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Bild-Urheberrecht
"Reform wäre Tod der Fotografie im öffentlichen Raum"

Die EU will die Panoramafreiheit einschränken. Berufsfotografen könnten dann nicht mehr Bilder von öffentlichen Bauwerken ohne Genehmigung der Architekten beispielsweise veröffentlichen. Auch Privatpersonen müssten wohl mit Honorarforderungen rechnen, wenn sie Selfies vor solchen Gebäuden in Sozialen Netzwerken posten, sagt Bernd Lauter Fotograf und Vorstandsmitglied von Freelens.

Bernd Lauter im Gespräch mit Michael Köhler | 28.06.2015
    Eine Frau fotografiert das Brandenburger Tor in Berlin
    Dürfte die Frau nach der EU-Reform das Bild noch irgendwo veröffentlichen? (imago/Westend61)
    Michael Köhler: Es ist eine alte Anekdote und sie stammt aus der Zeit, als es noch Super-acht-Filme gab, Kameras und Fotoapparate mit Rollfilm. Auf die Frage nämlich, wie war denn so der Urlaub?, bekam man damals zur Antwort: Weiß nicht, die Bilder sind ja noch nicht fertig. Das war in einer Zeit, als es noch Dunkelkammern gab und Bilder entwickelt werden mussten, und das ist lange her. Heute leben wir im Echtzeit-Selfie-Zeitalter. ICH vorm Eiffel-Turm, ICH vorm Brandenburger Tor, ICH vor Big Ben und so weiter. Keiner wehrt sich, keiner muss gefragt werden, keiner nimmt Schaden. Das ist privat und auch unter dem Begriff "Panoramafreiheit" bekannt, wenn es sich um öffentlich zugängliche Denkmale, Gebäude, Häuser, Kunstwerke als Motive handelt.
    Was aber will die neue EU–Urheberrechtsreform? Sie will die gewerbliche Nutzung von Fotografien solcher Bauwerke genau "an die Einwilligung der Urheber oder sonstiger Bevollmächtigter knüpfen".
    Wir haben Bernd Lauter gefragt, einen professionellen Fotografen und Vorstandsmitglied der deutschen Berufsvereinigung Freelens: Fotografen sollen künftig Lizenzen von Architekten oder Bildhauern einholen?
    Bernd Lauter: Genauso sieht's aus, und zwar schon nach Möglichkeit vor der Aufnahme selber. Ich kann im Prinzip die Fotografie im öffentlichen Raum, die bisher genehmigt war, damit komplett vergessen.
    Köhler: Eine Aufnahme vom Athener Parlament wird dann schwierig, denn das ist von Friedrich Wilhelm von Gärtner 1846 gebaut worden und der ist schon ein bisschen länger tot.
    Lauter: Genau! Elbphilharmonie in Hamburg. Ich kann im Prinzip kein Panoramafoto des Hafens mehr machen. Die Elbphilharmonie ist überall mit drauf, die Urheberrechte für die Fassade liegen bei einem Architektenbüro. Jegliche Veröffentlichung, sei es Postkarten, was auch immer, müsste im Prinzip vorher mit dem Architektenbüro abgeklärt werden.
    Lichtinstallation auf dem Eiffel-Turm ist urheberrechtlich geschützt
    Köhler: Wenn ich ein Selfie von mir davor mache, ist das kein Problem. Wenn Sie das als gewerbsmäßiger Fotograf tun, ist das was anderes?
    Lauter: Wenn Sie ein Selfie vor der Elbphilharmonie machen, ist das in dem Moment ein Problem, wo Sie das Bild bei Facebook, bei Instagram, bei Pinterest, sonst irgendwo veröffentlichen.
    Köhler: Weil die als Plattform mit gewerblichem Hintergrund gelten, wo Werbung geschaltet wird und womit Geld verdient wird?
    Lauter: Genau.
    Köhler: Wer hat ein Interesse daran, an so einer Reform?
    Lauter: Gute Frage. Abmahn-Anwälte, weil es geht eigentlich nicht um die Urheberrechte der Architekten, weil das wäre, glaube ich, auch weltfremd, dass Architekten einfordern würden, dass jegliches Selfie vor ihrem Gebäude genehmigungs- und honorarpflichtig ist. Es geht darum, dass es in Europa unterschiedliche Regelungen gibt, was diese sogenannte Panoramafreiheit betrifft. Deutschland ist da relativ moderat, da gibt es nur sehr wenige Einschränkungen, was kommerzielle Verwendung von Fotografie im öffentlichen Raum angeht. In anderen Ländern ist das wesentlich strikter gehandhabt. Zum Beispiel in Frankreich: Ein Selfie vorm Eiffelturm tagsüber ja, abends nein, weil die Lichtinstallation auf dem Eiffel-Turm urheberrechtlich geschützt ist.
