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"Bisher ist das Spenderaufkommen noch zu gering"

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die Neureglung verteidigt, nach der künftig alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig aufgefordert werden, eine Erklärung für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende abzugeben. Auch hinsichtlich des Datenschutzes gebe es keine Bedenken.

Daniel Bahr im Gespräch mit Christoph Heinemann | 25.05.2012
    Christoph Heinemann: Der Deutsche Bundestag stimmt also heute über die Neuregelung zur Organspende und über eine Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Im ersten Fall geht es um die Spendenbereitschaft zu Lebzeiten, im zweiten um eine Regelung der Organentnahme etwa bei Personen, deren Hirntod medizinisch festgestellt wurde.
    Am Telefon ist Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Guten Morgen.

    Daniel Bahr: Guten Morgen, Herr Heinemann.

    Heinemann: Herr Bahr, wieso bedarf es eines neuen Gesetzes?

    Bahr: Der Vorbericht hat es deutlich gemacht: Es warten Menschen auf Wartelisten, 12.000 sind das in Deutschland, die dringend ein Spenderorgan brauchen. Denen sind wir verpflichtet, dass wir alles tun, damit sie eine zweite Chance auf ein Leben bekommen, denn wenn mehr Menschen mitmachen, müssen weniger warten. Bisher ist das Spenderaufkommen noch zu gering. Viele Menschen sagen nach Umfragen, sie wären bereit, wenn sie in der Situation sind, eine Organspende in Anspruch zu nehmen, aber noch zu wenige geben sich dann einen Ruck und füllen deswegen einen Organspendeausweis aus. Deswegen ist mit der Entscheidungslösung ja ganz gezielt jetzt vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger anzuschreiben. Alle Menschen in Deutschland erhalten also in den kommenden Monaten von der Krankenversicherung konkrete Informationen über einen Organspendeausweis und werden aufgefordert, sich zu Lebzeiten auch zu entscheiden. Man muss nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt sich entscheiden, aber man sollte sich schon damit beschäftigen und dann sich auch irgendwann einen Ruck geben und am besten dazu auch entscheiden.

    Heinemann: Herr Bahr, das Ziel ist relativ unumstritten, der Weg dorthin jetzt mit der neuen Regelung durchaus. Die Grünen zum Beispiel kritisieren, dass personenbezogene Organspendedaten auch ohne Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke an die Pharmaindustrie weitergegeben werden können. Das ist ja sehr hoch sensibles Material. Müsste man da nicht zu 100 Prozent den Datenschutz gewährleisten?

    Bahr: Der ist zu 100 Prozent gewährleistet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat das auch noch mal bestätigt, dass unsere Regelung sinnvoll ist und er da überhaupt gar keine Bedenken hat. Es ist auch ein bisschen verwunderlich, diese Regelung wird seit Monaten im Gesetz ja diskutiert im Bundestag, lag vor, die Grünen haben monatelang diese Regelung nicht beanstandet, auch noch nicht mal angesprochen, und plötzlich kurz vor der Abstimmung wird das jetzt hochgezogen. Es ist üblich, wir brauchen Forschung auch gerade im Bereich der Organtransplantation, denn wir wollen ja nicht auf dem wissenschaftlichen Stand von vor 10 oder 20 Jahren bleiben, sondern wir wollen ja weiterkommen.

    Heinemann: Entschuldigung! Das kann man den Bürgern doch erklären und dann ihre Einwilligung einholen.

    Bahr: Genau. Absolut! Das machen wir ja auch. Der Regelfall ist ja, dass es anonymisiert wird. Das heißt, es wird gar nicht bekannt, welche Person das ist, wenn medizinische Daten zu Forschungszwecken verwandt werden. Wenn es personalisiert wird, das heißt wenn klar ist, um welche Person es sich handelt, dann muss die Person vorher eingewilligt haben. Das ist im Gesetz klar geregelt und genau deswegen hat ja auch der Bundesdatenschutzbeauftragte keine Bedenken. Ich verstehe deswegen, sage ich ganz offen, auch das Verhalten der Grünen an diesem Punkt nicht.

    Heinemann: Herr Bahr, koordiniert wird die Organspende nach dem Tod in Deutschland von der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der DSO. Die steht in der Kritik. Ein Vorwurf lautet, die Stiftung versuche, Angehörige von Hirntoten mit gezielter Rhetorik zu einer Einverständniserklärung zu überreden. Wieso wird die Arbeit der DSO nicht neu geregelt?

