Auf einem Video, freigegeben vom niederländischen Verteidigungsministerium, sind die schießenden Soldaten zu sehen, ihre Gewehre werfen goldglänzende Patronenhülsen aus. Im Visier: Die Brücke der Taipan. Bald stolpern die Piraten mit erhobenen Armen aus ihren Verstecken, keiner der zehn Männer wehrt sich, alle legen sich auf den Boden, lassen sich durchsuchen.


    Sollte morgen das Urteil im Piraten-Prozess gesprochen werden, dann wird – das steht schon heute fest – darüber heftig gestritten werden. Es wird zeigen, dass die deutsche Justiz – so sorgfältig sie in diesem Prozess auch recherchiert, Gutachten abgewogen und Expertenmeinungen angehört hat – in diesem Fall nur bedingt Gerechtigkeit schaffen kann. Manfred Getzmann, einer von 20 Strafverteidigern im Piraten-Prozess:

    "Der Prozess leidet natürlich daran, dass es ein Prozess ist, wo der Tatort 6000 Kilometer entfernt ist. Und gewisse Beweise einfach nicht erhoben worden sind durch das Gericht. Teilweise auch nicht erhoben werden konnten – das muss man der Fairness halber zugeben. Das ist ein strukturelles Problem. Sicherlich sind viele Sachen nicht zu hundert Prozent aufgeklärt worden."

    Und genau dieser Aspekt macht den Hamburger Piraten-Prozess zu einem besonderen: Klar ist nach über einhundert Verhandlungstagen nur, dass die zehn Somalier zusammen die "Taipan" geentert haben. Vorgeworfen wird ihnen "erpresserischer Menschenraub" und ein "Angriff auf den Seeverkehr". Alles andere – wer aus welchen Gründen, freiwillig oder unter Zwang mit dabei war und wer von ihnen die Aktion auf dem Meer geleitet hat, konnte nicht endgültig geklärt werden. Ganz zu schweigen von der Frage nach den Hintermännern und Profiteuren der Kaperfahrt.

    In diesem Prozess gerät die deutsche Justiz an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Und an die Grenzen einer Strafprozessordnung, die sich zwar schon seit Jahrzehnten hierzulande bewährt – aber in Verfahren gegen Menschen aus völlig anderen Kulturen, aus Gegenden ohne Staatsgebilde, ohne Regierung und Rechtsstaatlichkeit schnell ins Leere läuft. Völker- und seerechtliche Aspekte beeinflussen das Verfahren, an dessen Ende die Frage stehen wird, was im deutschen Recht der Sinn einer Verurteilung ist und ob diese Sinnhaftigkeit nach einem Urteil wirklich gegeben ist. Zehn bis zwölf Jahre Haft, das hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert.

    Die Angeklagten, erklärt Rechtsanwalt Manfred Getzmann, hätten ihre Ankunft in Europa, in der Hamburger Untersuchungshaft erlebt wie die Landung auf einem fremden Planeten. Ohne Verbindung zur Heimat. Getzmanns Kollegin, die Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke gibt die Eindrücke ihres Mandanten wieder:

    "Völlige Verzweiflung auf der einen Seite. Abgeschnittensein von allem, was soziales Leben ausmacht. Isoliert sein in der Haft – unser Mandant immerhin mit der Möglichkeit, Englisch zu sprechen. Aber auf der anderen Seite auch die völlig neue Erfahrung, dass es so etwas gibt wie eine Dusche. Dass es so etwas gibt wie ein Bett. Dass es etwas gibt wie regelmäßiges Essen. Dass es etwas gibt, wie: nicht jeden Tag vom Tod bedroht zu sein. Und zwischen diesen beiden Polen bewegt sich das Gefühl des Mandanten. Ganz schwierig!"

