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Neue Mobilfunkgeneration
Bedingungen für G5-Vergabe stehen fest

Der Weg ist frei für die Auktion der Frequenzen für 5G - trotz scharfer Kritik aus Politik und Wirtschaft. Die Mitte November veröffentlichten Vergabebedingungen wurden nicht mehr geändert. Verbraucherschützer befürchten weiter lückenhafte Versorgung und zu wenig Wettbewerb.

Von Mathias von Lieben | 26.11.2018
    Der neue 5G-Standard in einer Illustration
    Im Frühjahr 2019 soll die Auktion für den neuen Mobilfunkstandard stattfinden, danach würde der 5G-Ausbau starten (imago)
    Mit 23 Ja- und 7 Nein-Stimmen hat der Beirat der Bundesnetzagentur heute Vormittag für die geplanten 5G-Vergaberegeln gestimmt, die Behördenchef Jochen Homann kürzlich vorgelegt hat. Damit ist der Weg für die Auktion der Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration nun also frei. Trotz scharfer Kritik und zahlreicher Änderungsvorschläge aus Politik und Wirtschaft wurden die Mitte November veröffentlichten vorläufigen Vergabebedingungen nicht mehr geändert. Jochen Homann zeigte sich gegenüber dem Deutschlandfunk zufrieden:
    "Ein guter Tag für die Bundesnetzagentur, aber auch ein guter Tag für den Breitbandausbau in Deutschland."
    Versorgung mit Echtzeit-Standard bis 2025
    Die Regeln umfassen Auflagen zur besseren Versorgung - sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Mobilfunknetzbetreiber wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica werden damit verpflichtet, alle Autobahnen und Bundesstraßen bis 2025 mit dem Echtzeit-Standard zu versorgen. Bis Ende 2022 sollen außerdem 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgt werden. Ist damit die Zeit der Funklöcher in ganz Deutschland - auch in ländlichen Regionen - also doch nicht vorüber?
    "Es war immer klar, dass man nicht alle weißen Flecken erreicht. Aber ich glaube, wir werden eine Verbesserung erzielen."
    Verbraucherschützer halten Deal für "butterweich"
    Die Vergabebedingungen enthalten auch Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs und Regelungen zum nationalen Roaming - ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen, erhofften sich Verbraucher und Politik damit doch mehr Wettbewerb und günstiger Preise für die Verbraucher. Die Telekommunikationsunternehmen werden allerdings nicht gezwungen, kleinere Anbieter oder Neueinsteiger auf ihre Antennen zu nehmen. Die Bundesnetzagentur verpflichtet sie im Rahmen eines Verhandlungsgebots jedoch dazu, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln. Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber nicht mit einem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen. Für Lina Ehrig, Leiterin Digitales und Medien beim Bundeszentrale Verbraucherverband, sind diese Regeln enttäuschend:
    "Das hat man 2010 bei 4G auch versucht. Eine bloße Anregung, dass die Netzbetreiber in Verhandlung treten mit Anbietern, halte ich für butterweich. Da wird nicht viel passieren."
    Viele Flächen bleiben unversorgt
    Dass viele Flächen zudem unversorgt bleiben, weil es für die Netzbetreiber nicht attraktiv ist, sei ein schlechtes Signal, so Ehrig. Die Kritik der Opposition im Bundestag geht in die gleiche Richtung. Die Grünen bezeichneten die Maßnahmen als unzureichend. Die Zeche für das mutlose Agieren zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher, so die medienpolitische Sprecherin Margit Stumpp. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Frank Sitta sagte, dass die FDP diesen Vergaberegeln in der aktuellen Form nicht zustimmen könne. Es fehle ein Konzept aus einem Guss für den gesamten Mobilfunk.
    Die Telekom sprach hingegen von unverhältnismäßigen, kaum umsetzbaren Versorgungsauflagen. Außerdem dürfe nationales Roaming nicht durch die Hintertür eingeführt werden. Im Frühjahr 2019 soll die Auktion stattfinden, danach würde der 5G-Ausbau starten.