    Bahr: Sie wird besser kontrolliert, auch das sieht der zweite Gesetzentwurf ja vor, dass die Trägerorganisation der Deutschen Stiftung Organtransplantation – das ist die Ärzteschaft, das sind die Krankenhausgesellschaften und das sind die Krankenkassen -, dass die bessere Kontrollmöglichkeiten bekommen, die Deutsche Stiftung für Organtransplantation sich anzuschauen und solchen Vorwürfen auch nachzugehen. Das ist ja auch gemacht worden und es gab Gutachten, die haben bestätigt, dass das eine oder andere, was zum Beispiel Anschaffung von Büromaterialien anging, vielleicht nicht ordnungsgemäß war, aber dass es keinen Vertrauensverlust gibt, was die Organisation der Organspende angeht. Aus guten Gründen haben wir das in Deutschland ja auch in einer unabhängigen Stiftung, damit die Bürger mehr Vertrauen darauf haben, und nicht, dass andere darauf Einfluss nehmen. Wir sehen auch vor, dass der Geschäftsbericht jedes Jahr veröffentlicht werden muss, dass der Vorstand der Stiftung auch im Gesundheitsausschuss vortragen muss, sich dort auch den Fragen der Politik und der Kritik der Politik stellen muss. Das heißt, wir sehen eine stärkere Kontrolle und stärkere Anbindung auch an die Politik vor. Grundsätzlich halte ich es aber weiterhin für sinnvoll, dass die Organentnahme so organisiert wird, dass sie unabhängig ist, dass sie nach allein ethischen Kriterien vollzogen wird und da nicht eine Einflussnahme einer staatlichen Behörde ist.

    Heinemann: Und sie sollte ja ergebnisoffen sein.

    Bahr: Absolut!

    Heinemann: Nun hat Professor Günter Kiste, der Präsident der DSO, gerade eben in der Podium: Transplantationsgesetz (MP3-Audio) Reportage von Almuth Knigge gesagt, wir sind die Interessenverwalter für 12.000 Menschen auf der Warteliste, die wahrscheinlich sterben werden, wenn sie kein Organ bekommen. Das klingt nicht nach Ergebnisoffenheit.

    Bahr: Das ist aber vorgesehen und so ist das auch bei dem Gesetz, das wir heute beschließen.

    Heinemann: Entschuldigung! Aber wenn der Chef der DSO sagt, ich bin hier Partei, dann ist er doch nicht ergebnisoffen.

    Bahr: Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation muss natürlich für den Ablauf alles tun, damit es funktioniert. Aber sie darf keinen beeinflussen, der das nicht möchte, sondern sie muss informieren, und deswegen sehen wir auch vor, dass in den Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte einzurichten sind, die für den Prozess und Ablauf zuständig sind, die auch entsprechend geschult werden. Wenn ich den Bundestag entscheidet über Organspende (MP3-Audio) Bericht von vor einigen Minuten bei Ihnen auf dem Sender in Erinnerung habe, dann war ja da auch der Vorwurf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus offensichtlich nicht gut geschult waren, auch zu informieren, auch sensibel mit den Menschen zu sprechen. Deswegen sehen wir ja auch diese Änderung vor, dass in den Krankenhausabläufen geschulte Mitarbeiter zuständig sind, die das Einfühlungsvermögen haben, die den Prozess und Ablauf kennen.

    Ich kann das verstehen in der Drucksituation auch im Krankenhaus, auch den Verpflichteten natürlich, wenn man die Menschen sieht, die lange auf ein Spenderorgan warten. Aber was nicht sein darf ist, dass jemand gegen seinen Willen beziehungsweise unter Druck gesetzt wird, sich für die Organspende zu entscheiden. Es muss aufgeklärt werden, es müssen Informationen gegeben werden, aber am Ende liegt die Entscheidung bei den Angehörigen. Aber der beste Weg, wenn ich das sagen darf, der beste Weg, um diese kritische Situation zu vermeiden, ist doch, wenn jeder sich zu Lebzeiten entscheidet, denn diese Situation entsteht ja nur dann, wenn jemand sich nicht zu Lebzeiten entschieden hat und nicht damit auseinandergesetzt hat. Dann bürdet man diese Entscheidung den Angehörigen auf und das weiß ich aus eigener Erfahrung und aus vielen Gesprächen, das ist eine ganz sensible Situation. Insofern ist das Beste, was wir mit dem ersten Gesetzentwurf machen, dass alle Bürgerinnen und Bürger angeschrieben werden, aufgefordert werden, entscheiden sie sich. Dann wissen die Angehörigen auch klar, was jemand möchte in einer so kritischen Situation.

    Heinemann: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.

    Bahr: Vielen Dank.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.