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Bund und Länder ringen um Lockerung des Kooperationsverbots

Bund und Länder sollen Forschungseinrichtungen gemeinsam fördern können - das wünscht sich die Bundesregierung, das geht wegen des sogenannten Kooperationsverbots aber nur mit einer Grundgesetzänderung. Doch die Parteien werden sich nicht einig.

Von Jürgen König | 25.10.2012
    Nach dem Willen der Bundesregierung soll Artikel 91b des Grundgesetzes nur um zwei Wörter erweitert werden: nicht mehr nur "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" sollen künftig gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden können, sondern "Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen".

    Danach würden nicht mehr nur befristete Projekte, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative, sondern: die Forschungseinrichtungen selbst gefördert, unbefristet.

    Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen - sie alle halten diese Maßnahme für notwendig, um angesichts der "Internationalisierung" des Wissenschaftssystems global konkurrenzfähig zu bleiben – 2017 werde die Exzellenzinitiative ja auslaufen.

    Das alles sieht man auch in den Ländern so, aber: dem Bundesrat, vor allem den von SPD und Grünen geführten Regierungen gehen die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug.

    Sie verlangen, dass vor einer Grundgesetzänderung über eine Zusammenarbeit im gesamten Bildungsbereich, vor allem bei den Schulen, verhandelt wird. Das wiederum lehnt Frau Schavan ab: für eine derartige Zusammenarbeit gäbe es im Moment zwischen Bund und Ländern "keinen Konsens".

    Da eine Grundgesetzänderung Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erfordert, könnte die geplante Lockerung des Kooperationsverbots also noch scheitern.