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Bundestag
Lammert will mehr Oppositionsrechte

Bundestagspräsident Lammert spricht sich dafür aus, die Rechte der Opposition auszuweiten - durch einen einfachen Parlamentsbeschluss. Er halte es jedoch für unklug, je nach Wahlergebnis neue Quoren für Minderheitenrechte festzulegen.

Von Stephan Detjen | 16.01.2014
    Den Knoten, den die Fraktionsspitzen im Bundestag trotz mehrerer Anläufe noch nicht durchschlagen konnten, will jetzt der Parlamentspräsident lösen. Im Ältestenrat stelle Norbert Lammert den Parlamentarischen Geschäftsführern der vier Fraktionen am Donnerstagnachmittag einen detaillierten Vorschlag für Regelungen vor, mit denen wichtige Rechte der Opposition in Zeiten einer übermächtigen Großen Koalition gesichert werden sollen.
    Der zehnseitige Text ziele bewusst nicht auf eine Gesetzes- oder gar Verfassungsänderungen ab, sagte Lammert gegenüber unserem Hauptstadtstudio.
    "Der Versuch, das durch förmliche Änderung der Quoren, die wir in der Geschäftsordnung stehen haben oder in einzelnen wenigen Fällen auch in gesetzlichen Bestimmungen stehen haben, halte ich für unnötig und auch nicht für sehr erfolgversprechend zumal ich auch persönlich nicht davon überzeugt bin, dass es klug ist, nun je nach Wahlergebnis jeweils neue Quoren für Minderheitenrechte festzulegen."
    Nach den Vorschlägen Lammerts sollen vor allem die Einberufung eines Untersuchungsausschusses sowie von Sondersitzungen durch eine Art Selbstverpflichtung des Bundestages erleichtert werden. Nach geltender Rechtslage reichen die Stimmen von Linken und Grünen nicht aus, um die notwendige 25-Prozent-Hürde hierfür zu erreichen. Nach dem Vorschlag des Bundestagspräsidenten solle es genügen, wenn Linke und Grüne geschlossen einen Untersuchungsausschuss oder eine Sondersitzung fordern. Keine Tür dagegen öffnet auch das Lammert-Papier der kleinen Opposition zu Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, für die das Grundgesetz ebenfalls ein 25-Prozent Quorum vorsieht.
    "Im Übrigen gibt es auch eine ernsthafte Diskussion unter Sachverständigen, ob es sich hier beim Normenkontrollverfahren wirklich um ein Minderheitenrecht handelt. Oder ob es sich hier nicht eigentlich um eine Verfassungsrechtskonstruktion handelt, die die Balance zwischen den Verfassungsorgangen - in diesem Fall also zwischen dem Bundestag und den anderen Verfassungsorganen – sicherstellen soll, die dann allerdings in unserer konkreten Verfassungsrealität als Minderheitenrecht ausgestaltet ist."
    Lammert informierte den Ältestenrat
    Der Ältestenrat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung lediglich von Lammert über seinen Vorschlag informieren lassen. Eine Diskussion darüber soll erst in einer der nächsten Sitzungen stattfinden. Die Koalitionsfraktionen hatten allerdings schon im Vorfeld signalisiert, dass sie einer Regelung, wie Lammert sie nun vorschlägt, zustimmen würden.
    "Wir sind ganz klar bereit, auch die genannten Beispiele zu fixieren, rechtsverbindlich per Beschluss des Deutschen Bundestages",
    sagte Anfang der Woche der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Bröhmer. Auseinandersetzungen dürfte es noch einmal um die Regelung von Redezeiten für Koalitions- und Oppositionsvertreter in Bundestagsdebatten geben. Besonders die Grünen und ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann drängen darauf, dass trotz der besonderen Mehrheitsverhältnisse stets Oppositionsredner auf Ko9altionsvertretter antworten können:
    "Beim Prinzip Rede-Gegenrede bin ich ganz klar der Auffassung: Lebendiger Parlamentarismus lebt davon, dass wir Argumente auch austauschen können und es hier nicht zu einer Selbstbeschäftigung der Großen Koalition kommt."
    Aus Sicht von Norbert Lammert aber bedarf es dazu keiner besonderen Regelungen. Die Festlegung von Rederechten sei am Ende stets Sache des Parlamentspräsidiums – und so könne es auch bleiben:
    "Wir haben die beiden Grundsätze, dass erstens der Bundestag selber über die Dauer einer Debatte zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten entscheidet und dass innerhalb dieser festgelegten Dauer dann der amtierende Präsident das Wort erteilt und damit die Rednerreihenfolge festlegt."
    Problem der Oppositionsrechte endgültig lösen
    In den kommenden Wochen - so hofft Norbert Lammert - werde der Bundestag das Problem der Oppositionsrechte endgültig lösen. Anfang Februar – so ist aus Koalitionskreisen zu hören – könne ein Beschluss auf Grundlage des Lammert-Vorschlages gefasst werden.