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Betriebsrentengesetz
Weniger Sicherheit, mehr Förderung

Mit den Garantieversprechen zur Betriebsrente soll Schluss sein. Das neue Betriebsrentengesetzt sieht auch vor, dass Geringverdienende - und ihre Unternehmen - von einer besseren Förderung profitieren. Und auch Riester-Renten sollen zukünftig besser gefördert werden.

Von Frank Capellan | 29.05.2017
    Symbolbild/ Metallbau: Ein Metallarbeiter arbeitet mit einer Metallfeile (Foto vom 08.02.2012). Foto: Horst Ossinger dpa
    Die Betriebsrente soll attraktiver werden. (picture alliance / dpa / Horst Ossinger)
    Gerade den Sozialdemokraten passt das neue Betriebsrentengesetz gut ins Konzept. Ein Stück Gerechtigkeit soll damit durchgesetzt werden: Geringverdiener, die ohnehin nur eine kleine Altersvorsorge zu erwarten haben und selbst nicht in der Lage sind, privat vorzusorgen, könnten von der Reform profitieren. Denn Arbeitgebern wird die Betriebsrente schmackhaft gemacht. Für jeden Arbeitnehmer, der weniger als 2.200 Euro brutto im Monat verdient, erhält ein Unternehmen 30 Prozent vom Staat, nämlich dann, wenn es pro Jahr zusätzlich zum Lohn 240 bis 480 Euro in die betriebliche Vorsorge zahlt. Der Förderbetrag kann zudem von der Lohnsteuer einbehalten werden. Mit diesem Modell wird die Betriebsrente einen Schub erhalten, glaubt Arbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD:
    "Wir machen mit dem Sozialpartnermodell insbesondere für Niedrigverdiener und für kleinere und mittlere Unternehmen die Betriebsrente wieder attraktiv. Das ist insbesondere in Zeiten des Niedrigzinses wichtig."
    Beitragszusage ja, Garantieversprechen nein
    Beitragszusage ja, Garantieversprechen nein. Arbeitgeber müssen sich verpflichten, Beiträge zu einer Betriebsrente in ein Versorgungswerk zu zahlen, sie müssen aber keinerlei Garantie mehr für eine ordentliche Verzinsung übernehmen. Markus Kurth, Rentenexperte der Grünen, sieht genau darin den größten Haken der Betriebsrentenreform:
    "Die Bundesregierung hat zugegeben, dass tatsächlich der Fall eintreten könnte, wenn es schlecht läuft am Kapitalmarkt, dass die Rente sogar in der Bezugsphase sinkt. Und das ist natürlich hochproblematisch, wenn die Betriebsrente einen Teil der gesetzlichen Rente ersetzen soll."
    Zudem beklagt Kurth, dass die Förderung der Betriebsrente an die Existenz von Tarifverträgen gebunden ist, da die Tarifbindung seit Jahren rückläufig sei. Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast verteidigt genau diese Regelung:
    "Mit dem Sozialpartnermodell werden natürlich die Tarifvertragsparteien gestärkt, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Damit ist eben eines der ganz zentralen Hemmnisse zum Ausbau der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge aus dem Weg geräumt."
    Und auch CDU-Kollege Karl Schiewerling will die Oppositionskritik nicht geltenlassen:
    "Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag leisten, betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu erhalten, zu verbreitern und sie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen."
    Altersarmut von Geringverdienern vorbeugen, das soll mit der Neuregelung gelingen. Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA begrüßt die neue staatliche Förderung. Allerdings stellt das Sozialpartnermodell auch neue Anforderungen an die Unternehmerseite: Beschäftigte, die einen Teil ihres Lohnes sozialabgabenfrei in einen Beitrag für eine Betriebsrente umwandeln, müssen verpflichtend einen Zuschuss von 15 Prozent des Sparbeitrages vom Arbeitgeber erhalten.
    Die Arbeitgeber- und Versicherungsverbände hätten allerdings mehr von der Bundesregierung mit Blick auf die private Altersvorsorge, die Riester-Verträge, erwartet: Die Grundzulage des Staates für diese Verträge soll zwar angehoben werden, aber lediglich um 21 Euro im Jahr: von derzeit 154 auf dann 175 Euro.

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