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Befristete Teilzeit
Gesetzentwurf hängt fest

Wer in Teilzeit arbeitet, soll das Recht haben, wieder in Vollzeit wechseln zu können – das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor. Eigentlich sollte das Kabinett schon darüber beraten haben. Es gibt aber Widerstand.

Von Stefan Maas | 25.02.2017
    Eine Computertastatur, darüber liegt ein Schild mit der Aufschrift "Teilzeit"
    Arbeitsministerin Nahles' will Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeitjob gesetzlich garantieren (imago / Steinbach)
    Auf ihrer politischen To-Do-Liste hat Arbeitsministerin Andrea Nahles in dieser Legislaturperiode schon einiges abhaken können. Ein wichtiger Punkt aber ist noch offen.
    "Frauen und Männer, die aus Vollzeit in Teilzeit gewechselt sind, müssen das Recht haben, wieder in Vollzeit zurückkehren zu können. Besonders Frauen, die weniger arbeiten, die aber gerne wieder voll einsteigen und mehr Verantwortung im Beruf übernehmen wollen, erhalten so eine neue Perspektive."
    Widerstand aus der Union
    Das hatten CDU, CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Und die SPD-Politikerin will, dass das entsprechende Gesetz noch bis zur Wahl in Kraft tritt. Und hat deshalb einen Gesetzentwurf an die anderen Ministerien geschickt. Zur Abstimmung. Doch es gibt Widerstand aus der Union gegen Nahles' Vorhaben.
    Das sieht zum Beispiel auch vor, dass zukünftig nicht mehr Arbeitnehmer, die wieder mehr arbeiten möchten, nachweisen müssen, dass es einen entsprechenden Arbeitsplatz in ihrem Betrieb gibt und sie dafür geeignet sind. Sondern der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keinen gibt – oder der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht geeignet sind.
    Um den Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit durchsetzen zu können, müssen die Mitarbeiter mindestens seit einem halben Jahr im Betrieb sein, ihrem Chef mindestens ein Vierteljahr vorher Bescheid geben. Und dürfen, wenn sie dann wieder Vollzeit arbeiten, frühestens nach einem Jahr wieder in Teilzeit gehen.
    "Tiefschlag gegen den Mittelstand"
    Die Union stößt sich aber vor allem an einem Punkt in Nahles' Entwurf:
    "Das Rückkehrrecht in die alte Arbeitszeit soll ab einer Betriebsgröße von 15 Personen gelten. Das ist eine vernünftige Größenordnung, die die Unternehmen schon aus dem bisherigen Teilzeit und Befristungsgesetz bekannt ist."
    Während die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, bereits Anfang Januar kritisierte, "damit fallen natürlich viele Beschäftigte aus dieser Neuregelung heraus," weil viele Betriebe gar nicht so viele Mitarbeiter haben, nannte etwa der Bundesverband mittelständische Wirtschaft den geplanten Anspruch auf befristete Teilzeit einen "Tiefschlag gegen den Mittelstand".
    Nächster Termin Anfang März
    Eigentlich hatte Andrea Nahles angekündigt, sollte sich das Kabinett bereits vor zwei Wochen mit ihrem Entwurf beschäftigen. Daraus ist nichts geworden. Er hängt noch immer in der Abstimmung zwischen den Ministerien fest. Anfang März soll es den nächsten Koalitionsgipfel geben, auf dem die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD die noch offenen Themen für diese Legislaturperiode besprechen. Vielleicht schafft es auch Nahles' Gesetzentwurf ja dann auf die Tagesordnung.