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Bundestags-Sportausschuss
Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz kann kommen

Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz war Thema im Sportausschuss des Bundestags. 2002 gab es ein solches Gesetz schon einmal, 2007 lief es aus. Nun soll ein neuer Fonds die Opfer des DDR-Staatsdopings finanziell unterstützen, denn noch immer melden sich neue Betroffene. Doch der Partei Die Linke geht das neue Gesetz nicht weit genug.

Von Wolf-Sören Treusch | 11.05.2016
    Ein Tropfen an der Nadel einer Spritze
    Krebserkrankungen, Organschäden, schwere psychische Störungen: Die Liste der Spätfolgen durch Doping ist lang. (dpa / picture-alliance / Patrick Seeger)
    Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz kann kommen. Auch der Sportausschuss des Bundestages ist einverstanden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, wonach auch die westdeutschen Dopingopfer mit einbezogen werden sollten, fand heute erwartungsgemäß keine Mehrheit. Zur Begründung Michaela Engelmeier von der SPD.
    "Weil unser Gesetzentwurf ja dazu dient, genau die DDR-Dopingopfer zu entschädigen, es war staatlich verordnetes Doping, die Menschen, die gedopt worden sind, in der Regel waren es ja auch schon Kinder, ab acht, neun Jahren sind sie systematisch gedopt worden, und übrigens haben die BRD-Dopingopfer ja immer noch die Möglichkeit, wenn sie denn gedopt worden sind, auch unwissentlich, gegen ihre Verbände vorzugehen, gerichtlich vorzugehen, das haben die DDR-Dopingopfer nicht mehr, weil die Strukturen ja auch nicht mehr da sind."
    Linke enttäuscht über mangelnde Gleichbehandlung
    Der Vertreter der Linken, André Hahn, zeigte sich von dem Votum enttäuscht. Auf diese Art vergebe der Sportausschuss die Chance, Dopingopfer in Ost und West gleich zu behandeln.
    "Es ist ein Stück weit auch eine ideologische Diskussion geführt worden, man muss weiterhin das Staatsdoping in der DDR verurteilen, die Opfer will man entschädigen, und wenn man auch Opfer aus der alten Bundesrepublik zuließe, müsste man ja zugeben, dass auch dort in vielleicht größerem Umfang Dopingmittel eingesetzt worden sind, das möchte man nicht."
    Liste der Spätfolgen ist lang
    Krebserkrankungen, Organschäden, schwere psychische Störungen: Die Liste der Spätfolgen durch Doping ist lang. Für die Opfer ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 10.500 Euro vorgesehen. 194 Sportlerinnen und Sportler nahmen eine solche Summe zwischen 2002 und 2007 bereits in Anspruch. Jetzt rechnet die Bundesregierung mit eintausend neuen Antragstellern. 10,5 Millionen Euro sollen in den Hilfefonds fließen.
    "Ja, es sind sich, glaube ich, alle einig, dass der Betrag, der jetzt gezahlt wird, ein eher symbolischer ist."
    Bundesinnenminister Thomas de Maizére hat schon angekündigt: Mehr gibt es nicht. Danach sei Schluss. Das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz wird noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet. Im Herbst sollen die ersten ehemaligen DDR-Sportler ihre Entschädigung erhalten.