    Köhler: Das ist doch eigentlich eine Art der Vergewerblichung des öffentlichen Raums, an dem wir eigentlich alle teilhaben. Wir erfreuen uns ja über die Bildwerke, sagen wir mal, Skulpturen, Obelisken, Reliefs von Künstlern und keiner käme auf die Idee zu sagen, dafür will ich jetzt einen Euro haben, sondern freut sich daran, wenn die Menschen da hingehen und sich im Grunde da auch noch ablichten lassen. Das ist doch eigentlich ein Beweis für den Erfolg.
    Lauter: Und im öffentlichen Raum ist es ja auch eigentlich so, Architekten wollen auch, Künstler wollen auch, dass ihre Objekte, ihre Häuser gesehen werden, dass es verbreitet wird. Der Zweck eines Gebäudes ist ja nicht die Gewinnerzielung durch Genehmigung der Fotografie davor.
    Köhler: Bernd Lauter, wir haben Sie nicht nur eingeladen als professionellen Fotografen, Fotojournalisten, sondern Sie sind auch Vorstandsmitglied der Vereinigung Freelens, einer großen, der größten, haben Sie mir gesagt, Vereinigung von freischaffenden Foto-Bild-Künstlern, sage ich jetzt mal ganz weit gefasst. Bleibt es bei der Aufregung, die schon deutlich geworden ist, oder tun Sie was dagegen?
    Lauter: Wir unternehmen selbstverständlich auch was dagegen. Wir machen Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel hier. Wir sind in Kontakt mit den zuständigen Politikern auf nationaler und internationaler Ebene und versuchen, durch Informationen dahin zu führen, dass einfach bewusst gemacht wird, wohin dieser Referentenentwurf geht und dass das eigentlich weltfremd ist.
    Köhler: Denn Ihre tägliche Arbeit würde dadurch doch wenigstens erschwert, wenn nicht in Teilen sogar unmöglich.
    Lauter: Die Fotografie im öffentlichen Raum würde so, wie es bisher ist, damit quasi unmöglich gemacht.
    Köhler: Mit dem Urteil stehen Sie nicht alleine?
    Lauter: Mit dem Urteil stehen wir nicht alleine. Sämtliche Berufsverbände von Fotografen, nicht nur deutschlandweit, auch international sind der Meinung, dass diese Regelung zu plakativ und zu einfach ist. Wir haben in Deutschland eine liberale Regelung, was die Fotografie im öffentlichen Raum angeht. Es ist kein rechtefreier Raum, es gibt schon Einschränkungen. Es gibt Einschränkungen, was Privatgebäude angeht, es gibt Einschränkungen, wenn Personen abgebildet sind. Dann müssen selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte abgeklärt werden.
    Köhler: Die berühmte Geschichte vom Kindergarten, die jeder von uns kennt.
    Lauter: Kindergarten. Nehmen wir an, ich fotografiere eine Touristengruppe vor dem Brandenburger Tor, und die Touristen sind groß im Vordergrund, müsste ich im Prinzip abklären, ob dieses Bild verwendet werden darf. Und das wissen auch Berufsfotografen, die wissen so was. Es betrifft auch keine temporären Kunstinstallationen. Zum Beispiel 2002 der verhüllte Reichstag von Christo ist ausdrücklich nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt, weil es sich um ein temporäres Kunstwerk handelt. Da kann ich nicht einfach hingehen und sage, ich fotografiere das jetzt und mache davon eine Postkarte und verdiene damit Geld. Streng genommen darf ich noch nicht mal Hilfsmittel benutzen, Leiter, Kran. Es geht nur um das, was sich aus der normalen Straßenperspektive an öffentlichen Gebäuden fotografieren lässt.
    Köhler: Bernd Lauter, ein Letztes. Sollte dieser Entwurf Eingang in ein Gesetz finden, was wäre denn dann die Konsequenz? Müssten Sie einen weiten Teil Ihrer aufnahmen verhüllen oder schwärzen oder einen Balken darüber machen?
    Lauter: Ja. Wenn das so kommt, muss jede Bildagentur, die Fotos zum Thema Tourismus anbietet zum Beispiel, ihr komplettes Angebot durchforsten und für jedes Bild versuchen, die Rechteinhaber zu finden, was ja teilweise gar nicht mehr möglich ist bei historischen Gebäuden, das abzuklären. Ansonsten müssten diese Bilder rausgenommen werden. Das wäre letztendlich der Tod der Fotografie im öffentlichen Raum.
    Köhler: Das sagt Bernd Lauter von der Berufsvereinigung Freelens über das Problem der Panoramafreiheit durch eine geplante EU-Urheberrechtsreform.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

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