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Bundestag
Asylrecht soll verschärft werden

Die Bundesregierung plant die Balkanstaaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer einzustufen. Dagegen protestiert die Opposition. Grünen-Politikerin Claudia Roth sprach im ARD-Morgenmagazin von "pogromartiger Gewalt", der hauptsächlich Roma in diesen Ländern ausgesetzt seien.

06.06.2014
    Die Bewohnerin Serjana steht mit ihren Kindern am 09.04.2013 in ihrer Hütte in der Roma-Siedlung Belvil in Belgrad.
    In Serbien müssen Roma in slumartigen Siedlungen leben. (dpa / Britta Pedersen)
    Der Bundestag berät heute über das Vorhaben der Großen Koalition, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer einzustufen. Gegen diese geplanten Einschränkungen regt sich heftiger Widerstand in der Opposition. Das Asylrecht sei ein individuelles Recht. Da könne nicht ein Staat hergehen und es als nicht mehr gültig erklären, sagte Roth. Man könne nicht aus der Definition sicherer Herkunftsstaaten die Logik ableiten, es gäbe keine politische Verfolgung.
    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat hingegen vor dem Bundestag sein geplantes Gesetz zur Asylverschärfung verteidigt. Bei der ersten Beratung des Entwurfs verwies der Minister dabei auf die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung. Bei den aktuell steigenden Flüchtlingszahlen sei die Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung ungebrochen, sagte de Maizière. Es gebe aber ein wachsendes Unverständnis über "Armutszuwanderer aus den Westbalkanstaaten."
    Pogromartige Gewalt
    Mit der geplanten Änderung können Menschen aus diesen Ländern, die in Deutschland Asyl beantragen, schneller in ihre Herkunftsstaaten zurückgeschickt werden. Betroffen von dieser neuen Regelung sind vor allem Roma. Roth widersprach der Einschätzung der Regierung, dass der Balkan für diese Volksgruppen sicher seien. Es gebe dort "riesengroße Lager", in denen die Menschen dahinvegetierten, diskriminiert werden und "pogromartiger Gewalt ausgesetzt sind.
    Der Innenminister verwies darauf, dass der Gesetzentwurf auch Verbesserungen für Flüchtlinge bringe. So solle die Wartefrist für anerkannte Asylbewerber und geduldete Ausländer, nach der sie Arbeit aufnehmen können, von neun beziehungsweise zwölf auf drei Monate verkürzt werden. Damit sollen sie ihren Lebensunterhalt selber verdienen können. Die Sozialsysteme würden dadurch entlastet.
    (tzi/sma)