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Billigtarife haben "massiv angezogen"

Viele private Krankenversicherer haben Beitragserhöhungen angekündigt. Um 10 bis 40 Prozent soll der Versicherungsschutz teurer werden. Um Geld zu sparen, wollen viele Versicherte wechseln. Laut Hajo Köster vom Bund der Versicherten gehen dann die Alterungsrückstellungen komplett verloren.

Hajo Köster im Gespräch mit Georg Ehring | 19.12.2011
    Georg Ehring: Es ist schon happig. Viele private Krankenversicherer haben Beitragserhöhungen angekündigt. Um 10 bis 40 Prozent soll der Versicherungsschutz teurer werden. Manche Versicherungskunden, die sich in jungen Jahren privat absichern wollten, um Geld zu sparen, müssen das jetzt bitter bereuen. – Hajo Köster kümmert sich beim Bund der Versicherten um die private Krankenversicherung. Guten Tag, Herr Köster.

    Hajo Köster: Hallo, Herr Ehring.

    Ehring: Herr Köster, die Versicherer erhöhen ihre Beiträge. In welchem Ausmaß ist das denn und wer ist besonders betroffen?

    Köster: Durchschnittlich sollen es ja angeblich nur fünf Prozent sein. Bei uns melden sich allerdings auch viele Betroffene, die haben durchaus höhere Sätze, nämlich 20, 25 bis 40 Prozent.

    Geers: Kann man denn sagen, dass bestimmte Tarife stärker betroffen sind als andere?

    Köster: Ja. Es sind vor allem die sogenannten Billigtarife, also diejenigen, die wirklich mal angeboten haben, zu 59, 69 oder 79 Euro im Monat Volltarife leisten zu können. Die haben massiv angezogen.

    Geers: Wie kann man denn jetzt reagieren? Wenn ich einen solchen Tarif oder auch einen anderen Tarif gewählt habe, kann ich die Versicherung einfach wechseln?

    Köster: Jein. Natürlich kann man wechseln. Das bedeutet, ich schließe zunächst einmal einen neuen Vertrag bei einem neuen Versicherer ab und sage dann dem Alten mit der entsprechenden Versicherungsbestätigung, hier ich wechsele. Das geht. Allerdings die Alterungsrückstellungen bei dem Altversicherer gehen komplett verloren. Das lohnt sich meistens nur dann, wenn ich nur ganz kurz bei dem Krankenversicherer tatsächlich versichert bin. Für alle Tarife, die schon lange laufen, für alle Versicherten dort, Bestandskunden, die lange dort sind, da lohnt sich das einfach nicht mehr.

    Geers: Lange heißt länger als fünf Jahre, oder?

    Köster: Länger als fünf, länger als zehn, genau, weil ich habe ja ein Problem. Je älter ich werde, desto öfter gehe ich ja doch mal zum Arzt, und das kann bedeuten, dass ich gar keinen neuen Krankenversicherer finde.

    Geers: Kann man denn unter Umständen mit einem Widerspruch erreichen, dass die Beitragserhöhung geringer ausfällt?

    Köster: Nein. Widerspruch ist etwas typisch Öffentlich-Rechtliches. Das ist eine Rechtsvariante, da lege ich gegen eine öffentlich-rechtliche Entscheidung Widerspruch ein. Das gibt es im Privatbereich überhaupt nicht. Ich kann dem widersprechen, aber da lächeln alle Sachbearbeiter dort wohl wissend und sagen, was will der denn überhaupt. Das Einzige, was ich wirklich machen kann, ich kann mir überlegen: Möchte ich innerhalb der Gesellschaft zu einem anderen Tarif wechseln. Das Recht habe ich jederzeit, also nicht nur jetzt, wo die Beitragserhöhungen kommen, sondern auch noch im Januar, Februar, März, April oder im Mai. Das ist egal. Ich kann natürlich auch noch entscheiden, dass ich sage, gut, ich erhöhe meinen Selbstbehalt, das heißt der Anteil, den ich erst mal selber bezahlen muss, bevor der Versicherer in die Leistung kommt. Oder ganz, ganz schwierige Variante für jemand, der wirklich unerträglich hohe Beiträge zu zahlen hat: Standardtarif oder Basistarif.

    Geers: Wenn ich in einen billigeren Tarif wechseln möchte, was ja dann für die meisten Betroffenen die Möglichkeit wäre, worauf muss ich denn da achten?

    Köster: Im Grunde muss man sich wirklich überlegen, was bildet denn der billige Tarif dann noch ab, was übernimmt der denn überhaupt noch, habe ich denn diese typischen Leistungen, wie jeder Privatversicherte das wirklich haben möchte, oder auf was muss ich da verzichten. Nummer eins. – Nummer zwei: Sagt der Versicherer mir vielleicht, nein, den kannst du gar nicht nehmen, weil in irgendeiner Position muss ich da fünf Prozent mehr bezahlen, der hat also mehr Leistung, und deswegen darfst du da nicht rein. Auch so etwas hören wir immer wieder.

    Geers: Kann man dagegen vorgehen?

    Köster: Ja. Es gibt das Recht auf Tarifwechsel. Das ist in Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Dort kann auf die Mehrleistung verzichtet werden. Also das ist gar kein Argument für mich, jetzt von einem Tarifwechsel Abstand zu nehmen, wenn ich dadurch 150, 200 Euro monatlich spare.

    Geers: Aber da wird doch unter Umständen eine neue Gesundheitsprüfung fällig. Oder kann man die verhindern?

    Köster: Zunächst einmal ist es ja so: Grundsätzlich muss ein Tarifwechsel genehmigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn ich auf die Mehrleistung verzichte, dass ich einen Risikozuschlag habe. Wenn ich jetzt sage, nein, nein, ich möchte nur in dem Umfang versichert sein, wie ich es vorher auch war, dann gibt es nicht mehr den Risikozuschlag.

    Geers: Gibt es denn da professionelle Hilfe, beispielsweise von Ihnen? Das hört sich ja doch etwas kompliziert an.

    Köster: Erstens: Die Vorarbeiten, das kann jeder machen. Zweitens: Natürlich bieten wir – allerdings nur für unsere Mitglieder; wir sind ja ein Verein – diese Hilfe, indem wir ihnen die geeigneten Tarife schon nennen. Das machen wir schon.

    Geers: Wer kann denn zurück in die gesetzliche Versicherung? Das wäre ja auch eine Möglichkeit. Aber das ist auch nicht so einfach?

    Köster: Nein! Die Rückkehr in die gesetzliche, da hat der Gesetzgeber ganz hohe Kriterien aufgestellt. Das kann man im Grunde nur, wenn man wieder versicherungspflichtig wird, also wenn man einen Beruf ergreift, wo ich versicherungspflichtig tätig bin, also unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdiene. Gelegentlich gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung zurückzukehren. Ich gebe meine selbständige berufliche Tätigkeit auf, kümmere mich zum Beispiel um Hege und Pflege meiner Kinder. Dann besteht die Möglichkeit, wenn mein Ehemann, wenn meine Ehefrau gesetzlich versichert ist, dass ich da mit unterschlüpfe. Aber ansonsten ist die Rückkehr fast ausgeschlossen.

    Geers: Herzlichen Dank! – Das war Hajo Köster vom Bund der Versicherten.


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