    Neu zurechtfinden in diesem ersten Piraten-Prozess seit 400 Jahren auf deutschem Boden mussten sich auch Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz: Gleich zu Beginn des Verfahrens, bei den Vernehmungen zur Person traten die ersten ganz banalen Probleme auf: Wenn Angeklagte berichten, sie seien in der Regenzeit geboren, vor etwas über 20 Jahren, unter einem Baum in Somalia, dann stellt das die deutsche Justiz vor nicht unerhebliche Probleme. Dann ist nicht klar, ob nicht vielleicht doch nach Jugendstrafrecht geurteilt werden muss, ob die Untersuchungshaft in diesem Fall nicht rechtswidrigerweise verhängt wurde. Dr. Ewald Brandt, Leitender Oberstaatsanwalt in Hamburg:

    "Hier mussten wir Altersfeststellungen vornehmen lassen. Rechtsmedizinische Untersuchungen, röntgenologische Untersuchungen. Und die haben uns dann bestätigt, dass eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bei allen zehn Piraten vorgelegen hat. Bei dreien konnten wir dann allerdings nicht feststellen, dass sie bereits erwachsen waren."

    Manfred Getzmanns Mandant, der heute 21-jährige Abdulleih S. und zwei Mitangeklagte wurden aufgrund der Gutachten aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie gehen zur Schule und warten in Freiheit auf ihre Urteile. Angerechnet werden ihnen die drei Monate in niederländischer Auslieferungshaft und die rund zwei Jahre in der Hamburger U-Haft. Alle drei wollen Asyl beantragen, noch haben sie den unsicheren Status geduldeter Flüchtlinge. Sie dürfen Hamburg nicht verlassen, eine Arbeitserlaubnis wird ihnen versagt.

    Das ungefähre Alter der jungen Männer konnten die Experten klären. Und gleich zwei Gutachter lieferten dem Gericht Einblicke in den somalischen Alltag. In die Umstände, unter denen die Männer dort lebten, 2010, während eine Hungersnot das Leben der Menschen am Horn von Afrika maßgeblich bestimmte. Zwar verschafften diese Berichte aus der Ferne Richter und Staatsanwalt einen Eindruck vom Leben der Angeklagten im "failed state" Somalia. Aber ihre ganz individuellen Motive, Kurs auf die "Taipan" zu nehmen, waren auf diese Weise nicht aufzuklären.

    Natürlich wurden Zeugen vernommen – etwa der Kapitän der Taipan, Dierk Eggers, oder niederländische Soldaten. Aber als die Verteidigung die Vorladung eines Entlastungszeugen aus Somalia beantragte, wurden die Grenzen des Verfahrens deutlich. Der Zeuge hätte bestätigen sollen, dass Abdul Kadar A. eben nicht aus freien Stücken zum Piraten wurde, sondern nur unter Androhung von Gewalt - von einer bewaffneten Truppe regelrecht entführt. Abdul Kadar A. spricht Englisch, als Dolmetscher sollte er mit aufs Meer. Seine Rechtsanwältin Gabriele Heinecke:

    "Wir haben zuerst den Antrag gestellt, das Gericht möge den Zeugen in Mogadischu vernehmen. Wir haben Kontakt zu dem Zeugen aufgenommen, haben seine Telefonnummer, seine Erreichbarkeit sichergestellt und über einen Sachverständigen in Mogadischu, einen Professor, der an der Universität von Mogadischu – die es ja noch gibt – lehrt, hat das Gericht sich davon überzeugen können, dass dieser Professor mit unserem Zeugen gesprochen hat. Der Zeuge hat dem Professor gegenüber alles bestätigt, was unser Mandant gesagt hat. Jetzt ging es darum, dass das Gericht nach Mogadischu fliegt. Das Gericht hat auf eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verwiesen und hat der Verteidigung vorgeworfen, wir seien lebensfremd! Man könne nicht nach Mogadischu reisen."

    Doch die Verteidigung ließ nicht locker. Nun wollte sie den Zeugen einfliegen lassen, von Nairobi aus. Das Gericht war einverstanden, die Reise wurde organisiert. Am Ende fehlte dem Zeugen ein gültiger Pass und das nötige Schmiergeld, um einen neuen zu besorgen. An diesem Punkt stieg das Hamburger Landgericht aus der Finanzierung der Reise aus. Bakschisch für neue Pässe wird von der deutschen Justiz nicht gezahlt.

