Dienstag, 16. April 2024

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Belastungsprobe für VW-Mitarbeiter
Kurzarbeitsgeld ist Ermessenssache

Fast 30.000 Beschäftigte des VW-Konzerns müssen in den kommenden Tagen zuhause bleiben, weil ihnen wegen fehlender Bauteile die Arbeit ausgeht. Für die dann ausfallenden Arbeitsstunden zahlen die Arbeitsagenturen auf Antrag Kurzarbeitergeld - doch das wirft im aktuellen Fall Fragen auf.

Von Theo Geers | 22.08.2016
    Man sieht zwei Hände in weißen Stoffhandschuhen, die das Logo anbringen.
    Das VW-Logo wird am Frontgrill an einen Golf VII im Werk der Volkswagen Sachsen GmbH angebracht, aufgenommen am 26.01.2015 in Zwickau (Sachsen). (Peter Endig / dpa)
    Niemand soll gleich seinen Job verlieren oder als Unternehmen gut ausgebildete Facharbeiter entlassen müssen, nur weil es vorübergehend einmal keine oder zu wenig Aufträge gibt. Das ist die Grundidee des Kurzarbeitergeldes: Es soll über eine Auftragsflaute hinweg helfen, etwa wenn ein Großkunde abspringt und die von ihm bisher abgenommenen Stückzahlen nicht von heute auf morgen woanders abgesetzt werden können. Für die dann ausfallenden Arbeitsstunden zahlen die Arbeitsagenturen auf Antrag Kurzarbeitergeld. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum einen müssen den Beschäftigen mindestens zehn Prozent vom Bruttolohn verloren gehen. Zum zweiten muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, wobei es sich auch um ein Drittel der Beschäftigten eines bestimmten Betriebsbereichs, also in einem Autowerk etwa der Lackiererei, handeln kann.
    Bundesagentur springt ein – im Prinzip
    Dann zahlt die Arbeitsagentur den betroffenen Mitarbeitern, im Zweifel also nur denen in der Lackiererei, 60 Prozent vom entgangenen Nettolohn, für Beschäftigte mit Kindern sind es 67 Prozent. Finanziert wird das Kurzarbeitergeld aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Das wirft im aktuellen Streit zwischen VW und seinem Zulieferer Fragen auf. Denn für Kurzarbeitergeld darf nur in die Sozialkassen gegriffen werden, wenn das zugrunde liegende Ereignis unabwendbar ist und das antragsstellende Unternehmen, also VW, alles getan hat, um die Kurzarbeit abzuwenden. Was aber, wenn die streitenden Parteien bei VW ihren Konflikt herbeigeführt und die Produktionsausfälle in Kauf genommen haben sollten? In Berlin mochte die Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums dazu heute keine klare Antwort geben, der Fall müsse von den Arbeitsagenturen vor Ort geprüft werden:
    "Ich kann hier keine Wertung vornehmen. Das wird bei der BA erfolgen. Und da bleibt es jetzt einfach mal an uns, den weiteren Verlauf dieses Falls abzuwarten."
    Damit ist klar: Kurzarbeitsgeld ist Ermessenssache, und bei der Entscheidung wird auch die aktuell schlechte Lage des VW-Konzerns berücksichtigt ebenso wie die Frage, ob baldige Besserung in Sicht ist.