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Tierschutz
Konventionelle Schweinehaltung laut Gutachten gesetzeswidrig

Kritik an der konventionellen Schweinehaltung in Deutschland gibt es immer wieder. Dabei halten sich viele Bauern nur an die Vorgaben der Behörden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass diese Vorgaben gesetzeswidrig sind. Das Problem könnte nur sein, jemanden zu finden, der deshalb klagt.

Von Eva Achinger | 03.05.2017
    Schweine in der Massentierhaltung
    Schweine in der Massentierhaltung (imago)
    Blutig gebissene Schwänze, verkratzte Körper, vom Ammoniak entzündete Augen, Tiere stecken zentimeterhoch im eigenen Kot – das zeigen Videoaufnahmen von konventionellen Schweinemastbetrieben, die Greenpeace vorliegen. Alles keine Skandal-Ställe, so Stephanie Töwe von Greenpeace, sondern Alltag.
    "Wir haben uns verschiedene Haltungsformen angeguckt – vom Geflügel bis zum Schwein und dann festgestellt, dass die alltägliche Praxis wirklich grausam ist und es eigentlich nicht angehen kann, dass es solche Haltungsformen gibt."
    Greenpeace hat sich daraufhin mit Juristen zusammengesetzt und überlegt, inwieweit die Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. So sei die Idee für das Rechtsgutachten entstanden, das BR Recherche und der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Das 60-seitige Gutachten untersucht, ob Schweine gemäß ihren Bedürfnissen ernährt oder untergebracht werden. So sieht es Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes vor. Und genau diese Punkte würden in der Nutztierhaltungsverordnung nicht berücksichtigt, sogar unterlaufen. Vor allem aufgrund des geringen Platzangebotes, so die Rechtsanwältin Davina Bruhn.
    Hoffnung auf Normenkontrollklage
    "Die Schweine sind derartig zusammengepfercht, dass sie Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen oder Leerkauen entwickeln. Sie haben kein Einstreu, sodass wesentliche Bedürfnisse wie das Wühlen nach Futter massiv zurückgedrängt werden."
    Insofern sei die konventionelle Schweinehaltung mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Das liegt in erster Linie an der Nutztierhaltungsverordnung. Die sollte eigentlich das Tierschutzgesetz in der Praxis ausgestalten. Doch die Verordnung unterlaufe das Gesetz massiv, so die Anwältin Bruhn. Greenpeace sieht das Ministerium nun in der Pflicht, die Anforderungen an die Schweinehaltung so zu verschärfen, dass sie dem Tierschutzgesetz entsprechen.
    "Unsere Forderung geht erst mal an den Landwirtschaftsminister, dass er die Verordnung verschärft und dem Gesetz anpasst und dafür Maßnahmen auf den Tisch legt. Und wenn vom Ministerium nichts kommt, dann hoffen wir sehr, dass eines der Bundesländer eine Normenkontrollklage anstrebt."
    Kläger wird noch gesucht
    Mit ein paar Landesregierungen sei Greenpeace schon im Gespräch. Sollte sich ein Kläger finden, der mit einer sogenannten Normenkontrollklage vor das Bundesverfassungsgericht zieht, dann könnte es Experten zufolge ähnlich laufen wie beim Legehennen-Urteil Ende der 90er-Jahre. Damals war die Regierung von Nordrhein-Westfalen gegen die Käfighaltung von Hennen vorgegangen. Laut Verordnung stand den Tieren nicht einmal ein DinA4-Blatt Platz zu. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese Käfighaltung nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Die natürlichen Bedürfnisse der Hennen würden unverhältnismäßig stark zurückgedrängt, so die Richter. Ganz ähnlich argumentiert nun das Rechtsgutachten von Greenpeace in puncto Schweinehaltung, so der Rechtsexperte Christoph Maisack:
    "Die Chancen für einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht stehen meines Erachtens gut. Das Gutachten legt in eindrücklicher Weise dar, dass viele Vorschriften der Nutztierverhaltungsordnung, die die Schweinehaltung regeln, gegen das Gebot verhaltensgerechter Unterbringung, Paragraph 2 Tierschutzgesetz, verstoßen."
    Die Schwierigkeit bestehe eher darin, einen Kläger zu finden, so der Experte. Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht kann nur die Bundesregierung selbst, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstreben.