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Britischer EU-Austritt
Gericht räumt Parlament Mitspracherecht ein

Das britische Parlament muss nach einer Gerichtsentscheidung ein Mitspracherecht über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union erhalten. Der Zeitplan für den Brexit könnte nun durcheinandergeraten.

03.11.2016
    Die britische Premierministerin Theresa May.
    Theresa May muss dem Parlament ein Mitspracherecht einräumen. (AFP / STEPHANE DE SAKUTIN)
    Der Londoner High Court gab einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt. Premierministerin Theresa May hatte es abgelehnt, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Die Regierung will Berufung gegen das Urteil einreichen und die Sache vor dem Obersten Gerichtshof klären.
    Regierung will Referendum akzeptieren
    Die Briten hätten den Austritt aus der EU "in einem Referendum gewählt, dass vom Parlament gebilligt worden war. Und die Regierung muss das Ergebnis der Abstimmung respektieren."
    Deutschlandfunk-Korrespondent Friedbert Meurer nannte das Urteil eine "ganz gravierende Entscheidung". Denn das Parlament stehe zu drei Vierteln gegen einen Austritt aus der EU. Wenn die Parlamentarier darauf bestehen, dass Großbritannien Teil des europäischen Binnenmarktes bleibt, würde das den Verhandlungsspielraum von Theresa May verkleinern.
    Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages, forderte Klarheit aus dem Vereinigten Königreich. "Es ist absolut wünschenswert, dass wir im März Klarheit haben, was die Briten wollen", sagte Krichbaum. "Sonst könnte das von David Cameron verursachte Chaos die Wahlen zum Europaparlament 2019 beeinflussen."
    May wollte zum 31. März 2017 Austritt anmelden
    Die britische Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, bis zum 31. März 2017 gemäß Paragraph 50 der Lissaboner Verträge in Brüssel den Austritt aus der EU anzumelden. Die Verfassungsfrage, mit der sich nun der High Court beschäftigte, dreht sich darum, ob sie das ohne Zustimmung des Parlaments darf oder nicht.
    Im Anschluss an den Brexit-Antrag beginnen die konkreten Verhandlungen über den Ausstieg, die binnen zwei Jahren abgeschlossen sein sollen. Der Zeitplan für den Austrittsprozess könnte nun durcheinandergeraten. Auch eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher.
    (nch/hba)