Donnerstag, 18. April 2024

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Bundestag
Mehrheitlich gegen geschäftsmäßige Sterbehilfe

Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland künftig verboten. Nach einer jahrelangen Debatte beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz, das eine auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellt.

06.11.2015
    Bundestagsabgeordnete werfen am 06.11.2015 im Bundestag in Berlin bei der ersten Abstimmung über die Anträge zur Sterbehilfe ihre Stimmzettel in eine Urne.
    Jeder Abgeordnete entscheidet nach seinem Gewissen - die Abstimmung über die Sterbehilfe im Bundestag. (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Organisierte Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland künftig verboten. Nach einer zweijährigen Debatte entschied der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit ein Gesetz, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nahestehende Personen sind aber von der Strafandrohung ausgenommen. Angebote wie jene des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" von Roger Kusch sind damit künftig untersagt.
    Überraschend viele Stimmen schon in der zweiten Lesung
    Der Entwurf der Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erhielt im Stimmzettelverfahren schon in der zweiten Lesung überraschend mehr Stimmen als alle anderen Vorlagen. In der dritten Lesung setzte er sich mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen durch.
    In einer dreistündigen Debatte führten Gegner einer Strafbarkeit das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens ins Feld und warnten vor einer Kriminalisierung der Ärzte. Befürworter des Verbots verwiesen auf den Schutzauftrag des Grundgesetzes und warnten vor wachsendem Druck auf Schwerkranke, Alte und Depressive bei einem Regelangebot von Beihilfe.
    Ärzte nicht kriminalisieren
    Ärzte sollen durch das neue Gesetz nicht kriminalisiert werden. Gegner des Gesetzentwurfes hatten in der vorangegangenen Debatte die Sorge geäußert, Mediziner könnten in Zukunft vermehrt strafrechtlich belangt werden, wenn sie Schwerstkranken bei der Selbsttötung helfen - vor allem, wenn sie es mehrmals tun. Die Initiatoren des parteiübergreifenden Gesetzentwurfs betonten dagegen, dass das Verbot nicht bei schwierigen Einzelfall-Entscheidungen gelte, sondern nur, wenn jemand die Beihilfe zum Suizid wissentlich und willentlich zum Mittelpunkt seiner Tätigkeit mache.
    Derzeit ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, den Ärzten aber durch regional unterschiedliches Standesrecht vielerorts untersagt.
    (tzi/tj)