    "Auch da muss man sich mal überlegen, wie man denn eigentlich in einem Land wie Somalia – was keine Behörden hat, was gar nichts hat, was nur eine Rumpfregierung hat, die genug damit zu tun, sich selbst zu verteidigen – wie man denn eigentlich an einen Pass kommen soll! In Somalia ist es so, dass man was zahlen muss, damit man überhaupt einen Pass bekommt. Man könnte es - und das haben wir so gesagt – als Gebühr bezeichnen. Aber es ist eben keine Gebühr, sondern es ist ein Bakschisch. Nun – daran ist es gescheitert."

    Die Strafprozessordnung hat ihre Grenzen, verteidigt Oberstaatsanwalt Brandt das Vorgehen. Für die Verteidigerin Heinecke steht fest: Mit etwas mehr Phantasie auf Seiten des Gerichts wäre eine Reise nach Mogadischu machbar gewesen. Die Anwältin hatte schon die Preise für Flugtickets recherchiert und Kostenvoranschläge für die nötigen Bodyguards eingeholt. Die Absage der Zeugenvernehmung durch das Gericht versteht sie als massiven Eingriff in ihre Arbeit.

    Am Ende der Beweisaufnahme – im Frühjahr dieses Jahres – waren die drei zum Tatzeitpunkt noch jugendlichen Taipan-Entführer wieder auf freiem Fuß. Zwei der weiter in U-Haft einsitzenden Männer hatten angegeben, entführt und zu dem Überfall gezwungen worden zu sein. Die Schlussplädoyers waren schon vorbereitet, als der Prozess eine überraschende Wende nahm:

    Im März wandte sich der Mitangeklagte Abdul Kalif D. mit einem Geständnis an die Hamburger Staatsanwaltschaft. Und belastete Gabriele Heineckes Mandanten Abdul Kadar A. schwer: Dieser sei der Anführer der ganzen Aktion gewesen. Und er selbst nur ein kleiner Fisch, ein Mitläufer. Auf sechs Seiten beschreibt Abdul Kalif D., den alle Angeklagten in ihren Schlussworten nur "den Verräter" nennen, seine Sicht der Dinge. Diese Aufzeichnungen, kritisiert Verteidigerin Heinecke, würde die Staatsanwaltschaft bis heute unter Verschluss halten. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ewald Brandt weist das zurück: Die Vernehmungen der Angeklagten aufgrund der neuen Aussagen hätten schließlich in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal stattgefunden.

    Kritik wird auch am Ort des Verfahrens geübt: Nicht in Hamburg, sondern in Afrika sollten die jungen Männer vor Gericht gestellt werden. Allerdings nicht in Somalia selbst - denn dafür fehlt es in dem Land an erprobten, rechtsstaatlich organisierten Verfahren und Institutionen. Rein rechtlich gesehen sei an dem Prozess aber nichts auszusetzen, erklärt Ewald Brandt. Trotz der Entfernung zum eigentlichen Tatort.

    "Es gibt mehrere Anknüpfungspunkte für eine deutsche Zuständigkeit. Strafverfolgung und gerichtliche Zuständigkeit. Ein Punkt ist zunächst, dass ein deutsches Schiff angegriffen worden ist, das die deutsche Flagge führt. Auf dem Schiff waren Besatzungsmitglieder, die Deutsche sind, unter anderem der Kapitän. Und dann hat die deutsche Rechtsordnung auch festgeschrieben das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das heißt also: Egal wo die Tat begangen worden ist und von wem sie begangen worden ist, kann die Strafverfolgung in einem fremden Land durchgeführt werden."

    Den Sinn und Zweck dieser Regelung, also eines Verfahrens fernab der Lebenswelten der Täter, stellt Dr. Hans-Georg Ehrhart infrage. Er arbeitet am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg. Seit drei Jahren ist er am Projekt "Piraterie und Terrorismus" beteiligt.

