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Brustimplantate-Skandal
Vierjährige Haftstrafe bestätigt

Ein französisches Berufungsgericht hat die vierjährige Gefängnisstrafe gegen den Chef des Brustimplantate-Herstellers PIP bestätigt. Die Richter verurteilten ihn wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs. Die Firma hatte zehntausende Brustimplantate mit minderwertigem Industrie-Silikon gefüllt.

02.05.2016
    Ein gerissenes Brustimplantant wurde von Chirurgen in einer OP entfernt und liegt nun auf einem Tuch.
    Die billigen von PIP hergestellten Brustimplantate sind bei einigen Frauen gerissen und lösten Entzündungen aus. (picture alliance / dpa / Patrice Lapoirie)
    Neben der Haftstrafe wurde gegen Jean-Claude Mas auch eine Geldstrafe von 75.000 Euro und ein Berufsverbot für den Gesundheitsbereich verhängt.
    Mit ihrem Urteil folgten die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence dem Antrag der Staatsanwaltschaft und dem Urteil der Vorinstanz. Der Gründer der Firma Poly Implant Prothèse (PIP), Jean-Claude Mas, war bereits im Dezember 2013 in der ersten Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte. Der 76-Jährige und seine vier Mitangeklagten hatten dagegen Berufung eingelegt.
    Das Berufungsgericht verhandelte den Fall bereits im November und ließ sich für die Urteilsfindung mehrere Monate Zeit. Mas hatte vor Gericht argumentiert, das verwendete Silikon sei nicht schädlich. Er "akzeptiere nicht, dass dies als schwere Verbrauchertäuschung gewertet" werde.
    Medienberichten zufolge kündigte sein Anwalt an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen. "Mas und die anderen haben keinen Cent, niemand wird zahlen", sagte der Verteidiger.
    Hunderttausende Frauen betroffen
    Der Skandal war 2010 bekanntgeworden. Die inzwischen insolvente Firma PIP hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Diese Kissen sind reißanfälliger als andere Implantate und können Entzündungen auslösen.
    Weltweit sollen Hunderttausende Frauen betroffen sein. Auch in Deutschland setzten Chirurgen mehreren tausend Frauen PIP-Implantate ein. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Betroffenen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen.
    Zahlreiche Frauen hatten gegen den TÜV Rheinland geklagt. Das Unternehmen wurde in Toulon 2013 zunächst zu einer Entschädigungszahlung an die Opfer verurteilt. In zweiter Instanz wurde das Urteil aber wieder aufgehoben - mit der Begründung, die Prüfer hätten ihre Kontrollpflichten erfüllt.
    (kis/adi)