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BND-Spionage
Kontrolleure dürfen Selektorenlisten einsehen

In der Spionage-Affäre darf der NSA-Untersuchungsausschuss jetzt offenbar eine geheime Liste mit Suchkriterien des Bundesnachrichtendienstes einsehen. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung will das Kanzleramt die Liste ab kommendem Montag zur Verfügung stellen.

16.11.2015
    Das Logo des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA)
    Was hat die National Security Agency vom Bundesnachrichtendienst ausspionieren lassen? Der Untersuchungsausschuss des Bundestags darf das nun einsehen. (dpa / picture-alliance / Nicolas Armer)
    Aus der Liste soll hervorgehen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst in großem Stil befreundete Staaten ausgespäht hat. Es geht nicht um die Liste, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Umsetzung gegeben hatte, sondern um eigene Selektoren des BND. Dazu gehören zum Beispiel Telefonnummern oder Mailadressen, die abgehört werden sollen.
    Die Liste soll den Obleuten des NSA-Untersuchungsausschusses ab kommendem Montag im Kanzleramt zur Einsicht zur Verfügung stehen. Das teilte die Behörde dem Ausschuss laut NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung am Montagnachmittag mit.
    Mittlerweile wurde bekannt, dass der BND zahlreiche Innenministerien in Europa und andere Institutionen ausspioniert haben soll – offenbar nicht im Auftrag der NSA, sondern eigenständig.