    "Einfacher wäre es, einen internationalen Gerichtshof einzurichten. Speziell für Piraterie. Das ist auch andiskutiert worden in den Vereinten Nationen, aber letztlich – Stand heute: nicht durchsetzungsfähig. Wenn man dem Phänomen beikommen will, dann muss man an die Hintermänner ran. So weit ist man theoretisch bei der UNO schon längst. Das Problem ist nur: Wie kann das umgesetzt werden, weil das eine sehr komplizierte Angelegenheit ist?"

    Und deshalb plädiert Ehrhard dafür, das Problem an der Wurzel zu packen: In Somalia müssten Verhältnisse geschaffen werden, durch die Menschen an den Küsten keinen Grund für Schiffsentführungen mehr sehen:

    "Somalia ist eines der ärmsten Länder der Welt. Sehr konfliktreich und es gibt nicht so viele Verdienstmöglichkeiten. Wenn man dann noch darüber nachdenkt, dass die somalischen Piraten selbst als Legitimation die internationale Fischfangflotte angeben, die ihnen die Gründe leerfischen und ihren Abfall dort abladen, dann hat man zumindest eine subjektive Legitimation für diese Aktivitäten – wenn denn überhaupt ein Bewusstsein dafür da ist. Die meisten haben das gar nicht. Die wollen schlicht und einfach den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie verdienen und wissen auch gar nicht, wo sie reingeraten, wenn sie denn aufgefangen werden."

    Die öffentliche Debatte um den Prozess und seine Legitimität wurde in Hamburg besonders intensiv geführt. Menschenrechtsgruppen wie "Kein Mensch ist illegal" oder die evangelische Kirche haben seit dem Beginn des Verfahrens immer wieder zu Vorträgen und Diskussionen eingeladen. Es geht weniger um die Details der Prozessführung, sondern um die moralische Rechtfertigung des Verfahrens, um globale Machtverhältnisse und die Spätfolgen kolonialer Herrschaft. Reimer Dorn von der Initiative "Kein Mensch ist illegal":

    "Also, wir haben das Gefühl, hier sitzt die "Dritte Welt" auf der Anklagebank. Zwischen schwarzberobten Anwälten sitzen junge Männer, die in Afrika irgendwas gemacht haben, was sicherlich nicht fein und korrekt und lieb und nett war. Und im Grunde gehörten andere auf die Anklagebank. Nämlich die Leute, die daran verdienen - an diesem Elend von Millionen von Menschen."

    Auf die Anklagebank gehörten zum Beispiel, meint Dorn, die Chefs von Ölkonzernen oder die der internationalen Fischfangflotten vor der somalischen Küste. Auch seine Mitstreiterin, Anita Fredetzky von der Linkspartei, hält ein flammendes Plädoyer für die somalischen Piraten. Zum Missfallen der ebenfalls anwesenden Schiffskapitäne:

    Fredetzky: "Unsere Forderung wäre, die hier Angeklagten freizusprechen. Weil eben die eigentlichen Verursacher der Probleme woanders zu suchen sind. Die ganze Komplexität wird hier im Prozess nicht abgehandelt und kann auch gar nicht abgehandelt werden."

    Kapitän: "Ich bin Kapitän von Hapag-Lloyd! Und ich bin alle zwei Monate da durchgefahren! Und jedes Mal ging uns der Arsch auf Grundeis, ob vielleicht etwas passieren könnte! Und da habe ich überhaupt kein Verständnis, dass man den zehn Piraten – übrigens mit zwanzig Verteidigern – hier in Hamburg auch noch Puderzucker in den Hintern blasen muss! Wo kommen wir da hin?"

    Im Frühjahr hatte Frank Engelbrecht in die Hamburger Seemannsmission geladen. Der junge Gemeindepastor in der Hauptkirche St. Katharinen hatte seine Gäste gleich zu Beginn vorgewarnt: Ausgewogen und brav werde die Debatte nicht werden. Dazu sei das Thema viel zu emotional aufgeladen. Im Zentrum stehe schließlich ein bewaffneter Angriff von mutmaßlich verzweifelt armen Piraten auf unbewaffnete Seeleute.

