Freitag, 29. März 2024

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BGH-Urteil
Fahrradhelm bleibt freiwillig

Aufatmen für Helmpflicht-Gegner: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Radfahrer auch weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz bei unverschuldeten Unfällen haben - auch wenn sie keinen Fahrradhelm tragen.

17.06.2014
    Ein Fahrradfahrer mit Helm steht am 16.06.2014 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg).
    Auch ohne Fahrradhelm steht einem Radfahrer bei einem Unfall laut BGH-Urteil voller Schadenersatz zu. (dpa / Uli Deck)
    Der BGH hat mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 abgewiesen. Das Gericht hatte einer verunglückten Radfahrerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, den eine Autofahrerin allein verschuldet hatte. Begründung: Die Radlerin trug keinen Helm.
    Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hatte sich im Vorfeld gegen das Urteil ausgesprochen und vor einer Welle von Prozessen zwischen Auto-Haftpflichtversicherern und verletzten Fahrradfahrern gewarnt. Unfallopfer wären gezwungen, noch deutlich höhere Kürzungen ihrer Schadensersatzansprüche abzuwehren.
    Nur zehn Prozent Radler tragen einen Helm
    Jedes Jahr haben mehr als 70.000 Radfahrer in Deutschland einen Unfall. Nur etwas mehr als zehn Prozent der Radler tragen einen Helm. Rene Filipek vom ADFC hält von einer Helmpflicht allerdings nichts. Für die Sicherheit sei es wichtiger, dass im Straßenverkehr möglichst viele Radfahrer unterwegs seien, sagte er im Deutschlandfunk. Autofahrer seien dann viel aufmerksamer.
    Auch Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) hat sich gegen eine Helmpflicht für Radfahrer ausgesprochen. Er setzt stattdessen auf Freiwilligkeit. "Für mich steht außer Zweifel, dass geeignete Helme das Verletzungsrisiko von Radfahrern bei bestimmten Unfällen erheblich verringern können", sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz.
    Finnland, Malta und Spanien Vorreiter in der EU
    Die Datenbank der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, dass 73 Prozent der Helmträger, die mit einem Kraftfahrzeug zusammenprallten, am Kopf unverletzt blieben. Bei den Radfahrern ohne Helm waren es 46 Prozent. Im europäischen Ausland wie auch in Übersee gehen die Meinungen hinsichtlich einer allgemeinen Radhelmpflicht auseinander. Während in Europa bislang nur Finnland, Malta und Spanien eine gesetzliche Regelung über alle Altersgruppen hinweg eingeführt haben, gibt es etwa in Österreich, Slowenien oder Tschechien nur eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche.
    (mel/tzi/cc)