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Bundeskabinett
Verbot von Kinderehen soll nächste Woche beschlossen werden

Bundesjustizminister Heiko Maas wird kommende Woche einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen ins Bundeskabinett einbringen. Nach der Einigung der Partei- und Fraktionsspitzen sollen alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein.

30.03.2017
    Eine junge Schauspielerin spielte am Wochenende bei einer Veranstaltung von Amnesty International in Rom die kleine Giorgia (10 Jahre), die dazu gezwungen wurde, Paolo (47) zu heiraten.
    Eine junge Schauspielerin spielte am Wochenende bei einer Veranstaltung von Amnesty International in Rom die kleine Giorgia (10 Jahre), die dazu gezwungen wurde, Paolo (47) zu heiraten. (AFP / Gabriel Bouys)
    Nach der Einigung im Koalitionsausschuss soll das Gesetz von Kinderehen möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Nach Angaben von Bundesjustizminister Maas könnte das Bundeskabinett den Entwurf schon nächste Woche beschließen. Er sieht vor, dass nur noch Erwachsene ab 18 Jahren heiraten dürfen und ihre Ehe erst dann gültig ist.
    Die Verschärfung soll grundsätzlich auch für Ehen gelten, die im Ausland geschlossen wurden. Ausnahmen sind im Bereich der 16- bis 18-Jährigen vorgesehen. In diesen Fällen soll ein Familiengericht die Minderjährigen und das Jugendamt anhören und dann entscheiden, ob die Ehe aufgehoben wird.
    Kritik von den Grünen
    Die Große Koalition hatte länger über das Gesetz beraten, eine Grundsatzeinigung hatte Justizminister Maas bereits im Februar, also vor dem Koalitionsgipfel, verkündet. Hintergrund ist, dass durch die stärkere Zuwanderung auch mehr Ehepaare nach Deutschland gekommen sind, bei denen ein Partner noch minderjährig ist.
    Die Grünen haben den Beschluss als zu pauschal kritisiert. Ihre familienpolitische Sprecherin Franziska Brantner forderte, alle Einzelfälle sorgfältig zu prüfen. Bei der Rückkehr in die Heimatländer könnte die Aufhebung einer Ehe auch Nachteile für die Betroffenen bringen, wie Diskriminierung sowie den Verlust von Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen. Zwangsehen kritisierte Brantner aber als "inakzeptabel und illegal".