    "Es geht nicht darum, den Schuldbegriff völlig aufzulösen und zu sagen: 'Die armen Jungs, die konnten nicht anders!', oder so was. Aber es lohnt sich schon - und dafür ist die Diskussion heute Abend – das mal in einen Kontext zu setzen und sich auch verunsichern zu lassen. Ich erinnere das noch: Die ersten Berichten waren: 'Jetzt haben wir sie, die Piraten! Jetzt haben wir den Erfolg!' Und nun merken wir: Man sticht einmal ins Wespennest, und es ist unendlich komplex. Ich glaube, dass es auch den jungen Leuten, die da sind, gut tut, konfrontiert zu werden. Damit, das bestimmte Dinge, die sie tun, nicht in Ordnung sind. Aber es tut uns, glaube ich, gut zu merken, dass, indem wir die verurteilen, die Schwierigkeiten, die wir da haben, überhaupt nicht beseitigt haben."

    Auch nach der Veranstaltung gingen die Diskussionen in der Seemannsmission weiter. Ohne klare Ergebnisse, dafür ist das Piraterieproblem zu vielschichtig. Pastor Engelbrecht wirbt weder für einen Freispruch, noch für eine möglichst harte Bestrafung der Angeklagten. Eher für eine kritische Selbstprüfung, bevor die ganz persönlichen Urteile gefällt werden:

    "Es gibt Länder, wo Menschen vor die Alternative gesetzt sind: Ich sehe meine Kinder hungern, oder ich greife zur Waffe. Und ich glaube, da gehört eine unglaubliche Kraft von Selbstorganisation und Zivilcourage und Bildung dazu, sich tatsächlich aus diesen falschen – ich sag mal als Pastor: dämonischen Alternativen herauszuwinden. Und ich bin selber Vater von drei Kindern, und ich glaube, dann geht es bei vielen ganz schnell: Dann greife ich zur Waffe! Das macht es nicht juristisch besser. Aber das ist glaube ich erstmal so."

    Ewald Brandt möchte sich auf diese moralischen Bewertungen nicht einlassen. Zumindest nicht in seiner Rolle als Oberstaatsanwalt:

    "Es handelt sich hier um sehr schweres Unrecht. Der Gesetzgeber hat hier einen Strafrahmen von fünf bis zu fünfzehn Jahren bedacht für dieses Delikt. Die Angeklagten – so der Vorwurf der Anklage – sind auf die MS Taipan zugefahren mit schweren Waffen! Haben das Schiff beschossen, haben die Besatzung versucht in ihre Gewalt zu bekommen. – Das sind keine Bagatelldelikte, das ist schwerstes Unrecht!"

    Die Prozessgutachter zählten bei ihrer Rekonstruktion der Schießerei auf dem Schiff über 500 Einschusslöcher im Rumpf und der Brücke der Taipan. Die meisten stammten danach aus den Sturmgewehren der Piraten. Ungeklärt wird bleiben, ob die Salven der Angreifer die Schiffsbesatzung nur einschüchtern oder im Ernstfall die Verteidiger außer Gefecht setzen sollten.

    Über den Tatvorwurf des "erpresserischen Menschenraubs" und des "Angriffs auf den Seeverkehr" sollte morgen entschieden werden. Doch am Mittwoch machte einer der Angeklagten in seinem Schlusswort ganz nebenbei klar: Es gebe noch weitere Zeugen, die aussagen wollen, die Neues berichten können. Die Verteidigung stellte einen neuen Verfahrensantrag, das Gericht musste wieder in die Beweisaufnahme einsteigen. Ob sich das Urteil deshalb verzögert oder wie geplant morgen fällt, ist unklar. Fest steht jedenfalls, dass ihr Aufenthalt auf dem fernen Planeten Deutschland die angeklagten Somalier nachhaltig prägen wird, mit oder ohne Haftstrafe. Rechtsanwältin Heinecke zitiert aus der Vernehmung ihres Mandanten:

    "Er hat in seiner Einlassung gesagt: 'Wir kommen aus der Hölle! Ihr lebt im Paradies! Wenn es schon den Häftlingen so gut geht, dass sie regelmäßig essen und eine Dusche haben, wie muss es dann erst den anderen gehen?' Für die ist das hier das Paradies!"