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BGH
Richter entscheiden über Kündigung alter Bausparverträge

Viele Bausparer in Deutschland bekommen seit 2015 unliebsame Post: Finanzinstitute kündigen ihnen den Bausparvertrag. Der Grund: Ihre Darlehen waren mehr als zehn Jahren "zuteilungsreif", wurden von den Sparern aber nicht abgerufen. Ist dieses Vorgehen rechtmäßig? Diese Frage hat Deutschlands oberstes Gericht beschäftigt. Heute wird das Urteil erwartet.

21.02.2017
    Sie sehen ein kleines Haus aus bunten Holzklötzchen, das symbolisch für das Bausparen stehen soll.
    Der Bundesgerichtshof befasst sich mit alten Bausparverträgen (picture-alliance / dpa / Felix Kästle)
    Von Geldanlagen mit üppigen Zinsen können Sparer derzeit nur träumen. Da verwundert es kaum, dass viele ihre alten Bausparverträge mit günstigen Konditionen aus den 80er und 90er Jahren ausreizen, so lange es eben geht. Sie sehen in den Verträgen eine lukrative und sichere Geldanlage, bis zu 4,5 Prozent Zinsen erhalten sie so für ihr Erspartes.
    Kündigungswelle seit 2015
    Doch seit einigen Jahren gehen die Finanzinstitute vehement gegen diese Praxis vor. Seit 2015 hat eine Kündigungswelle eingesetzt, mehr als 250.000 Altverträge sollen die Bausparkassen seither gekündigt haben. Zur Begründung hieß es, sie müssten das Wohl sämtlicher Sparer im Blick haben.
    Verbraucherschützer sehen das jedoch anders: Sie werfen den Geldinstituten vor, die Bausparverträge einst selbst als Geldanlage beworben und damit gut verdient zu haben. Jetzt müssten sie deshalb auch die Konsequenzen tragen. "Die Bausparkassen haben sich an ihre Verträge zu halten, egal wie die Zinsen sich entwickeln", meint etwa Niels Nauhauser von der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg.
    Urteil mit weitreichenden Folgen
    Nun wird aus Karlsruhe ein Grundsatzurteil erwartet - mit weitreichenden Folgen für die gesamte Branche und zahlreiche Sparer. "Sollte der BGH gegen die Kassen entscheiden, bekäme die ganze Bausparkassen-Branche eine schwere Grippe", warnt Hans-Peter Burghof, Betriebswissenschaftler an der Universität Hohenheim. Durch solch ein Urteil müssten die Kassen zusätzlichen Ballast tragen, den Wettbewerber wie zum Beispiel Hypothekenbanken nicht hätten, was die ohnehin angespannte Lage der Institute merklich verschärfen würde, ist Burghof überzeugt.
    Konkret prüft der BGH die Rechtmäßigkeit von zwei Kündigungen der Bausparkasse Wüstenrot. Dagegen geklagt hatten zwei Sparer, das Stuttgarter Oberlandesgericht gab ihnen 2016 Recht. Gegen diese Entscheidung hatte sich Wüstenrot gewehrt - weshalb nun Deutschlands oberstes Gericht entscheiden muss.
    (gwi/tgs)