Michael Geist hat Artikel 2 Absatz 1 ausgewählt. Zu den Persönlichkeitsrechten zählt für ihn auch ein Recht auf analoges Leben.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.